Mittel für die Soforthilfe des NRW-Kulturministeriums erschöpft
09.04.2020 Die für die Künstler*innen-Soforthilfe zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro aus dem Haushalt des NRW-Kulturministeriums sind seit dem 9. April 2020 vollständig abgerufen und ausgezahlt worden. Um freischaffende Künstler*innen in der Corona-Krise zu unterstützen, hatte das Ministerium Mitte März ein Sonderförderprogramm aufgelegt. Seitdem sind bei den Bezirksregierungen mehr als 17.000 Anträge eingegangen. Folgeprogramme sind momentan nicht absehbar.
Künstler*innen können weiterhin Anträge für das Soforthilfeprogramm aus Bundesmitteln stellen, das über das NRW-Wirtschaftsministerium verwaltet wird. Derzeit wird aber noch die Frage diskutiert, ob freischaffende Künstler*innen im Rahmen dieser Bundeshilfe neben Betriebskosten auch Corona-bedingte Einnahmeausfälle geltend machen können.
Dazu sagte Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen: „Unser Ziel ist, dass das Soforthilfeprogramm des Bundes in geeignetem Umfang auch auf Künstlerinnen und Künstler anwendbar ist. Darüber finden derzeit Gespräche mit dem Bund statt. Falls das nicht möglich sein sollte, werden wir über eine NRW-spezifische Lösung nachdenken.“
Hier geht es zur Pressemitteilung des MKW.