MKW-Soforthilfe: Antragstellung nur noch bis zum 12. Juni möglich
05.06.2020 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat am 20. März ein Soforthilfe-Programm des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW von je bis zu 2.000 Euro aufgelegt. Die Möglichkeit zur Antragstellung wurd eam 9. April geschlossen, da die Mittel von 5 Millionen Euro erschöpft waren. 13.000 von insgesamt 17.000 Antragsteller*innen konnten keine Gelder aus dem Programm erhalten.
Am 12.5. gab das MKW NRW die Aufstockung des Programms von 5 auf insgesamt 32 Millionen Euro bekannt.
Antragsberechtigt sind:
- jene Antragsberechtigten, die bereits einen Antrag im Programm des Kulturministeriums gestellt haben, bislang aufgrund der ursprünglich begrenzten Mittel jedoch in März/April nicht zum Zuge gekommen sind.
- Voraussetzung ist, dass die Antragsteller ihre künstlerische Tätigkeit über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder eines Künstlerbundes nachweisen können,
- und im März und April keine Leistungen aus dem Programm des Kulturministeriums, der NRW-Soforthilfe 2020 oder der Grundsicherung erhalten haben.
- Für diejenigen, die bereits Gelder (unter 2.000 Euro) aus dem Programm des Kulturministeriums erhalten haben, wird die gewährte Einmalzahlung ebenfalls pauschal auf 2.000 Euro angehoben. Auch das ist in dem Onlineverfahren enthalten und muss neu beantragt werden.
Die Online-Antragstellung über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW ist für Antragsberechtigte bis zum 12. Juni möglich.
> Zur Antragstellung beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft