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Silke Z. / die metabolisten / Foto © Lucas Aal
Steinzeit Hautnah / Theater Titanick / Foto © Leon Hirsch
Boyband / notsopretty / Foto © Anna Spindelndreier
Wetland / Katharina Senzenberger / Foto © Nathan Ishar
CAMPING PARAISO / ANALOGTHEATER / Foto © Nathan Ishar
SUITS / Kwarme Osei / Foto © Andreas Roehrig
The BIG Picture / Fetter Fisch / Foto © Thomas Mohn
DWDW - Die Sache mit den Bäumen / Armada Theater / Foto © Armada Theater
DREAM MACHINE / Anke Retzlaff / Foto © Lev Gonopolski
BLACK EURYDICE / kainkollektiv / Foto © Daniela del Pomar
Recircling / Yana Novotorova / Foto © Heike Kandalowski
Sonic Highway / MFK Bochum / Foto © Szenische Forschung
HELLO TO EMPTINESS / MOUVOIR Stephanie Thiersch / Foto © Martin Rottenkolber
commonnorm / TachoTinta / Foto © Michael Zerban
The Soul of the Zeit / PARADEISER / Foto © Hans Diernberger
back to the roots / Pottporus e.V. Renegade / Foto © Pottporus e.V.
LET’S SING ANOTHER SONG! / POLARPUBLIK / Foto © POLARPUBLIK
These are a few of my favorite things / äöü / Foto © äöü
Grandmothers of the Future / Waltraud900 / Foto © Melanie Zanin
Störfall / disdance-project / Foto © Klaus Wohlmann
UPSIDE DOWN / Theater Titanick / Foto © Metaorange Andreas Matthes
Praktisch Galaktisch / Daniel Ernesto Mueller / Foto © Heike Kandalowski
K.I.T.C.H.E.N. / Marlin de Haan / Foto © Bozica Babic

Neue NRW-Coronaschutzverordnung: Wiederaufnahme des Spielbetriebs in drei Stufen

28.05.2021 Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat zu Freitag, 28. Mai 2021, die Coronaschutzverordnung aktualisiert. Die neuen Regelungen richten sich nach drei Inzidenzwerten: Bei Inzidenzwerten in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt von stabil unter 100 bis 50,1 (Stufe 3) gelten verschiedene Öffnungsschritte. Weitere Öffnungsschritte werden bei Inzidenzwerten von 50 bis 35,1 (Stufe 2) und Inzidenzwerten von 35 oder weniger (Stufe 1) ermöglicht. Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse.

Für den Bereich Kultur gibt die neue Coronoschutzverordnung unter anderem folgende Regelungen vor:

  • Inzidenz 100-50,1 (Stufe 3): Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; Konzerte innen; Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrument
  • Inzidenz 50-35,1 (Stufe 2): Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten; Museen usw. ohne Termin
  • Inzidenz unter 35 (Stufe 1): Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten; ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept

Bei den obigen Informationen handelt es sich um eine vereinfachte Übersicht. Alle genannten Öffnungsmöglichkeiten sind an diverse Vorgaben geknüpft. Bitte lest euch unbedingt die gesamte Coronoschutzverordnung durch, wenn ihr eigene Aktivitäten plant.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 24. Juni außer Kraft.

> Zur Corona-Schutzverordnung (gültig ab 28. Mai)