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NRW-Hilfsprogramm: Erneute Antragstellung für Künstler*innen-Soforthilfe ab sofort möglich

20.05.2020 Das Mitte März aufgelegte Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Kultur- und Wissenschaft (MKW) in Höhe von bisher fünf Millionen Euro wurde auf insgesamt rund 32 Millionen Euro aufgestockt: Von dieser zusätzlichen Ausstattung profitieren jene Antragsberechtigten, die bereits einen Antrag im MKW-Programm gestellt haben, bislang aufgrund der ursprünglich begrenzten Mittel jedoch nicht zum Zuge gekommen sind.

Freischaffende Künstlerinnen und Künstler, deren Anträge bis zum 9. April eingegangen sind, aber in der ersten Förderrunde der MKW-Soforthilfe für freischaffende Künstler*innen nicht mehr berücksichtigt werden konnten, haben nun erneut Gelegenheit, 2.000 Euro zu beantragen. Diejenigen, die bereits Gelder erhalten haben, denen aber weniger als 2.000 Euro ausgezahlt wurden, erhalten auf Antrag den Differenzbetrag.

> Mehr Informationen beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft

> Mehr Informationen zur Kombinierbarkeit der MKW-Soforthilfe für freischaffende Künstler*innen und der NRW-Soforthilfe