Ausschreibung
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen diskriminierungskritische, rassismuskritische, diversitätsorientierte Projekte der professionellen Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Mit dem Programm Transkulturelle Impulse sollen insbesondere Künstler*innen angesprochen werden, die am Anfang ihrer Etablierung in NRW stehen.
Unser Ziel ist, dass auf den Bühnen die Vielfalt an Biografien, Identitäten und künstlerischen Perspektiven sichtbar wird. Da die Bevölkerung in NRW kulturell vielfältig ist, möchten wir dies auch in den Tanz- und Theaterproduktionen der freien Szene sehen. Das Förderprogramm „Transkulturelle Impulse“ soll dazu beitragen.
Was wird gefördert?
Berücksichtigt werden alle Formen von Theater-, Tanz- und Performancearbeiten der Freien Darstellenden Künste. Dazu gehören auch Formate und Inhalte der urbanen Tanz- und Theaterkunst.
Gefördert werden Projekte, in denen kulturelle Diversität als Thema vorkommt. Diversität kann sich auch in eurer* Arbeitsweise in dem Projekt widerspiegeln, z.B. wenn viele unterschiedliche Künstler*innen an wichtigen Entscheidungen in den Proben beteiligt sind.
Beispiele dafür, wie Diversität als Thema oder als struktureller Ansatz vorkommt, findet ihr in den Projekten, die in den vergangenen Jahren gefördert wurden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Professionell arbeitenden Künstler*innen der Freien Darstellenden Künste in NRW können einen Antrag stellen. Insbesondere angesprochen sind Künstler*innen, die am Anfang ihrer Etablierung in NRW stehen. Gemeint ist damit nicht das Lebensalter oder die grundsätzliche Berufserfahrung, sondern die Verankerung im Bundesland.
Antragsberechtigt sind jedoch auch Nachwuchskünstler*innen, die am Anfang ihrer Professionalisierung stehen und noch keine oder wenig Erfahrung darin haben, Anträge auf Förderung zu stellen. Nehmt in dem Fall unser Beratungsangebot in Anspruch.
Dieses Förderprogramm richtet sich vorrangig an People of Colour und alle Kulturschaffenden mit Migrationsgeschichte, insbesondere mit Diskriminierungserfahrung. Da es in dem Programm um kulturelle Diversität geht, meinen wir hier Diskriminierungen, die im Kontext von kultureller Diversität wahrgenommen werden.
Künstler*innen, die sich nicht dazu zählen, können jedoch unter bestimmten Bedingungen ebenfalls einen Antrag stellen (mehr dazu unter „Förderkriterien der Jury”).
Beachtet unbedingt die weiteren formalen Kriterien am Ende der Ausschreibung.
Fördermöglichkeiten
1. Ein Projekt wird neu erarbeitet.
Gefördert werden Projekte, die den folgenden Kriterien entsprechen. Es müssen nicht alle davon gleichzeitig erfüllt sein.
- Projekte und Produktionen, an denen folgende Künstler*innen in wichtigen Positionen beteiligt sind:
- Künstler*innen mit Migrationsgeschichte
- Künstler*innen die sich als People of Colour identifizieren
- Künstler*innen mit Diskriminierungserfahrung im Kontext von kultureller Diversität
- Projekte, in denen Diversität in den Proben und der Konzeption selbstverständlich umgesetzt wird,
- Projekte, in denen es darum geht, dass an Orten und in Ensembles mehr Diversität gelebt wird.
- Projekte, die in ihrer Diversitätsorientierung eine Nachhaltigkeit erkennen lassen. Das bedeutet, dass langfristige Veränderungen angestoßen werden.
2. Ein früheres Projekt wird wiederaufgenommen, um es diversitätsorientiert weiterzuentwickeln.
- Aufbau neuer Netzwerke, Kooperationen, Kollaborationen.
- In neuen Aufführungen werden Maßnahmen umgesetzt, die Diskriminierungen verringern sollen.
- Die größere Verbreitung des Projektes für ein neu zu gewinnendes Publikum, etwa theaterferne Gruppen, indem Einladungen und Vorankündigungen an Organisationen verschickt werden oder über bestimmte Plattformen geteilt werden.
- Im Sinne einer aufbauenden, nachhaltigen Arbeit können Akteur*innen, die bereits in Netzwerken arbeiten, diese durch erneute Zusammenarbeit festigen und weiter ausbauen.
Gefördert werden professionelle künstlerische Produktionen der Freien Darstellenden Künste. Die Zusammenarbeit mit Laien innerhalb eines professionellen Rahmens ist möglich. Das Projekt muss einen öffentlichen Abschluss innerhalb des Durchführungszeitraums (Premiere/ Showing/ Präsentation) haben, der in NRW stattfindet. Vermittlungsangebote und Workshops können Teil des Projekts sein, müssen aber einen Bezug zur künstlerischen Präsentation haben.
Es sind auch digitale Ansätze förderberechtigt.
Was wird nicht gefördert:
Symposien, Konferenzen, Festivals, Konzerte, reine Filmprojekte, reine Literaturprojekte, reine Vermittlungsprojekte der kulturellen Bildung/Workshops, der sozialen und therapeutischen Arbeit, Rahmenveranstaltungen, bzw. begleitende Projekte ohne eigenständigen Aufführungscharakter sowie Projekte im Rahmen von Studien- und Ausbildungsgängen so wie reine Amateurtheaterprojekte.
Förderkriterium: Diversitäts-Guide
Grundvoraussetzung für die Förderung ist die Zusammenarbeit mit einer*m geeigneten Expert*innen als Diversitäts-Guide. Zu den Aufgaben des Diversitäts Guides gehört es insbesondere kritisch auf diskriminierende Inhalte, Kommunikation und Strukturen zu schauen und diese zu benennen.
Weitere mögliche Tätigkeitsfelder sind:
- Beratung bei künstlerischen Entscheidungen / Outside-Eye
- Vermittlung, z.B. das Projekt für ein bestimmtes Publikum zugänglich machen
- interne Kommunikation mit dem Team
- externe Kommunikation, zum Beispiel im Rahmen von Netzwerktätigkeiten
- Gewinnung von z. B. Netzwerkpartner*innen und neuem Publikum
- Antragsteller*innen, Künstler*innen, kann ein Guide sprachlich unterstützen und vermitteln (in deutsch und/oder andere Sprachen).
Die Position kann auch mit zwei Personen besetzt sein. Die Aufgabenteilung und die entsprechende Honorierung müssen dabei nicht gleichmäßig verteilt sein.
Förderkriterien der divers besetzten Jury
Maßgeblich für Förderentscheidungen ist in erster Linie die künstlerische Qualität in Kombination mit Inhalten (Thema, Besetzung, Publikum), die eine Verringerung von Diskriminierung beabsichtigen und kulturelle Diversität fördern.
Die Jury berücksichtigt für ihre Empfehlung einer Förderung auch folgende Gesichtspunkte:
- Sichtbarkeit des Projektes durch angemessene Öffentlichkeitsarbeit
- geografische Verteilung der Geförderten innerhalb von NRW
- Möglichkeiten für die beteiligten Künstler*innen, sich in das Projekt einzubringen
Bei Produktionen von Akteur*innen, die zur Mehrheitsgesellschaft gezählt werden können, muss ein klarer und strukturverändernder Ansatz zu erkennen sein. Es reicht nicht, einzelne Positionen einmalig divers zu besetzen. Überzeugen kann beispielsweise eine längerfristig angelegte Zusammenarbeit mit Künstler*innen aus den oben genannten Zielgruppen und eine gerechte Verteilung von Entscheider*innenpositionen.
Transkulturelle Impulse in ländlichen Räumen
Eine diverses Kunstangebot besteht bislang vor allem in den großen Städten. Die Vielfalt in den darstellenden Künsten soll jedoch auch an ländlichen Orten zu sehen sein. Um das zu ändern, ermutigen wir in diesem Förderprogramm besonders Projekte zur Bewerbung, die an einem ländlich gelegenen (Veranstaltungs-)Ort entstehen und dort präsentiert werden. Ländliche Orte definieren sich durch die „Gebietskulisse Ländlicher Raum NRW”. Die Beantragung von Projekten, die an urbanen Orten entstehen und gezeigt werden, ist ebenso möglich und nicht grundsätzlich nachrangig. Die Jury wird jedoch ermutigt, explizit auf Anträge zu schauen, die sich auf ländliche Räume beziehen.
Für die Suche nach geeigneten Proben und Veranstaltungsorten empfehlen wir die Spielstättendatenbank des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste sowie eine Recherche unter den Geförderten des Landesprojekts „Dritte Orte”.
Die Jurysitzung ist für Ende April 2025 geplant.
Fördervoraussetzungen
Die Antragsteller*innen können Akteur*innen, Initiativen, Vereine, Einzelpersonen sein, die professionell künstlerisch arbeiten. Sie müssen ihren Geschäfts-, oder Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
NICHT kombinierbar ist die Förderung durch Transkulturelle Impulse mit der Förderung durch die Allgemeine Projektförderung des Landesbüros, sowie mit der Konzeptions-, Spitzen- und Exzellenförderung des Landes NRW.
Alle weiteren Kombinationen mit Landesförderungen müssen VOR Antragstellung mit allen Förderern abgesprochen werden.
Durchführungszeitraum / Projektdauer
Das Projekt darf mit Antragsstellung beginnen.**
Das Projekt muss bis 31.12.2025 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Förderhöhe
Die Projekte können mit 3.000 Euro bis maximal 8.000 Euro gefördert werden, wovon jeweils mind. 1.000 Euro für die Arbeit der "Guides" bestimmt sein sollten.
Mit diesem Förderprogramm sollen Impulse gesetzt und kleinere Projekte ohne großen Verwaltungsaufwand unterstützt werden. Deshalb werden nur Projekte mit einem begrenzten Gesamtbudget gefördert. Das Projektvolumen darf insgesamt 35.000 Euro nicht überschreiten.
Ein Eigenanteil von 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sollte in das Projekt eingebracht werden. Wie das auch mit wenig eigenen Barmittel geht, könnt ihr auch in dem Leitfaden zur Antragstellung nachlesen.
Antragsfrist
Das Antragsformular, das Formular Ausgaben- und Finanzierungsplan und mögliche Anlagen müssen in digitaler Form bis Samstag, den 1. März 2025 (23:59 Uhr) per Mail an transkultur@nrw-lfdk.de und mit Originalunterschrift (keine digitale oder gescannte Unterschrift) per Post an das Landesbüro gesendet werden:
NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V.
Transkulturelle Impulse 2025
Deutsche Straße 10
44339 Dortmund
Der Briefkasten des Landesbüros ist am Wochenende NICHT zugänglich, daher bitte keine Anträge persönlich vorbeibringen.
Bitte beachtet auch unsere Anleitung zur Antragstellung.
* Wir verwenden als Ansprache das „Arbeits-Du“, da dies als Anrede in den Freien Darstellenden Künsten üblich ist. Falls euch das nicht recht ist, informiert uns bitte, wenn ihr mit uns kommuniziert.
** Mit der Antragstellung (Eingangsdatum des Antrags beim Landesbüro Freie Darstellende Künste) ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn zugelassen, sofern die Antragsstellenden ausdrücklich erklären, dass sie vor Antragstellung noch nicht begonnen haben und zusagen, auch für den Zeitraum zwischen Antragstellung und einer eventuellen späteren Bewilligung des Vorhabens die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projekte (AnBest-P) zu beachten. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Förderung.