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K.I.T.C.H.E.N. / Marlin de Haan / Foto © Bozica Babic
commonnorm / TachoTinta / Foto © Michael Zerban
Boyband / notsopretty / Foto © Anna Spindelndreier
Steinzeit Hautnah / Theater Titanick / Foto © Leon Hirsch
Silke Z. / die metabolisten / Foto © Lucas Aal
Wetland / Katharina Senzenberger / Foto © Nathan Ishar
LET’S SING ANOTHER SONG! / POLARPUBLIK / Foto © POLARPUBLIK
HELLO TO EMPTINESS / MOUVOIR Stephanie Thiersch / Foto © Martin Rottenkolber
SUITS / Kwarme Osei / Foto © Andreas Roehrig
CAMPING PARAISO / ANALOGTHEATER / Foto © Nathan Ishar
Sonic Highway / MFK Bochum / Foto © Szenische Forschung
UPSIDE DOWN / Theater Titanick / Foto © Metaorange Andreas Matthes
The Soul of the Zeit / PARADEISER / Foto © Hans Diernberger
Praktisch Galaktisch / Daniel Ernesto Mueller / Foto © Heike Kandalowski
BLACK EURYDICE / kainkollektiv / Foto © Daniela del Pomar
Recircling / Yana Novotorova / Foto © Heike Kandalowski
DWDW - Die Sache mit den Bäumen / Armada Theater / Foto © Armada Theater
Grandmothers of the Future / Waltraud900 / Foto © Melanie Zanin
back to the roots / Pottporus e.V. Renegade / Foto © Pottporus e.V.
These are a few of my favorite things / äöü / Foto © äöü
Störfall / disdance-project / Foto © Klaus Wohlmann
The BIG Picture / Fetter Fisch / Foto © Thomas Mohn
DREAM MACHINE / Anke Retzlaff / Foto © Lev Gonopolski

Bundesregierung: NEUSTART-Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen

04.05.2020. Zur Unterstützung von Kultureinrichtungen bei Umbau- und Ausstattungsmaßnamen zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und Schaffung der Voraussetzungen für den Betrieb nach den behördlichen pandemiebedingten Schließungen, stellt die BKM im Jahr 2020 einmalig bis zu 10 Millionen Euro Fördermittel zur Vermeidung von Infektionsrisiken zur Verfügung.

Gefördert werden im Rahmen des Sonderprogramms Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro beispielsweise für den Einbau von Schutzvorrichtungen, die Optimierung der Besuchersteuerung sowie zur Einführung bzw. Anpassung digitaler Vermittlungsformate. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten ebenso wie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.

Anträge können ab dem 6. Mai 2020, 10.00 Uhr, online über die Webseite des Bundesverbands Soziokultur gestellt werden.

Es gilt das sogenannte Windhundverfahren, d. h. eine Vergabe erfolgt nur nach der zeitlichen Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen, nicht jedoch nach anderen Kriterien.

> Mehr Informationen zur Antragstellung beim Bundesverband Soziokultur