Coronavirus: Aktuelle Infos zu Regelungen, Hilfsmaßnahmen & Beratungsangeboten
Zuletzt aktualisiert am 25.08.2021
Untenstehend findet ihr eine Sammlung mit Hinweisen zu Beratrungsangeboten, finanziellen Hilfsmaßnahmen, aktuellen Forderungen der Interessenvertretungen und allgemeinen Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.
Beratungsangebote
Wöchentliches Beratungsangebot durch den Kulturrat NRW
Der Kulturrat NRW reagiert auf die große Nachfrage nach Beratung bezüglich der unterschiedlichen Corona-Hilfsprogramme und bietet wöchentliche Beratungen an. Die Online-Workshops widmen sich den Corona-Hilfen von Bundes- und Landesregierung für freischaffende Künstler*innen aller Kultursparten und für Kultureinrichtungen. Behandelt werden alle Hilfsprogramme, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung verfügbar oder angekündigt sind.
Im wöchentlichen Wechsel informieren Steuerberater Marcel Stenpaß und die Rechtsanwälte Janina Jundt und Prof. Clemens Pustejovsky über aktuelle Programme, aber auch über allgemeine und steuerliche Maßnahmen, die hilfreich zur Bewältigung der Krise sein können.
Geltende Regelungen für Aufführungs- und Probenbetrieb in NRW
Corona-Schutzverordnung (gültig ab 1. Oktober)
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 29. Oktober außer Kraft.
Arbeitsschutzstandard-Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung > VBG hat branchenspezifische Handlungsempfehlungen für den Proben- und Vorstellungsbetrieb veröffentlicht.
Gelistet werden Informationen zur Arbeitsplatzgestaltung & Hygiene, weitere organisatorische Schutzmaßnahmen und Informationen.
> Zu den Empfehlungen der VBG für den Bereich Proben- und Vorstellungsbetrieb (Stand: Juli 2021)
Aktuelle Hilfsmaßnahmen für freie Akteur*innen
Bund: Stipendienprogramme über die Verwertungsgesellschaften
Verschiedene Fristen
Für ein Stipendienprogramm stellt die Bundesregierung insgesamt 90 Millionen Euro aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR zur Verfügung. Damit können über die Verwertungsgesellschaften mehr als 16.000 solo-selbständige Künstler*innen, Journalist*innen sowie weitere Kreative Stipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro erhalten, um die aktuelle Situation für ihre künstlerische Weiterentwicklung zu nutzen.
Das Stipendienprogramm richtet sich konkret an die Berechtigten der GEMA, der GVL, der VG Wort und der VG Bild-Kunst. Das Programm startet bei den einzelnen Verwertungsgesellschaften zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Bund:Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus
Antragsfrist: 31. Oktober 2021
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige, kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften aller Wirtschaftszweige unterstützt, die im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbrüche, aber nur geringe betriebliche Fixkosten hatten. Für die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III kommen sie daher nicht in Frage.
Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst den Förderzeitraum 1. Juli - 30. September 2021. Sie unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.
Bund: Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus
Antragsfrist: 31. Oktober 2021
Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten unterstützt, wenn sie im Förderzeitraum 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt Umsatzrückgänge hatten. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis September 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler*innen bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
NEUSTART: Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste (#TakeHeart)
Diverse Fristen ab September
Mit #TakeHeart setzt der Fonds Darstellende Künste im Rahmen von NEUSTART KULTUR – dem von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanzierten Rettungs- und Zukunftspaket für den Kultur- und Medienbereich – seine umfassenden Fördermaßnahmen fort. Ziel der neuen Programmlinien ist es, die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich abzumildern, den Wiederbeginn kulturellen Lebens in Deutschland zu befördern, Künstler*innen Planungssicherheit und zugleich neue zukunftsweisende Perspektiven für die Entwicklung der Freien Darstellenden Künste zu ermöglichen.
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Ab sofort
Das Bundeskabinett hat die notwendigen Beschlüsse gefasst, damit ein 2,5 Milliarden Euro starker Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen starten kann. Der Fonds wird gemeinsam von Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz (BMF) und Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB (BKM) verantwortet und über die Kulturministerien der Länder administrativ umgesetzt.
Eine Wirtschaftlichkeitshilfe soll kleinere Veranstaltungen fördern, die ab dem 01. Juli 2021 durchgeführt werden. Daneben stellt der Sonderfonds, höchstwahrscheinlich ab Ende August, eine Ausfallabsicherung bereit, die Kulturveranstaltungen Planungssicherheit verschaffen soll, dass im Falle coronabedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen ein Teil der Ausfallkosten durch den Fonds übernommen wird.
NEUSTART: Investitionsprogramm der DTHG
Ab sofort bis spätestens 31. Dezember
01.06.2021 Das Förderprogramm der DTHG ist noch einmal neu aufgelegt. Es geht hier nicht nur um Lüftung, sondern um alle Investitionen, die sich dem Infektionsschutz widmen. Für wen es in Frage kommt:
Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen (ortsfeste und kulturelle Träger mit dezentralen Aktivitäten) sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind, sowie projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
NEUSTART: Förderprogramm für Live-Kulturveranstaltungen
Frist: 31. Dezember
Als Teilprogramm von NEUSTART KULTUR richtet sich das Programm „Erhalt und Stärkung der Infrastruktur für Kultur in Deutschland – Live-Kulturveranstaltungen – Wort, Varieté und Kleinkunst “ an Veranstalterinnen und Veranstalter von Live-Kulturveranstaltungen. Veranstalter*innen übernehmen das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für die Produktion und Durchführung von Veranstaltungen als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler*innen. Sie bilden damit ein wesentliches Fundament für die kulturelle Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.
NEUSTART: Förderprogramm der ASSITEJ
Diverse Fristen
Die ASSITEJ ist Partner des Programms Neustart Kultur der Kulturstaatsministerin. In drei Modulen werden der Spielbetrieb, Gastspiele und Publikumsentwicklung gefördert. Die Vergabe der Mittel erfolgt für Spielbetrieb und Gastspiele nach Eingang der Anträge, für die Konzepte zur Publikumsentwicklung verlässt sich die ASSITEJ auf die Beratung einer Fachjury.
NEUSTART: Förderprogramme des Fonds Soziokultur
Diverse Fristen
Der Fonds Soziokultur fördert aus Mitteln des BKM-Programms NEUSTART KULTUR mit insgesamt 10 Millionen Euro in den Jahren 2020/21 partizipative Kulturprojekte. Im Rahmen des Sonderprogramms wird es mindestens vier Themen-Ausschreibungen geben, die jeweils für einen Monat ausgeschrieben sind.
Grundsicherung für Kleinunternehmer*innen und Solo-Selbstständige
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise greifen. Um diese Leistungen unbürokratischer zugänglich zu machen, werden Zugangsvoraussetzungen für die nächsten Monate erleichtert. So muss z.B. das vorhandene Vermögen, solange es nicht erheblich ist, nicht angetastet werden.
> Mehr Informationen zur vereinfachten Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit
Kurzarbeitergeld auch für Kulturunternehmen
Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Unternehmen, Selbständige und Freiberufler können außerdem die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer herabsetzen lassen, wenn die Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden.
Künstlersozialkasse: Zuverdienstgrenze soll erhöht werden
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt, wonach Künstler*innen übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren. Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören.
Künstlersozialkasse: Veränderte Einkommensprognosen melden
Künstler*innen, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, können eine Änderungsmitteilung darüber machen, dass sich ihr Jahresarbeitseinkommen ändern wird.
Wenn die Einkommenserwartung infolge der Corona-Krise herabgesetzt werden muss, wird die Versicherungspflicht bis auf weiteres im laufenden Jahr auch dann fortgesetzt, wenn das Mindesteinkommen von 3.900 Euro jährlich nach aktueller Einschätzung nicht erreicht werden kann.
Bestehen akute und schwerwiegende Zahlungsschwierigkeiten kann ein formloser, schriftlicher Antrag auf Stundung der Beiträge oder Ratenzahlung gestellt werden.
Notfall-Kinderzuschlag
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Sozialschutz-Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet („Notfall-KiZ“). Dadurch erhalten möglichst viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen. Der Notfall-KiZ beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind.
Entschädigung bei Quarantäne
Nicht wenige Selbstständige und Freiberufler*innen fragen sich, was passiert, wenn jemand sie anstecken sollte und das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erhalten auch sie den einen Verdienstausfall ersetzt. Dabei geht die zuständige Behörde von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr festgestellt wurde. In NRW sind die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) für die Entschädigung zuständig, je nach dem Sitz der Betriebsstätte.
> Mehr Informationen beim Bundesverband Freie Darstellende Künste
> Zum Landschaftsverband Rheinland
> Zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Beendete Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme
- "Auf geht's - Künstler*innenstipendien" (30. Juni)
- NRW-Kulturstärkungsfonds für gemeinnützige Kultureinrichtungen (15. November)
- DTHG: Förderprogramm für pandemiebedingte Investitionen ( 31. Oktober)
- Auf geht's: NRW-Stipendienpogramm für freischaffende Künstler*innen (16. Oktober)
- #Gastspiel: Sonderprogramm des nrw landesbuero tanz (11. Oktober)
- "Digitale Performance": Förderprogramm vom NRW KULTURsekretariat (25. Juni)
- "NEUSTART": Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen (Frist: 17. Juni)
- "Begrenzt - Entgrenzt": Sonderfonds der Kunststiftung NRW (Frist: 5. Juni)
- "Reload": Stipendienprogramm der Kulturstiftung des Bundes für Freie Gruppen (Frist: 25. Mai)
Aktuelle Forderungen und Statements von kulturpolitischen Akteuren
Allianz der Freien Künste: Effektive Maßnahmen sind richtig – Kunst und Kultur brauchen dennoch eine klare Öffnungsperspektive
26.04.2021 Mit Blick auf das am Wochenende in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz fordern die in der Allianz der Freien Künste organisierten 19 Bundesverbände eine klare Öffnungsperspektive – z. B. durch eine Differenzierung zwischen Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich – sowie ein umfassendes Maßnahmenpaket für den unter besonderem verfassungsrechtlichem Schutz stehenden Bereich der Kunst.
BFDK, Deutscher Bühnenverein und INTHEGA: Erklärung zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes
20.04.2021 Vor dem Hintergrund der vierten Novellierung des Infektionsschutzgesetzes fordern der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK), der Deutsche Bühnenverein und die Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen (INTHEGA) drin-gend nötige Änderungen für den verfassungsrechtlich geschützten Kulturbereich.
Deutscher Kulturrat: Sonderfonds für Kulturveranstaltungen auf den Weg bringen
26.03.2021 Seit nunmehr einem Jahr können Kulturveranstaltungen gar nicht oder wenn nur unter einschränkenden Auflagen stattfinden. Selbst wenn bei sinkenden Inzidenzzahlen Kulturveranstaltungen wieder möglich sein werden, wird eine volle Auslastung mit Besucher*innen nicht möglich sein, sodass ein wirtschaftlicher Betrieb erschwert ist.
Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen soll hier ansetzen: Er besteht nach dem, was bisher bekannt ist, aus zwei Teilen: einem Wirtschaftlichkeitsbonus und einer Ausfallabsicherung. Mit dem Wirtschaftlichkeitsbonus sollen Kulturveranstalter finanziell unterstützt werden, wenn aufgrund der Corona-Bedingungen und der vorliegenden Hygienekonzepte weniger Besucherinnen und Besucher als möglich zu den Kulturveranstaltungen zugelassen werden können. Die Ausfallabsicherung soll greifen, wenn aufgrund der Corona-Pandemie eine geplante und angekündigte Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt werden muss.
Allianz der Freien Künste: Wirtschaftshilfe mit vielen offenen Fragen
19.02.2021 Die Allianz der Freien Künste, deren Gründungsmitglied der Bundesverband Freie Darstellende Künste ist, begrüßt die Aufstockung des Programms Neustart Kultur um eine weitere Milliarde Euro – jetzt kommt es auf eine kluge Verteilung an. Die Allianz der Freien Künste begrüßt auch, dass mit der Neustarthilfe im Paket der Überbrückungshilfe III freischaffende Künstler*innen direkt adressiert werden. Gleichzeitig bleiben die Zugangsvoraussetzungen der Wirtschaftshilfen des Bundes undurchsichtig und gehen an vielen Stellen an den Arbeits- und Lebensrealitäten in der Kunst- und Kulturbranche vorbei. Es besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung.
Allianz der Freien Künste: Soloselbstständige Kunstschaffende warten noch immer auf wirksame Bundeshilfen
18.01.2021 Die Allianz der Freien Künste macht sich seit Beginn der Pandemie für einen fiktiven Unternehmer*innenlohn für Soloselbstständige stark. m Sinne eines erweiterten Betriebskostenzuschusses würde er auch soloselbststäIndigen Kunstschaffenden wirksam helfen. Die Allianz fordert die Bundesregierung eindringlich auf, die Notlage im Bereich der Freien Künste ernst zu nehmen und endlich wirksame Hilfsmaßnahmen auf den Weg zu bringen bzw. bestehende Hilfsmaßnahmen nachzubessern und dabei die Fachverbände auf Bundesebene bei der Ausgestaltung einzubeziehen.
NRW-Kulturministerin: Kulturlandschaft darf nicht dauerhaft Schaden nehmen
04.11.2021 Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW, kündigt die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit verschiedenen Institutionen und Verbänden an, die Pläne für die Wiedereröffnung der Einrichtungen erarbeiten soll.
ASSITEJ fordert die Öffnung von Kinderkultureinrichtungen
30.10.2020 "Die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen müssen in den aktuellen Debatten zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine zentrale Rolle spielen. Kinder brauchen Theater!
Kulturverwaltungen und Schulverwaltungen müssen jetzt gemeinsam Modelle schaffen, die bis zu den Sommerferien 2021 tragfähig sind und sowohl den Schulen als auch ihren Partnern in der Kultur verlässliche Rahmenbedingungen bieten."
Sonstige Hinweise
Alle Ausfälle nachvollziehbar dokumentieren
Wir raten dazu, alle Ausfälle belastbar (wenn möglich mit Nachweisen) zu dokumentieren. ver.di hat für den Fonds Darstellende Künste verschiedene Aspekte gesammelt, die man festhalten sollte. Maria Gebhardt vom Landeszentrum Freies Theater Sachsen-Anhalt hat außerdem eine Excel-Tabelle mit Summenformeln erstellt, um Verdienstausfälle zu dokumentieren.
> Abfrageliste vom Fonds Darstellende Künste
> Excel-Vorlage zur Ausfall-Dokumentation
Umgang mit Veranstaltungsabsagen
Welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten haben Veranstalter*innen, wenn sie Veranstaltungen wegen des Coronavirus absagen möchten? Rechtsanwältin Sonja Laaser fasst die rechtlichen Eckpunkte und Handlungsideen zusammen und informiert darüber, was bei Absagen mit oder ohne behördliche Anordnung jeweils zu beachten ist - insbesondere in Bezug auf die Zahlung von Honoraren. Auch auf Auswirkungen auf künftige Vertragsgestaltungen geht sie ein.
Achtung: Informationsschriften und Handreichungen ersetzen keine spezifische Rechtsberatung für die jeweilige individuelle Fragestellung.
Umfrage der NRW-Kultursekretariate zur Situation in den Kommunen
Die NRW Kultursekretariate und der Städtetag NRW haben zur aktuellen Situation eine Umfrage unter den Kommunen durchgeführt, die Mitglied in einem der beiden Kultursekretariate oder/und im Städtetag NRW sind. Die Bundes- und Landesprogramme werden zum Teil als nicht ausreichend betrachtet, um die Folgen der Krise für freie Kulturschaffende zu überbrücken.
Weitere Anlaufstellen
Informationen beim Kulturrat NRW
Der Kulturrat NRW informiert auf seiner Website fortlaufend über seine kulturpolitische Arbeit und aktuelle Entwicklungen auf Landesebene:
Informationen beim Bundesverband Freie Darstellende Künste
Der Bundesverband Freie Darstellende Künste informiert fortlaufend über aktuelle Entwicklungen. Dazu gehlören Maßnahmen zur Existenzsicherung auf Bundes- und Länderebene, rechtliche Informationen und kulturpolitische Statements.
#umgedacht: Facebook-Gruppe vom Bundesverband Freie Darstellende Künste
In der Facebook-Gruppe "#umgedacht: Freie Darstellende Künste" in Krisenzeiten können Akteur*innen informell und schnell praktische Ideen und Tipps zum Umgang mit der ungewöhnlichen Situation teilen.
Pad vom Bundesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft
Der Bundesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft sammelt in einem Pad (einer digitalen Informationssammlung) sämtliche Soforthilfen und Unterstützungsangebote, die Kultur- und Kreativschaffende aktuell in Anspruch nehmen könne. Das Pad wird laufend aktualisert.
> Zum Pad vom Bundesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft
Corona-Infopool von ver.di
Die Gewerkschaft Ver.di fasst in ihrem "Corona-Infopool" Informationen für Solo-Selbständige zusammen. Die Gewerkschaft gibt außerdem ihren "Ratgeber Selbständige" frei, der aus der Verdi-Beratungspraxis zusammengestellt ist.
Informationen zur aktuellen Situation in NRW
Auf einer zentralen Corona-Internetseite informiert die Landesregierung zu aktuellen Regeln, Maßnahmen und Verordnungen in NRW.
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