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NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V.

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Amelie und der Wolf / Damian Popp / Foto © Damian Popp
when air is still around / Kaiser Antonino Dance Ensemble
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Die Frau vom Meer / Marlin de Haan / Foto © Bozica Babic
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Zähmung / Tim Mrosek / Foto © Ingo Solms
ZWEITENS / tatraum projekte schmidt / Foto © Michael Schmidt
Die unendliche Verästelung / RUE OBSCURE
Lokal Europa / Brachland Ensemble / Foto © Marie Luise Manthei
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Dreckstück / Tim Mrosek / Foto © Ingo Solms
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Shakespeare / Theater Korona
TACTO / Paula A. Pedraza / Foto © Paula A. Pedraza
Bilder deiner großen Liebe / Alina Rhode / Foto © Alina Rhode
Der kleine Container+boatpeopleprojekt / ARCHE NOVA
STANDARD / CocoonDance company - / Foto © Alessandro De Matteis
Cultural Drag / Tacho Tinta / Foto © Robin Junicke

Coronavirus: Bundeskabinett beschließt Maßnahmen für Solo-Selbstständige und Unternehmen

23.03.2020 Das Bundeskabinett hat am 23. März ein milliardenschweres Hilfspaket zur Unterstützung von Unternehmen und Solo-Selbständigen beschlossen, das auch für den Kultur- und Medienbereich nutzbar ist. Am Mittwoch soll das Maßnahmenpaket im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden und am Freitag im Bundesrat.

Der Dreiklang an Maßnahmen, Betriebsmittelzuschüsse, Unterstützung bei persönlicher Notlage und Erhöhung der Schutzmaßnahmen, ergänzen die bislang beschlossenen Maßnahmen, wie z.B. der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld. An mittlere und große Unternehmen auch aus der Kultur- und Kreativwirtschaft richten sich Kreditprogramme der KfW sowie ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Hilfen möglichst schnell bei den Antragstellern ankommen.

  • Betriebsmittelzuschüsse: Kleinunternehmen sowie Solo-Selbständige, das heißt gerade auch Künstlerinnen und Künstler und kleine kulturwirtschaftliche Unternehmen, können Zuschüsse beantragen, wenn sie durch die Corona-Pandemie einen Liquiditätsengpass haben. Solo-Selbständige und Kleinbetriebe mit bis zu 5 Beschäftigten können für die Dauer von drei Monaten einen Betriebsmittelzuschuss von 9.000 Euro beantragen, Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro.
  • Persönliche Lebensverhältnisse: Bei der Grundsicherung (ALG II) gilt für einen befristeten Zeitraum bis September, dass Rücklagen nicht zuerst aufgebraucht werden müssen, bevor die Grundsicherung greift. Auch werden Miete- und Mietnebenkosten ohne weitere Prüfung übernommen. Vielen Kulturschaffenden wird damit dieser Weg der Nothilfe geöffnet.
  • Erhöhung der Schutzmechanismen: Um Kündigungen von Mieträumen, wie Ateliers, Proberäumen und Clubs, zu vermeiden, soll befristet bis September eine Kündigung aufgrund von Mietschulden nicht möglich sein. Ebenfalls wurden Vorschriften im Insolvenzrecht gelockert.

Bereits am Freitag hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung verschiedene > Soforthilfen für freie Künstler*innen in NRW beschlossen.

Quelle: Pressemitteilung vom Deutschen Kulturrat