Ausschreibung
Wir fördern alle Formen von Theater-, Tanz- und Performancearbeiten der Freien Darstellenden Künste. Dazu gehören auch Formate und Inhalte der urbanen Tanz- und Theaterkunst.
Unsere Motivation für dieses Förderprogramm
Das Ziel ist die Sichtbarkeit vielfältiger Lebensentwürfe und künstlerischer Perspektiven zu erhöhen, um Diskriminierung aufgrund von Herkunft und kulturellen Zuschreibungen zu minimieren. Langfristig möchte das Förderprogramm die kulturelle Vielfalt der Bevölkerung in den Produktionen der Freien Szene in NRW fördern. Damit soll Chancen- und Teilhabegerechtigkeit erreicht werden.
Die Motivation für diese Förderung ist daher, im Sinne einer zu lebenden sozialen Gerechtigkeit, eine kulturell vielfältige freie Tanz- und Theaterlandschaft selbstverständlich werden zu lassen.
Das Förderprogramm ist eine Fortführung des bisherigen Programms „Interkulturelle Impulse“. Mit dem Begriff „Transkultur“ erweitert das Programm seine Ziele um vielfaltsermöglichende Themen und Strukturen sowie diskriminierungskritische Ansätze.
Fördervoraussetzungen
Standort Nordrhein-Westfalen:
Die Antragsteller*innen müssen ihren Geschäfts-, oder Wohnsitz und Wirkungskreis in Nordrhein-Westfalen haben.
Das Projekt muss einen öffentlichen Abschluss (Premiere/ Showing/ Präsentation) haben, der in NRW stattfindet.
Wer kann einen Antrag stellen?
Angesprochen sind Akteur*innen, Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, die professionell künstlerisch arbeiten.
Antragsberechtigt sind auch Künstler*innen, die sich am Beginn ihrer Professionalisierung befinden. In diesem Fall empfehlen wir besonders die Teilnahme an Infoveranstaltungen, die das Förderprogramm begleiten. Wir empfehlen zudem unsere persönliche Beratung im Rahmen dieses Förderprogramms.
Das Förderprogramm „Transkulturelle Impulse“ richtet sich vorrangig an freischaffende Künstler*innen und Akteur*innen der professionellen Tanz- und Theaterszene NRWs, die mit ihrer Arbeit Ausdruck einer gegenwärtigen kulturell diversen Gesellschaft sind.
Fördermöglichkeiten
1. Ein Projekt wird neu erarbeitet.
Gefördert werden Projekte, die folgenden Kriterien entsprechen:
- Projekte und Produktionen, die die Sichtbarkeit von marginalisierten Künstler*innen stärken und erhöhen
- Projekte, die eine Weiterentwicklung der kulturellen Diversität innerhalb der künstlerischen Praxen in Nordrhein-Westfalen stärken
- Projekte, die wesentliche Impulse für diversitätsorientierte Öffnung beteiligter Orte und Ensembles geben
- Projekte, die in ihrer Diversitätsorientierung eine Nachhaltigkeit erkennen lassen
2. Ein früheres Projekt wird wiederaufgenommen, um es diversitätsorientiert weiterzuentwickeln.
- Aufbau neuer Netzwerke, Kooperationen, Kollaborationen (Neue Netzwerke/ Kollaborationen/Kooperationen könnten zum Beispiel folgende sein: Migranten(selbst-)organisationen, Geflüchteten-Organisationen, soziokulturelle Institutionen/Organisationen, karitative Einrichtungen, Bildungsorgani-sationen, Beratungsstellen, Quartiere, zwischen Ensembles, Einzelkünstler*innen, Off-Theater Organisationen, Künstler*innenverbände, Vereinigungen, …)
- Mit neuen Aufführungen werden diskriminierungsminimierende Maßnahmen umgesetzt z.B. Überwindung von Ausschlussmechanismen, bzw. Chancenungleichheiten, Einbezug einer Mehrsprachigkeit, strukturelle Veränderungen
- Die größere Verbreitung des eigenen diskriminierungskritischen, rassismuskritischen Projektes für neu zu gewinnendes Publikum
- Im Sinne einer aufbauenden, nachhaltigen Arbeit können Akteur*innen, die bereits in Netzwerken arbeiten, diese durch erneute Zusammenarbeit festigen und weiter ausbauen.
Es sind auch digitale Ansätze förderberechtigt.
Was wird nicht gefördert:
Nicht gefördert werden: Symposien, Konferenzen, Festivals, Konzerte, reine Filmprojekte, reine Literaturprojekte, reine Vermittlungsprojekte der kulturellen Bildung, der sozialen und therapeutischen Arbeit, Rahmenveranstaltungen, bzw. begleitende Projekte ohne eigenständigen Aufführungscharakter
Förderkriterium: Diversitäts-Guide
Grundvoraussetzung für die Förderung ist die Zusammenarbeit mit einer*m geeigneten Expert*in / Expert*innen als Diversitäts-Guide.
Die Besetzung eines Guides muss mit jemandem erfolgen, der/die diskriminierungskritische Sichtweisen einbringen kann. Die Funktion des Guides für das gesamte Projekt muss im Antrag beschrieben werden und ist wesentlicher Bestandteil der Gesamtbeurteilung.
Ein Guide kann in künstlerischen und nicht-künstlerischen Tätigkeiten eingesetzt werden. Zu den Aufgaben des Diversitäts Guide gehört insbesondere die Kommunikation von und mit diskriminierungskritischen Sichtweisen, ggf. inklusive Sprachverständigung.
Weitere mögliche Tätigkeitsfelder sind:
- Kuration
- Vermittlung
- interne Kommunikation mit dem Team
- externe Kommunikation, zum Beispiel im Rahmen von Netzwerktätigkeiten
- Akquise von z. B. Netzwerkpartner*innen, Publikum, künstlerisch Beteiligte
- Für Antragsteller*innen, Künstler*innen, die keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache haben, kann ein Guide sprachlich unterstützen und vermitteln.
Die Position kann auch mit zwei Personen besetzt sein. Die Aufgabenteilung und die entsprechende Honorierung müssen nicht gleichmäßig sein.
Die konkreten inhaltlichen Tätigkeitsfelder eines Guides können und müssen von den Antragsteller*innen zunächst genau beschrieben werden.
Daher ist es zwingend notwendig, dass spätestens bei Beginn des Projektes nach Bewilligung, die konkreten Inhalte und Tätigkeiten mit dem Guide gemeinsam konzipiert werden. Im besten Fall ist der Guide bereits an der Antragskonzeption beteiligt.
Einige Leitmotive für das Gespräch zwischen Leitung und Guide können sein:
- Der Guide muss nicht alles können.
- Der Zeitaufwand und Rahmen für einzelne Tätigkeiten werden im Vorfeld genau abgesteckt.
- Es wird besprochen, in welcher Form der Guide in die Ensemblearbeit eingebettet ist.
- Es muss klare Absprachen zu Kommunikation zwischen Leitung und Guide geben.
- Es muss eine aktive Zuwendung zu „kritischen“ Fragen verabredet werden.
Förderkriterien der divers besetzten Jury
Maßgeblich für Förderentscheidungen ist in erster Linie die künstlerische Qualität in Kombination mit Inhalten (Thema, Besetzung, Publikum), die Diskriminierungsabbau und kulturelle Diversität fördern.
Die Jury berücksichtigt für ihre Empfehlung einer Förderung auch folgende Gesichtspunkte:
- Sichtbarkeit des Projektes durch angemessene Öffentlichkeitsarbeit
- geografische Verteilung der Geförderten
- Barrieren oder Hürden, die durch Ausschlussmechanismen (Chancenungleichheiten) bestehen können
Bei Produktionen von Akteur*innen, die zur Mehrheitsgesellschaft gezählt werden können, muss ein klarer und strukturverändernder Ansatz zu erkennen sein. Es reicht nicht, einzelne Positionen einmalig divers zu besetzen. Überzeugen kann beispielsweise eine längerfristig angelegte Zusammenarbeit mit unterrepräsentierten professionellen Künstler*innen und gerechte Verteilung von Entscheider*innenpositionen.
Die Jurysitzung ist für Anfang Juni 2023 geplant.
Durchführungszeitraum / Projektdauer
Das Projekt darf mit Antragsstellung beginnen. Neue Regelung!*
Das Projekt muss bis 31.12.2023 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Förderhöhe
Die Projekte können mit maximal 8.000,- gefördert werden, wovon jeweils mind. 1.000,- für die Arbeit der "Guides" bestimmt sein sollten. Ein Eigenanteil von 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sollte in das Projekt eingebracht werden.**
Antragsfrist
Das Antragsformular, das Formular Ausgaben- und Finanzierungsplan und mögliche Anlagen müssen in digitaler Form bis Sonntag, den 23. April 2023 (23:59 Uhr) per Mail an transkultur@nrw-lfdk.de und mit Originalunterschrift per Post an das Landesbüro gesendet werden:
NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V.
Transkulturelle Impulse 2023
Deutsche Straße 10
44339 Dortmund
* Mit der Antragstellung (Eingangsdatum des Antrags beim LFDK) ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn zugelassen, sofern die Antragsstellenden ausdrücklich erklären, dass sie vor Antragstellung noch nicht begonnen haben und zusagen, auch für den Zeitraum zwischen Antragstellung und einer eventuellen späteren Bewilligung des Vorhabens die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projekte (AnBest-P) zu beachten. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Förderung.
** Der Eigenanteil kann entweder über Barmittel oder über bürgerschaftliches Engagement (fiktive Ausgaben für ehrenamtliche Tätigkeit mit bis zu 15 Euro/Stunde) eingebracht werden. Eine Kombination von beidem ist ebenfalls möglich. Die Gesamtsumme ehrenamtlichen Engagements darf jedoch 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (= eure gesamten Einnahmen abzüglich/minus die privaten Drittmittel wie z.B. Stiftungsgelder, Eintritt etc.) nicht überschreiten. Der Eigenanteil kann auch von Kooperationspartnern eingebracht werden. Geldwerte Sachleistungen (auch Sachspenden und Sachsponsoring) können nicht als Eigenanteil berücksichtigt werden, sollen aber dennoch außerhalb der Kalkulation angegeben werden. Zweckgebundene Geldspenden und Geldsponsoring müssen in die Projektkalkulation eingebracht werden, aber als Leistungen privater Dritter und nicht als Eigenmittel.