Gastspielförderung
Nächste Einreichfrist: 1. - 31. März 2021
Die Gastspielförderung wird vom nrw landesbüro tanz verwaltet.
Freischaffende Künstler*innen in Nordrhein-Westfalen können beim nrw landesbuero tanz Anträge für die NRW-Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Die Gastspielförderung ist eine Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
Die notwendingen Informationen und die Antragsformulare hat das nrw landesbuero tanz auf seiner Website veröffentlicht: nrw landesbuero tanz > Gastspielförderung.
Antragszeiten
Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum von Mai bis August 2021 durchgeführt werden: 1. - 31. März 2021.
Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum von September bis Dezember 2021 durchgeführt werden: 1. - 30. Juni 2021.
Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum von Januar bis April 2022 durchgeführt werden: 1. - 30. November 2021.
Es gilt jeweils der Poststempel.
Bitte beachten Sie, die Anträge nicht vor der jeweiligen Antragsfrist einzureichen.
Zielgruppe/ Förderkriterien
- Die Zielgruppe der Förderung sind Künstler*innen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Produktionen außerhalb ihres Heimatortes in Nordrhein-Westfalen aufführen wollen.
- Gefördert werden ausschließlich Produktionen, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden (Kommune/Land)
Förderverfahren
- Antragsteller ist der Künstler bzw. die Kompanie.
- Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste (Theater) und das nrw landesbuero tanz (Tanz) bearbeiten die Anträge und legen die Fördervorschläge dem Ministerium zur Entscheidung vor.
- Nicht landesgeförderte Spielstätten haben bei der Vergabe Vorrang.
- Bei mehr als zwei beantragten Gastspiel-Vorstellungen wird die dritte beantragte Vorstellung zurückgestellt bis alle Anträge anderer Antragsteller beschieden sind. Dann erst kommen die dritte und die weiteren beantragten Gastspiel-Vorstellungen (jeweils in zweier Paketen) zum Zuge. D.h. die dritte und jede weitere beantragte Vorstellung wird solange zurückgestellt bis über alle Anträge anderer Antragsteller in dem Vergabezeitraum entschieden sind.
- Bei zeitgleichem Antragseingang haben Produktionen, die Landesförderung erhalten, Vorrang.
- Die Antragsunterlagen müssen per Post eingehen
Die Antragsunterlagen bestehen aus
- Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular
- Einem Nachweis, dass die Produktion mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde
- Einer Kopie des Gastspielvertrages oder einer Absichtserklärung des Veranstalters mit allen vertragsrelevanten Daten
WICHTIG: Bei der Antragstellung muss beachtet werden, dass das Gastspielhonorar des Veranstalters mindestens 20% der beantragten Fördersumme beträgt.
Der Antrag muss mit Originalunterschrift beim nrw landesbuero tanz eingehen. Anträge, die per Email eingesendet werden, werden nicht berücksichtigt.
Das nrw landesbuero tanz und NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden nach dem Prinzip „First come – first served“, entscheidend ist dabei der Poststempel.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch das nrw landesbuero tanz, nachdem die Antragsteller den Nachweis der durchgeführten Veranstaltung erbracht haben.
Kontakt
nrw landesbuero tanz
Frau Astrid Lutz
lutz@landesbuerotanz.de
Im MediaPark 7
50670 Köln
Tel: +49 (0)221-888 95 – 393
Fax: +49 (0)221-888 95 – 391
Website: www.landesbuerotanz.de
Twitter: https://twitter.com/lbtanz
Facebook: https://www.facebook.com/pages/nrw-landesbuero-tanz/230305430369845