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Coronavirus: Landesregierung beschließt Stufenplan zur Wiederaufnahme des Kulturbetriebs

07.05.2020 Um das kulturelle Leben in Nordrhein-Westfalen angesichts der weiterhin großen Herausforderungen der Corona-Krise schrittweise und verantwortungsvoll wieder zur Entfaltung zu bringen, hat die Landesregierung einen Stufenplan vorgelegt. Dieser sieht vor, die Anti-Corona-Maßnahmen im Kulturbereich in den kommenden Wochen und Monaten schrittweise zu reduzieren – abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens.

Erste Lockerungen sind bereits umgesetzt worden: Museen, Ausstellungen und Musikschulen dürfen unter strikter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen und teilweise weiteren Auflagen wieder öffnen, ebenso Bibliotheken und Archive.

Ab Montag, 11. Mai, sollen in einer nächsten Stufe auch kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel ermöglicht werden. Bei Einhaltung strenger Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung sowie einem mit der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept sind solche Aufführungen grundsätzlich auch in Gebäuden zulässig. In Musikschulen sind ab 11. Mai neben Einzelunterricht auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich. Ebenfalls wird der Probenbetrieb unter Schutzauflagen ermöglicht, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.

Eine weitere Stufe zur verantwortungsvollen Wiederaufnahme des kulturellen Lebens in Nordrhein-Westfalen wird am 30. Mai erfolgen: Ab diesem Datum soll Kinos sowie kleineren Theatern, Opern und Konzerthäusern eine Wiedereröffnung ermöglicht werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet werden kann und die Einrichtungen ein Zutrittskonzept für den Einlass sowie das Verlassen der Häuser vorlegen können. Das von den Häusern vorzulegende Zutrittskonzept sieht u.a. vor, dass zwischen haushaltsfremden Besuchern jeweils zwei Sitzplätze freizuhalten sind und Vorkehrungen zum Schutz der im Bühnenbereich tätigen Personen getroffen werden. Zudem soll verstärkt Ordnungspersonal eingesetzt werden, um Menschenansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

Bei den großen Theatern, Opern und Konzerthäusern, bei denen die Anpassung an die Bedingungen der Pandemie eine etwas längere Vorbereitungszeit erfordert, ist wie bei Großveranstaltungen eine Wiederaufnahme des regulären Aufführungsbetriebs zum Start der nächsten Spielzeit ab dem 1. September realistisch.

(Pressemeldung des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW)