Eingetragen von NRW LFDK am 06.12.2018 13.52 Uhr

Was Kulturschaffende in ihrer Arbeit beachten sollen 

Kulturschaffende, Institutionen, Vereine und Projekte erheben und verarbeiten im Rahmen ihrer diversen Tätigkeiten und Aufgaben regelmäßig und in vielfältiger Hinsicht Daten Dritter: In Vereinen ist hier insbesondere die Mitgliederverwaltung nebst Aktivitäten zur Mitgliederwerbung und -bindung zentral. In der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit werden Daten über Kontaktformulare, Newsletteranmeldungen erhoben und anschließend aktiv genutzt. Im Bereich der Veranstaltungsorganisation sind dies Anmelde- und ggf. Kontodaten oder bei einzelnen Kulturschaffenden die Homepage, Newsletter und Social Media Kanäle. 

Seit dem 25. Mai 2018 unterliegen die vorgenannten Aktivitäten allesamt sowohl den Regularien der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als auch dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG_neu). In diesem Seminar soll ein kurzer Überblick über die neuen gesetzlichen Gegebenheiten gegeben und erste Handlungsschritte für eine zeitnahe Umsetzung aufgezeigt werden. 

Seminarleitung: Christian Korte, Rechtsanwalt 

Termin: Samstag, 12. Januar, 13-17 Uhr 

Ort: ChorForum Essen, Fischerstrasse 2-4, 45128 Essen 

Gebühr: 20 Euro / 10 Euro

Zur Anmeldung

In Kooperation mit der LAG Tanz NRW

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