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NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V.

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Dreckstück / Tim Mrosek / Foto © Ingo Solms
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TACTO / Paula A. Pedraza / Foto © Paula A. Pedraza

Hilfsprogramme: Landesregierung gibt Lösungen zum Umgang mit der NRW-Soforthilfe bekannt

13.05.2020 Nach dem Willen der Bundesregierung darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. Damit Solo-Selbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, daraus kein Nachteil entsteht, gewährt die Landesregierung ihnen für diese Monate einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro.

Die getroffene Regelung zur NRW-Soforthilfe gilt auch für freischaffende Künstler*innen, die bis Ende April einen Antrag gestellt haben. Mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 27 Millionen Euro wird zudem das Mitte März aufgelegte Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Kultur- und Wissenschaft von 5 auf insgesamt 32 Millionen Euro aufgestockt. Bis zu 13.000 weitere Kulturschaffende, die bisher aufgrund begrenzter Mittel leer ausgegangen sind, sollen damit einen Zuschuss für den Lebensunterhalt von 2.000 Euro für die Monate März und April erhalten.

Die Regelungen im Überblick:

  • Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können.
  • Voraussetzung ist, dass die Antragsteller weder im März noch im April ALG II beantragt haben. Nicht gewährt wird dieser indirekte Zuschuss des Landes auch, wenn sie bereits eine Unterstützung aus dem Sofortprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft für Künstlerinnen und Künstler erhalten haben.

Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler:

Das Mitte März aufgelegte Soforthilfeprogramm für Künstler*innen des Ministeriums für Kultur- und Wissenschaft (MKW) in Höhe von bisher fünf Millionen Euro wurde aufgestockt.

Für die Gewährung der Soforthilfe ist ein neuer Antrag über ein Onlineverfahren zu stellen. Das entsprechende Formular und das Antragsverfahren werden zur Zeit erstellt.

Antragsberechtigt sind:

  • jene Antragsberechtigten, die bereits einen Antrag im Programm des Kulturministeriums gestellt haben, bislang aufgrund der ursprünglich begrenzten Mittel jedoch in März/April nicht zum Zuge gekommen sind.
  • Voraussetzung ist, dass die Antragsteller ihre künstlerische Tätigkeit über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder eines Künstlerbundes nachweisen können,
  • und im März und April keine Leistungen aus dem Programm des Kulturministeriums, der NRW-Soforthilfe 2020 oder der Grundsicherung erhalten haben.
  • Für diejenigen, die bereits Gelder (unter 2.000 Euro) aus dem Programm des Kulturministeriums erhalten haben, wird die gewährte Einmalzahlung ebenfalls pauschal auf 2.000 Euro angehoben. Auch das ist in dem Onlineverfahren enthalten und muss neu beantragt werden.

Im Laufe der Woche werden auf den Seiten der jeweiligen Bezirksregierungen bzw. auf der Internetseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) der Link zum Antragsformular und Informationen dazu veröffentlicht.

Reaktion vom Kulturrat NRW

Der Kulturrat NRW kritisiert, dass das Problem der Grundsicherung mit den neuen Maßnahmen noch nicht gelöst sei: "Wir haben eine Lösung für die Monate März und April, wir haben zudem ein Plus an Rechtssicherheit, aber nun brauchen wir eine Lösung für die Monate Mai und folgende." Es gebe keine Sicherung des Lebens über die zwei Monate März und April hinaus abseits der Grundsicherung: "NRW bleibt damit hinter anderen Ländern zurück."

Der Kulturrat NRW plant, einen Vorschlag zu einem Stipendien- und Projektförderprogramm vorzulegen, das künstlerische Tätigkeit stimuliert und absichert und sich an den Beispielen von Hessen und dem Saarland orientieren soll. Auch andere Maßnahmen, die über die Grundsicherung hinausgehen, fordert der Kulturrat NRW. Kultur müsse umfassender gefördert werden.

> Zur Pressemitteilung des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW
> Zur Pressemitteilung des Kulturrat NRW