Was Kulturschaffende in ihrer Arbeit beachten sollen
Kulturschaffende, Institutionen, Vereine und Projekte erheben und verarbeiten im Rahmen ihrer diversen Tätigkeiten und Aufgaben regelmäßig und in vielfältiger Hinsicht Daten Dritter: In Vereinen ist hier insbesondere die Mitgliederverwaltung nebst Aktivitäten zur Mitgliederwerbung und -bindung zentral. In der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit werden Daten über Kontaktformulare, Newsletteranmeldungen erhoben und anschließend aktiv genutzt. Im Bereich der Veranstaltungsorganisation sind dies Anmelde- und ggf. Kontodaten oder bei einzelnen Kulturschaffenden die Homepage, Newsletter und Social Media Kanäle.
Seit dem 25. Mai 2018 unterliegen die vorgenannten Aktivitäten allesamt sowohl den Regularien der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als auch dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG_neu). In diesem Seminar soll ein kurzer Überblick über die neuen gesetzlichen Gegebenheiten gegeben und erste Handlungsschritte für eine zeitnahe Umsetzung aufgezeigt werden.
Seminarleitung: Christian Korte, Rechtsanwalt
Termin: Samstag, 12. Januar, 13-17 Uhr
Ort: ChorForum Essen, Fischerstrasse 2-4, 45128 Essen
Gebühr: 20 Euro / 10 Euro
Zur Anmeldung
In Kooperation mit der LAG Tanz NRW