Coronavirus: Aktuelle Infos zu Regelungen, Hilfsmaßnahmen & Beratungsangeboten
Zuletzt aktualisiert am 7.1.2020
Untenstehend findet ihr eine Sammlung mit Hinweisen zu Beratrungsangeboten, finanziellen Hilfsmaßnahmen, aktuellen Forderungen der Interessenvertretungen und allgemeinen Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.
Beratungsangebote
Beratung durch den Kulturrat NRW
Der Kulturrat NRW bietet zurzeit individuelle telefonische Beratungen für Kulturschaffende in NRW an. Dazu gehört eine Beratung zu finanziellen Soforthilfe-Programmen/Entlastungen und zur Vorsorge von negativen finanziellen Konsequenzen.
Geltende Regelungen für Aufführungs- und Probenbetrieb in NRW
Corona-Schutzverordnung (gültig ab 11. Januar)
Für den Bereich Kultur gelten unter anderem folgende Regeln:
- Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind unzulässig. Der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb ist weiterhin zulässig.
- Abweichend von Absatz 1 ist der Betrieb von Autokinos, Autotheatern und ähnlichen Einrichtungen zulässig, wenn der Abstand zwischen den Fahrzeugen mindestens 1,5 Meter beträgt.
- Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind untersagt.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Januars außer Kraft.
Arbeitsschutzstandard-Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung > VBG hat branchenspezifische Handlungsempfehlungen für den Proben- und Vorstellungsbetrieb Bereiche Probenbetrieb und Ausstattung (Werkstätten, Technik, Kostüme, Künstlergarderobe, Requisite, Maskenbildnerei) veröffentlicht.
Gelistet werden Informationen zur Arbeitsplatzgestaltung & Hygiene, weitere organisatorische Schutzmaßnahmen und Informationen.
> Zu den Empfehlungen der VBG für den Bereich Proben- und Vorstellungsbetrieb (Stand: Oktober 2020)
> Zu den Empfehlungen der VBG für den Bereich Ausstattung (Stand: 14.5.)
Aktuelle Hilfsmaßnahmen für freie Akteur*innen
November- und Dezemberhilfe
Antragsfristen: 31. Januar 2021 (Novemberhilfe) & 31. März 2021 (Dezemberhilfe)
Den von temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen wird eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erfasst. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.
Die Beantragung erfolgt über die Überbrückungshilfe-Plattform. Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein. Die Novemberhilfe wurd aufgrund der Verlängerung der Schließungen im Dezember 2020 verlängert (Dezemberhilfe).
> Mehr Informationen & Antragstellung
Achtung: Ab Januar 2021 kommt die sogenannte Überbrückungshilfe III dazu (siehe unten). Sie steht einerseits für den Monat Dezember den seit dem 16. Dezember bundesweit geschlossenen Unternehmen zur Verfügung. Ab Januar 2021 gilt sie für alle Unternehmen, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen sind – also sowohl für die jetzt im Dezember neu bundesweit geschlossenen Unternehmen wie auch für diejenigen, die im November oder Dezember die „November“- bzw. „Dezemberhilfe“ erhalten haben.
Überbrückungshilfe III
Antragstellung ab Januar 2021
Bisher gab es für diejenigen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler*innen, die direkt und indirekt von den Schließungen seit dem 2. November 2020 bundesweit geschlossen sind, die außerordentliche Wirtschaftshilfe („November- bzw. Dezemberhilfe“). Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt, der bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonates beträgt. Diese Hilfe gilt insbesondere für Restaurants, Hotels, Bars, Theater und Veranstaltungshäuser.
Neu hinzu kommt nun die sogenannte Überbrückungshilfe III. Ab Januar 2021 gilt sie für alle Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler*innen, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen sind – also sowohl für die jetzt im Dezember neu bundesweit geschlossenen Unternehmen wie auch für diejenigen, die im November oder Dezember die „November“- bzw. „Dezemberhilfe“ erhalten haben. Die Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den fixen Kosten der Unternehmen vor und schließt sich an die Überbrückungshilfe II an.
Zur Überbrückungshilfe III gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige". Zu den zu berücksichtigenden Kosten soll für diese Gruppe künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche können zudem für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen.
Die Antragstellung wird im Laufe des Januars über die Überbrückungshilfe-Plattform möglich sein.
Allgemeine Infos zum Stärkungspaket Kunst & Kultur der Landesregierung
Ziel des NRW-weiten Kulturstärkungsfonds in Höhe von 80 Millionen Euro ist es, Kunst und Kultur im Land wieder erlebbar zu machen und Kultureinrichtungen bei der Durchführung ihrer Kulturprogramme unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie zu unterstützen – auch wenn sich der Betrieb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch nicht rechnen sollte.
Insgesamt stehen dafür über drei verschiedene Förderbausteine Mittel zur Verfügung, die das Bundesprogramm „Neustart Kultur“ ergänzen sollen:
- 60 Millionen Euro gehen an die vom Land oder den Kommunen getragenen Einrichtungen, die im Wesentlichen öffentlich und institutionell gefördert werden, etwa Stadttheater oder kommunale Museen.
- 15 Millionen Euro stehen für öffentlich geförderte freie beziehungsweise private Kultureinrichtungen, unter anderem die soziokulturellen Zentren und ähnliche frei-gemeinnützige Einrichtungen sowie Festivals, bereit.
- Weitere fünf Millionen Euro kommen dem gemeinnützigen Bereich zugute, also ehrenamtlich getragenen Vereinen wie Amateurtheatern, Freilichtbühnen und Kunstvereinen.
NEUSTART: Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste (#TakeThat)
Fristen: Ab 1. November
Der Fonds Darstellende Künste legt im Rahmen des bundesweiten Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR das umfassende Maßnahmenpaket #TakeThat auf. Dafür wird der Fonds von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit insgesamt bis zu 65 Millionen Euro unterstützt.
#TakeThat umfasst insgesamt 11 Programme, die sich an frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aller Sparten sowie Produktionsorte und Festivals der Freien Szene in Deutschland richten. #TakeThat“ umfasst künstlerische Projekte, strukturbildende Maßnahmen sowie Vorhaben zur Publikumsentwicklung, zu Kooperationen und zum Wissenstransfer.
Freie Ensembles, Einzelkünstlerinnen und -künstler, Produktionsstätten und -büros, Netzwerke und Festivals aus allen Sparten der Freien Darstellenden Künste können ab sofort in fünf verschiedenen Fördermodulen Mittel beantragen, um ihren Spielbetrieb unter Corona-Bedingungen wieder aufzunehmen.
NEUSTART: Förderprogramme des Fonds Soziokultur
Diverse Fristen
Der Fonds Soziokultur fördert aus Mitteln des BKM-Programms NEUSTART KULTUR mit insgesamt 10 Millionen Euro in den Jahren 2020/21 partizipative Kulturprojekte. Im Rahmen des Sonderprogramms wird es mindestens vier Themen-Ausschreibungen geben, die jeweils für einen Monat ausgeschrieben sind.
NEUSTART: Förderprogramme für den Tanz
Diverse Fristen
Der Dachverband Tanz Deutschland e.V., Diehl+Ritter und Joint Adventures / Nationales Performance Netz sind mit ihrer gemeinsam entwickelten und koordinierten Bundestanzförderung Teil des Rettungs- und Zukunftsprogramms „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Das Hilfsprogramm für die deutsche Tanzszene in Höhe von 20 Mio. Euro ist mit den laufenden und neuen Förderinitiativen des Bundes und der Länder so abgestimmt, dass die Programme einander ergänzen, aber Überkompensationen vermieden werden. Das Konzept sieht die Umsetzung von drei Säulen vor:
- DIS-TANZEN als Förderprogramm für soloselbständige Tanzschaffende und als Impulsförderung für Tanzschulen und Tanzpädagogik in kulturellen Einrichtungen.
- TANZPAKT RECONNECT zur Stärkung und Zukunftssicherung von Tanzstrukturen.
- NPN - STEPPING OUT zur Förderung der Entwicklung, Produktion und Distribution von Tanz in neuen Räumen.
ACHTUNG: Antragsteller*innen können sich mit einem identischen Vorhaben nicht bei mehr als einem der Programme um Förderung bewerben.
NRW-Programm für gemeinnützige Kultureinrichtungen
Frist: 15. November
Die Förderlinie „Kulturstärkungsfonds für gemeinnützige Kultureinrichtungen“ richtet sich an Einrichtungen des privaten Rechts, in denen ein spartenübergreifendes (zwei oder mehr spartenumfassendes Angebot) und im Schwerpunkt kulturelles Programm stattfindet.
Antragsberechtigt in diesem Programm sind gemeinnützige rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts (eingetragene Vereine, gGmbHs, Stiftungen, u.s.w.), sofern sie ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben und nicht wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind.
Grundsicherung für Kleinunternehmer*innen und Solo-Selbstständige
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise greifen. Um diese Leistungen unbürokratischer zugänglich zu machen, werden Zugangsvoraussetzungen für die nächsten Monate erleichtert. So muss z.B. das vorhandene Vermögen, solange es nicht erheblich ist, nicht angetastet werden.
> Mehr Informationen zur vereinfachten Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit
Kurzarbeitergeld auch für Kulturunternehmen
Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Unternehmen, Selbständige und Freiberufler können außerdem die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer herabsetzen lassen, wenn die Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden.
Veränderte Einkommensprognosen bei der KSK melden
Künstler*innen, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, können eine Änderungsmitteilung darüber machen, dass sich ihr Jahresarbeitseinkommen ändern wird.
Wenn die Einkommenserwartung infolge der Corona-Krise herabgesetzt werden muss, wird die Versicherungspflicht bis auf weiteres im laufenden Jahr auch dann fortgesetzt, wenn das Mindesteinkommen von 3.900 Euro jährlich nach aktueller Einschätzung nicht erreicht werden kann.
Bestehen akute und schwerwiegende Zahlungsschwierigkeiten kann ein formloser, schriftlicher Antrag auf Stundung der Beiträge oder Ratenzahlung gestellt werden.
Notfall-Kinderzuschlag
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Sozialschutz-Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet („Notfall-KiZ“). Dadurch erhalten möglichst viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen. Der Notfall-KiZ beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind.
Entschädigung bei Quarantäne
Nicht wenige Selbstständige und Freiberufler*innen fragen sich, was passiert, wenn jemand sie anstecken sollte und das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erhalten auch sie den einen Verdienstausfall ersetzt. Dabei geht die zuständige Behörde von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr festgestellt wurde. In NRW sind die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) für die Entschädigung zuständig, je nach dem Sitz der Betriebsstätte.
> Mehr Informationen beim Bundesverband Freie Darstellende Künste
> Zum Landschaftsverband Rheinland
> Zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Gutscheine statt Rückerstattung in Geld bei Freizeitveranstaltungen
Seit dem 20. Mai 2020 ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht in Kraft. Veranstalter von Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltungen sowie Betreiber von Freizeiteinrichtungen können nunmehr Gutscheine für Corona-bedingte Absagen und Schließungen an Stelle einer Gelderstattung ausgeben.
> Mehr Informationen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Beendete Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme
- DTHG: Förderprogramm für pandemiebedingte Investitionen ( 31. Oktober)
- Auf geht's: NRW-Stipendienpogramm für freischaffende Künstler*innen (16. Oktober)
- #Gastspiel: Sonderprogramm des nrw landesbuero tanz (11. Oktober)
- "Digitale Performance": Förderprogramm vom NRW KULTURsekretariat (25. Juni)
- "NEUSTART": Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen (Frist: 17. Juni)
- "Begrenzt - Entgrenzt": Sonderfonds der Kunststiftung NRW (Frist: 5. Juni)
- "Reload": Stipendienprogramm der Kulturstiftung des Bundes für Freie Gruppen (Frist: 25. Mai)
Aktuelle Forderungen und Statements von kulturpolitischen Akteuren
Allianz der Freien Künste:Nachbesserung der Hilfen für Soloselbstständige
Die Allianz der Freien Künste fordert u.a. die Erhöhung des in Aussicht gestellten Pauschalbetrages für Soloselbständige auf monatlich mindestens 1.180 Euro und eine Verlängerung der Novemberhilfen bis zum 31. Dezember 2020.
NRW-Kulturministerin: Kulturlandschaft darf nicht dauerhaft Schaden nehmen
Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW, kündigt die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit verschiedenen Institutionen und Verbänden an, die Pläne für die Wiedereröffnung der Einrichtungen erarbeiten soll.
BFDK fordert Unterstützung von Soloselbständigen und Kunstschaffenden
30.10.2020 Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) fordert in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Aktionsbündnis Darstellende Künste eine schnelle Unterstützung von Soloselbständigen und Kunstschaffenden: "Die erneute Schließung sämtlicher Kultur- und Theaterbetriebe im November 2020 bringt bundesweit die Kulturlandschaft und damit viele der darin arbeitenden Menschen in existentielle Not."
ASSITEJ fordert die Öffnung von Kinderkultureinrichtungen
30.10.2020 "Die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen müssen in den aktuellen Debatten zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine zentrale Rolle spielen. Kinder brauchen Theater!
Kulturverwaltungen und Schulverwaltungen müssen jetzt gemeinsam Modelle schaffen, die bis zu den Sommerferien 2021 tragfähig sind und sowohl den Schulen als auch ihren Partnern in der Kultur verlässliche Rahmenbedingungen bieten."
Kulturrat NRW fordert neue Rettungsschirme
29.10.2020 Der Kulturrat NRW, dem auch das NRW Landesbüro angehört, fordert, dass die zugesagte materielle Hilfe nun schnell und wirksam erfolgen muss. "Aber auch nach der Totalschließung muss alles unternommen werden, um zu verhindern, dass bewährte Strukturen zusammenbrechen und viele Menschen ihre Existenz verlieren. Neue Rettungsschirme müssen aufgespannt werden – spätestens mit Beginn des nächsten Jahres."
Allianz der Freien Künste: Ohne wirtschaftliche Hilfe stirbt die Kultur
29.10.2020 In einer Pressemitteilung vom 29. Oktober 2020 fordert die Allianz der Freien Künste mit Blick auf die am 28.10.2020 vereinbarten Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern: "Unternehmer*innenlohn jetzt!" Die Allianz der Freien Künste ist ein Bündnis von 19 Bundesverbänden und Interessenvertretungen der privatrechtlich organisierten Kunst- und Kulturschaffenden in Deutschland.
Sonstige Hinweise
Alle Ausfälle nachvollziehbar dokumentieren
Wir raten dazu, alle Ausfälle belastbar (wenn möglich mit Nachweisen) zu dokumentieren. ver.di hat für den Fonds Darstellende Künste verschiedene Aspekte gesammelt, die man festhalten sollte. Maria Gebhardt vom Landeszentrum Freies Theater Sachsen-Anhalt hat außerdem eine Excel-Tabelle mit Summenformeln erstellt, um Verdienstausfälle zu dokumentieren.
> Abfrageliste vom Fonds Darstellende Künste
> Excel-Vorlage zur Ausfall-Dokumentation
Umgang mit Veranstaltungsabsagen
Welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten haben Veranstalter*innen, wenn sie Veranstaltungen wegen des Coronavirus absagen möchten? Rechtsanwältin Sonja Laaser fasst die rechtlichen Eckpunkte und Handlungsideen zusammen und informiert darüber, was bei Absagen mit oder ohne behördliche Anordnung jeweils zu beachten ist - insbesondere in Bezug auf die Zahlung von Honoraren. Auch auf Auswirkungen auf künftige Vertragsgestaltungen geht sie ein.
Achtung: Informationsschriften und Handreichungen ersetzen keine spezifische Rechtsberatung für die jeweilige individuelle Fragestellung.
Umfrage der NRW-Kultursekretariate zur Situation in den Kommunen
Die NRW Kultursekretariate und der Städtetag NRW haben zur aktuellen Situation eine Umfrage unter den Kommunen durchgeführt, die Mitglied in einem der beiden Kultursekretariate oder/und im Städtetag NRW sind. Die Bundes- und Landesprogramme werden zum Teil als nicht ausreichend betrachtet, um die Folgen der Krise für freie Kulturschaffende zu überbrücken.
Weitere Anlaufstellen
Informationen beim Kulturrat NRW
Der Kulturrat NRW informiert auf seiner Website fortlaufend über seine kulturpolitische Arbeit und aktuelle Entwicklungen auf Landesebene:
Informationen beim Bundesverband Freie Darstellende Künste
Der Bundesverband Freie Darstellende Künste informiert fortlaufend über aktuelle Entwicklungen. Dazu gehlören Maßnahmen zur Existenzsicherung auf Bundes- und Länderebene, rechtliche Informationen und kulturpolitische Statements.
#umgedacht: Facebook-Gruppe vom Bundesverband Freie Darstellende Künste
In der Facebook-Gruppe "#umgedacht: Freie Darstellende Künste" in Krisenzeiten können Akteur*innen informell und schnell praktische Ideen und Tipps zum Umgang mit der ungewöhnlichen Situation teilen.
Pad vom Bundesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft
Der Bundesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft sammelt in einem Pad (einer digitalen Informationssammlung) sämtliche Soforthilfen und Unterstützungsangebote, die Kultur- und Kreativschaffende aktuell in Anspruch nehmen könne. Das Pad wird laufend aktualisert.
> Zum Pad vom Bundesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft
Corona-Infopool von ver.di
Die Gewerkschaft Ver.di fasst in ihrem "Corona-Infopool" Informationen für Solo-Selbständige zusammen. Die Gewerkschaft gibt außerdem ihren "Ratgeber Selbständige" frei, der aus der Verdi-Beratungspraxis zusammengestellt ist.
Informationen zur aktuellen Situation in NRW
Auf einer zentralen Corona-Internetseite informiert die Landesregierung zu aktuellen Regeln, Maßnahmen und Verordnungen in NRW.
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