Förderschwerpunkte
Wir fördern alle Formen von freien Theater-, Tanz- und Performancearbeiten, die in NRW produziert werden und Ausdruck einer gegenwärtigen kulturell diversen Gesellschaft sind. Die Förderung bietet die Möglichkeit, sowohl neu zu erarbeitende Projekte zu realisieren wie auch fertige Produktionen neu aufzugreifen, sofern dies dazu beiträgt, die Diversifizierung der künstlerischen Arbeit zu unterstützen.
Im Sinne einer aufbauenden Arbeit können auch künstlerische Akteur*innen, die bereits in interkulturellen Netzwerken arbeiten, diese durch eine Förderung weiter ausbauen und festigen. Aufgrund der derzeitigen Pandemie sind auch digitale Ansätze förderberechtigt.
Wer kann Anträge stellen:
Angesprochen sind Akteur*innen, Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, die künstlerisch professionell arbeiten oder sich in ihrer künstlerischen Arbeit weiter professionalisieren möchten. Die Antragsteller*innen müssen ihren Wohnsitz und Wirkungskreis in Nordrhein-Westfalen haben.
Förderkriterien:
Maßgeblich für Förderentscheidungen ist in erster Linie die künstlerische Qualität.
Grundvoraussetzung für die Förderung ist außerdem die Unterstützung durch eine*n geeignete*n Expert*in als interkulturellem „Guide“. Zu den Aufgaben des interkulturellen „Guides“ gehört insbesondere die Kommunikation, ggf. inklusive Sprachverständigung. Der interkulturelle "Guide" übernimmt damit eine Schnittstellenfunktion im interkulturellen Dialog und sorgt im besten Falle für nachhaltige Vernetzungsstrukturen, die auch künftig genutzt werden können und sollen.
Maßgeblich für eine Förderung ist, dass sich die Projekte in den Dialog einer kulturell diversen Gesellschaft einbringen, zum Beispiel auf folgenden Ebenen:
- Der thematischen Setzung
- Der personellen Besetzung auf künstlerischer und/oder organisatorischer Ebene
- Der kulturellen Diversifizierung der eigenen Strukturen
- Der Diversifizierung des Publikums
Ein wesentlicher Punkt ist, dass auf der künstlerischen und organisatorischen Leitungsebene; in der Dramaturgie; der künstlerischen Arbeit eine faire Zusammenarbeit mit Menschen mit diversen kulturellen Bezügen, mit Migrationserfahrung, mit Fluchtgeschichte stattfindet.
Mit dem Förderprogramm „Interkulturelle Impulse“ wurden in der Vergangenheit über 60 Projekte unterstützt. Wir weisen darauf hin, dass auf der Website des Landesbüros Projekte mit „interkulturellem Ansatz“ dargestellt sind. Die Darstellung dient der Verdeutlichung von der Spannbreite von möglichen Arbeiten, sind jedoch keine Vorgabe für neue Anträge.
Förderhöhe und Antragsfrist:
Die Projekte können mit maximal 8.000,- gefördert werden, wovon jeweils mind. 1.000,- für die Arbeit der "Guides" bestimmt sein sollten. Die Projekte müssen bis Ende 2021 abgeschlossen sein.
Antragsfrist ist der 15.4.2021.
Projektanträge per Email an: interkultur2021@nrw-lfdk.de
Ansprechpartnerin: Günfer Çölgeçen
Telefon: 0231 580 66 118
Mail: g.coelgecen@nrw-lfdk.de
Persönliche Beratung: Dienstags 10:00 – 11:30
Anträge sind nur gültig, wenn Sie auf den Formblättern (Antragsformular + Kosten- und Finanzierungsplan) ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden.