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LET’S SING ANOTHER SONG! / POLARPUBLIK / Foto © POLARPUBLIK
Praktisch Galaktisch / Daniel Ernesto Mueller / Foto © Heike Kandalowski
Silke Z. / die metabolisten / Foto © Lucas Aal
HELLO TO EMPTINESS / MOUVOIR Stephanie Thiersch / Foto © Martin Rottenkolber
commonnorm / TachoTinta / Foto © Michael Zerban
Steinzeit Hautnah / Theater Titanick / Foto © Leon Hirsch
Störfall / disdance-project / Foto © Klaus Wohlmann
The Soul of the Zeit / PARADEISER / Foto © Hans Diernberger
SUITS / Kwarme Osei / Foto © Andreas Roehrig
Recircling / Yana Novotorova / Foto © Heike Kandalowski
K.I.T.C.H.E.N. / Marlin de Haan / Foto © Bozica Babic
DWDW - Die Sache mit den Bäumen / Armada Theater / Foto © Armada Theater
UPSIDE DOWN / Theater Titanick / Foto © Metaorange Andreas Matthes
Grandmothers of the Future / Waltraud900 / Foto © Melanie Zanin
Sonic Highway / MFK Bochum / Foto © Szenische Forschung
Boyband / notsopretty / Foto © Anna Spindelndreier
BLACK EURYDICE / kainkollektiv / Foto © Daniela del Pomar
These are a few of my favorite things / äöü / Foto © äöü
The BIG Picture / Fetter Fisch / Foto © Thomas Mohn
Wetland / Katharina Senzenberger / Foto © Nathan Ishar
DREAM MACHINE / Anke Retzlaff / Foto © Lev Gonopolski
back to the roots / Pottporus e.V. Renegade / Foto © Pottporus e.V.
CAMPING PARAISO / ANALOGTHEATER / Foto © Nathan Ishar

Investitionsfonds kulturelle Infrastruktur

Einreichfrist: 15. Oktober 2018

Die Anträge sind bei den Bezirksregierungen einzureichen. Siehe unten.

Das Land gewährt im Haushaltsjahr 2018 Zuwendungen für Maßnahmen, die sich mit Investitionen zur Ertüchtigung der kulturellen Infrastruktur nordrhein-westfälischer Kultureinrichtungen aller Kunstsparten befassen. Hierbei handelt es sich u. a. um die Erstausstattung, Erneuerung oder Erweiterung der nichttechnischen und vor allem der technischen, dabei besonders der digitalen Ausstattung solcher Einrichtungen, um sie für künftige Aufgaben zu rüsten und zukunftsfähig zu machen. Dabei kommt Anträgen aus dem ländlichen Raum eine wesentliche Bedeutung zu. Ziel der Förderung ist es, Innovationen zu ermöglichen, Kulturangebote zu erweitern und i.S. von Teilhabe neue Zielgruppen zu erschließen.

In diesem Zusammenhang können bauliche Veränderungen während des laufenden Betriebs schon wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit bis zum Jahresende nur in einem äußerst geringen Umfang gefördert werden.

Grundsätzlich förderungswürdig sind Investitionen (nicht kumulativ, keine Rangfolge, nicht abschließend) in

  • die technische, insbesondere digitale Ausstattung von Kultureinrichtungen, wie Ausstellungs-, Bühnen-, Veranstaltungs- Projektions- und Filmtechnik,
  • die Modernisierung von Ton- und Beleuchtungssystemen (LED-Technik),
  • Anschaffungen für Produktion, Distribution und Vermittlung,
  • die Anschaffung von Mobiliar, Musikinstrumenten und spartenbezogener Ausstattung,
  • die Ausrüstung von Seminarräumen etc.,
  • die Schaffung von barrierefreien Präsentationsmöglichkeiten für z.B. Sehbehinderte und Gehörlose bzw. ähnliche zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung geeignete Projekte.

Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen kommunalen Kulturinstitutionen und nicht gewerbliche freie Kulturinstitutionen, -träger und -vereine. Im Bereich der Freien Darstellenden Künste können also nicht nur Spielstätten, sondern auch freischaffende Gruppen und Ensembles Anträge stellen.

Antragsfrist

Die Anträge sind bei den Bezirksregierungen einzureichen. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Antragstellerin/der Antragsteller ihren/seinen Wohnsitz hat.

Das Antragsformular findet sich auf der Seite der jeweiligen Bezirksregierung:

Bezirksregierung Arnsberg

Bezirksregierung Detmold

Bezirksregierung Düsseldorf

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Münster

Anträge sind für Projekte in diesem Jahr bis zum 15. Oktober 2018 einzureichen. Die Projekte müssen 2018 auch abgeschlossen werden. Für das kommende Jahr ist zunächst keine Förderung geplant.

Um den konkretisierten Gesamtbedarf unserer Szene einschätzen zu können, wäre es nach wie vor sehr wichtig und sinnvoll, wenn alle Antragssteller*innen uns über ihre Anträge informieren würden. Das Landesbüro hat bereits Anfang des Jahres eine Umfrage zum investiven Bedarf durchgeführt. Uns als Verband interessiert nun, in welchem Verhältnis der formulierte Bedarf zur tatsächlichen Antragstellung und letztlich zur Bewilligung der Anträge stehen wird.

Folgende Vorgaben sind zu beachten:

  • Die Haushaltmittel stehen nur im Jahr 2018 zur Verfügung. Der Kostengrund für die geförderte Maßnahme muss frühestens ab „vorzeitigem Maßnahmenbeginn“ bis spätestens 31.12.2018, entstanden sein. Alle Maßnahmen müssen innerhalb von zwei Monaten nach Abruf der Fördermittel, also spätestens am 28.2.2019, vollständig abgeschlossen sein (letzter Zahlungstermin).
  • Vergleichsangebote sollten zur Antragstellung möglichst eingeholt werden, um eine möglichst genaue Kostenschätzung vornehmen zu können.​
  • Untergrenze der Förderung für die einzelnen Antragsteller: 2.000 Euro (Bagatellgrenze)
  • Eigenanteil: Mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten

Eine umfangreiche Liste mit Beispielen für mögliche Investitionen findet sich > hier.