Gastspielförderung
Fortlaufende Einreichfrist
Professionelle freischaffende Künstler*innen, Ensembles, Kollektive im Bereich Tanz und Theater, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes präsentieren wollen können beim nrw landesbuero tanz einen Antrag auf NRW-Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen.
Die Gastspielförderung ist eine Kooperation zwischen dem nrw landesbuero tanz und dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
> Die Gastspielförderung wird vom nrw landesbüro tanz verwaltet