Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm auf einen Blick.
Die Einreichfrist für eine Förderung war der 5. Oktober 2025. Anträge können zurzeit nicht mehr eingereicht werden.
Die Konzeptionsförderung, als Förderbaustein der Freien Darstellenden Künste des Landes, richtet sich an kontinuierlich in Nordrhein-Westfalen arbeitende Künstler*innen, Ensembles sowie künstlerische Initiativen.
Die Förderung soll für die Entwicklung und Umsetzung künstlerischer Projekte mehr Planungssicherheit und damit verbesserte Rahmenbedingungen schaffen. Die Konzeptionsförderung wird für die Dauer von drei Jahren von 2026 bis 2028 gewährt.
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste und das nrw landesbuero tanz haben das Bewerbungs- und Auswahlverfahren organisatorisch betreut.
Was wird gefördert?
- Bezuschusst werden Ausgaben, die während der Jahre 2026 bis 2028 im Zusammenhang mit mindestens zwei im Förderzeitraum abgeschlossenen künstlerischen Produktionen/Projekten sowie den hierfür erforderlichen Recherchearbeiten, Vermittlungsprojekten u.a. entstehen (direkte Ausgaben).
- Die geplanten künstlerischen Produktionen müssen in der Förderperiode produziert und zur Aufführung gebracht werden.
- Zuwendungsfähig sind außerdem allgemeine Overheadkosten für Büro und Verwaltung, die dazu dienen, die künstlerische Arbeit, die Struktur und Vermarktung der Künstler*innen zu stärken. Sie dürfen 15 Prozent der direkten Ausgaben nicht überschreiten und sind im Rahmen des Verwendungsnachweises zu belegen.
Wer kann Anträge stellen?
Bewerben können sich Künstlerinnen, Ensembles und künstlerische Initiativen der Freien Darstellenden Künste, die seit vielen Jahren kontinuierlich und erfolgreich in Nordrhein-Westfalen arbeiten und hier ihren Sitz haben. Antragstellerinnen müssen mit ihrer Bewerbung künstlerische Projekte aus dem Bereich der Freien Darstellenden Künste realisieren.
Wie viel kann beantragt werden?
Die Konzeptionsförderung wird für die Dauer von drei Jahren von 2026 bis 2028 gewährt und umfasst eine Zuwendung zwischen 25.000 und 40.000 Euro pro Jahr.
Wann können Anträge eingereicht werden?
Bewerbungsfrist war der 5. Oktober 2025.
Hinweis
Blindtext: Diese Informationen stellen nur eine Kurzübersicht dar, bitte lest vor einer Antragstellung in jedem Fall die vollständige Ausschreibung.
JURY
Wer entscheidet über die Anträge?
Über die Förderung entscheiden wird eine jeweils für Theater und Tanz einzuberufende Fachjury, die sich aus einer Vertretung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW sowie drei externen Fachleuten zusammensetzt.
Jury für den Bereich Theater
- Elisabeth Luft (Kultur-/Theaterjournalistin, Köln)
- Robin Junicke (Theaterwissenschaftler/Dramaturg, Bochum)
- Cathrin Rose (Leitung Junges Schauspiel & stellv. Intendanz, Staatstheater Hannover)
- Ein*e Vertreter*in des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW
Die künstlerische Fachjury der NRW-Konzeptionsförderung 2026-2028 im Bereich Theater hat im Anschluss an die Jurysitzung einen Jurykommentar verfasst, den wir an dieser Stelle veröffentlichen.
Jury für den Bereich Tanz
- Carmen Kovacs (Freie Tanzdramaturgin, München)
- Gregor Runge (Künstlerische Co-Leitung Tanz – Theater Bremen)
- Melanie Suchy (Freie Tanzjournalistin und Publizistin, Düsseldorf/Frankfurt)
- Ein*e Vertreter*in des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW
Vertretungen der Bezirksregierungen, des nrw landesbuero tanz und des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste sind zudem in beiden Jurys beratende Mitglieder.
GEFÖRDERTE PROJEKTE
Hier findet ihr eine Übersicht der aktuell in diesem Programm geförderten Projekte.
Die Konzeptionsförderung für Theater und Tanz wurde erstmals mit getrennten Jurys vergeben. Das Gesamtbudget wurde entsprechend der Anzahl der eingereichten Anträge prozentual auf die beiden Sparten Theater und Tanz aufgeteilt. Aufgrund der Kürzungen im Jahr 2025 in der Spitzen- und Exzellenzförderung Theater wurden nachträglich noch fünf zusätzliche Positionen aus dem Bereich Theater in die Konzeptionsförderung Theater aufgenommen.
