Corona-Schutzverordnung: Land veröffentlicht neue Fassung mit neuen Regelungen für den Bereich Kultur
12.06.2020 Am Donnerstag hat die Landesregierung weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen bekanntgegeben. Die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung tritt am Montag, 15. Juni 2020, in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020.
Für den Bereich Kultur ist vor allem folgender neuer Absatz von Bedeutung:
"Wenn die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen, kann für die Sitzplätze das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 2 ersetzt werden."
Nähere Informationen zur besonderen Rückverfolgbarkeit finden sich in der Verordnung. Bitte lest euch unbedingt die gesamte Corona-Schutzverordnung durch, wenn ihr für eure Arbeit eigene Maßnahmen treffen müsst.