Bundesregierung: NEUSTART-Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen
04.05.2020. Zur Unterstützung von Kultureinrichtungen bei Umbau- und Ausstattungsmaßnamen zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und Schaffung der Voraussetzungen für den Betrieb nach den behördlichen pandemiebedingten Schließungen, stellt die BKM im Jahr 2020 einmalig bis zu 10 Millionen Euro Fördermittel zur Vermeidung von Infektionsrisiken zur Verfügung.
Gefördert werden im Rahmen des Sonderprogramms Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro beispielsweise für den Einbau von Schutzvorrichtungen, die Optimierung der Besuchersteuerung sowie zur Einführung bzw. Anpassung digitaler Vermittlungsformate. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten ebenso wie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.
Anträge können ab dem 6. Mai 2020, 10.00 Uhr, online über die Webseite des Bundesverbands Soziokultur gestellt werden.
Es gilt das sogenannte Windhundverfahren, d. h. eine Vergabe erfolgt nur nach der zeitlichen Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen, nicht jedoch nach anderen Kriterien.
> Mehr Informationen zur Antragstellung beim Bundesverband Soziokultur