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NEUSTART KULTUR: Bundesregierung stellt Hilfen für Kunst und Kultur in Höhe von einer Milliarde Euro vor

04.06.2020 Die Koalition hat in ihrem Maßnahmepaket »Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken«, das am späten Abend des 3. Juni 2020 vorgestellt wurde, ein Programm zur Stärkung der Kulturinfrastruktur eingeplant. Für das Programm NEUSTART KULTUR stellt die Bundesregierung rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Ziel der Maßnahmen ist es, das durch die Corona-Pandemie lahmgelegte kulturelle Leben wieder anzukurbeln und dadurch Arbeitsmöglichkeiten für Künstlerinnen, Künstler und allen im Kulturbereich Tätigen zu schaffen.

Das Programm gliedert sich im Wesentlichen in vier Hauptmaßnahmen:

1. Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft

Mit diesem Baustein, der mit bis zu 250 Millionen Euro finanziert wird, geht es darum, Kultureinrichtungen fit zu machen für die Wiedereröffnung. Unabhängig davon, ob es sich um Kulturzentren oder Musikclubs, Theater oder Kinos, Messen oder Literaturhäuser handelt: Sie alle müssen Hygienekonzepte und Abstandsregeln umsetzen. Dazu zählen Online-Ticketing-Systeme, die Modernisierung von Belüftungssystemen, eine andere Besucherführung und Bestuhlung. Die Gelder kommen vor allem Einrichtungen zugute, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.

2. Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen

Im Zentrum von NEUSTART KULTUR stehen die vielen kleineren und mittleren Kulturstätten und -projekte, die vor allem privatwirtschaftlich finanziert sind. Ihnen sind die Einnahmen weggebrochen, sie müssen aber dennoch Personal bezahlen, um an neuen Programmen zu arbeiten. Durch die BKM-Hilfen sollen Kreative aus der Kurzarbeit herausgeholt werden und ihrer künstlerischen Arbeit nachgehen können. Außerdem soll die Möglichkeit eröffnet werden, neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben. Insgesamt stehen für diesen größten Baustein des Programms bis zu 450 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Mittel sind nach Sparten aufgeteilt:

  • Für die Musik, also Livemusikstätten, -festivals, -veranstalter und -vermittler, gibt die BKM 150 Millionen Euro.
  • Für Theater und Tanz stehen ebenfalls 150 Millionen Euro bereit. Das betrifft Privattheater, Festivals, Veranstalter und Vermittler.
  • Dem Filmbereich wird mit 120 Millionen Euro geholfen. Daraus werden vor allem Kinos unterstützt und Mehrbedarfe bei Filmproduktion und Verleih finanziert.
  • Für weitere Bereiche wie zum Beispiel Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene sind 30 Millionen Euro vorgesehen

3. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote

Dafür werden bis zu 150 Millionen Euro bereitgestellt. Die Bereitstellung der Mittel für einzelnen Projekte soll auch vor dem Hintergrund der branchenspezifischen Kompetenz durch die Bundeskulturfonds erfolgen. Darüber hinaus wird die Digitalisierungsoffensive der BKM verstärkt. Dazu zählen Museum 4.0 sowie viele neue Formate und Projekte, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen.

4. Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und –projekte

100 Millionen Euro gibt es für regelmäßig geförderte Kultureinrichtungen, um coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen. Bei gemeinsam mit Ländern bzw. Kommunen getragenen Einrichtungen und Projekten leistet der Bund seinen Anteil an der Kofinanzierung.

Weiterhin sind in dem Paket Bundeshilfen in Höhe von 20 Millionen Euro für private Hörfunkveranstalter vorgesehen. Diese sind durch den Einbruch von Werbeeinnahmen schwer getroffen und haben angesichts des enormen Informationsbedarfes der Öffentlichkeit weiterhin hohe Personalkosten.

Weitere Maßnahmen im gesamten Konjunkturpaket:

Neben dieser direkten Förderung des Kulturbereiches, kommen dem Kultur- und Medienbereich weitere geplante Vorhaben in dem gesamten 130-Milliarden-Paket zugute. Dazu zählen unter anderem:

  • Senkung des Mehrwertsteuersatzes für sechs Monate von 19% auf 16%. Im Kulturbereich gilt auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, beispielsweise für Bücher, der den Planungen zufolge von 7% auf 5% gesenkt werden soll
  • Ermöglichung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021, der unmittelbar bei der Steuererklärung 2019/2020 finanzwirksam nutzbar gemacht werden soll, dies ist gerade auch für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft wichtig
  • Programm für Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Mrd. Euro, hier werden als Beispiele aus dem Kulturbereich namentlich aufgeführt Clubs, Träger von Jugendeinrichtungen, Unternehmen der Veranstaltungslogistik
  • Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis zum 30.09.2020
  • Programm zur Stabilisierung gemeinnütziger Einrichtungen, hier werden u.a. Einrichtungen der Jugendbildung namentlich genannt
  • Ausbau der Digitalisierung, dazu zählt auch der Breitbandausbau, der für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen und gemeinnützige Kulturinstitutionen im ländlichen Raum vordringlich ist

Zentral ist für den Deutschen Kulturrat die Stärkung der Kommunen. Die Kommunen tragen 45 % der öffentlichen Kulturfinanzierung. Es ist daher wichtig, dass die Kommunen finanziell entlastet werden, damit sie nicht in den kommenden Jahren an der Kulturfinanzierung sparen müssen, sondern auch hier investieren können.

Quelle (u. a.): > Deutscher Kulturrat, > Bundesregierung, >BKM