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Stärkungspaket Kunst & Kultur: NRW-Ministerpräsident Armin Laschet kündigt Hilfen in Höhe von 185 Millionen Euro an

25.06.2020 NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat am Mittwoch im Landtag in Düsseldorf ein Nordrhein-Westfalen-Programm in Höhe von insgesamt 8,9 Milliarden Euro vorgestellt. Die Mittel sollen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes eingesetzt werden.

Schwerpunkte des Nordrhein-Westfalen-Programms sollen die Entlastung und Stärkung der Investitionsfähigkeit der Kommunen, die Digitalisierung im Bereich Bildung, Investitionen in die Krankenhäuser, Unterstützung für Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen sowie der Klimaschutz sein.

In diesem Rahmen hat die Landesregierung für den Bereich Kultur das Stärkungspaket „Kunst und Kultur“ angekündigt. Das Stärkungspaket soll die Mittel des Bundes für Künstler*innen und Kultureinrichtungen verstärken und ergänzen – um insgesamt 185 Millionen Euro.

Dem Kulturrat NRW zufolge teilt sich das Programm in folgende Hauptpunkte auf:

  • Ein Stipendienprogramm, dotiert mit 105 Mio. Euro, erreicht die Künstler*innen in NRW über den Zeitraum der Überbrückungshilfe hinaus. Details sind noch nicht bekannt.
  • Zur Stärkung kultureller Einrichtungen, die von Kommunen, vom Land oder als gemeinnützige Einrichtungen gemischt finanziert werden, werden 80 Mio. Euro eingesetzt. Auch für Privattheater ist ein Hilfsprogramm mit 700.000 Euro vorgesehen. Auch hier liegen noch keine genauen Informationen zu den Programmen vor.

Dem Kulturrat NRW zufolge wird der Ministerpräsident beim Kulturgipfel in NRW am kommenden Dienstag, 30.6.20, mehr Transparenz in Bezug auf das Stärkungspaket schaffen und Einzelheiten mitteilen.

Reaktion vom Kulturrat NRW

Der Kulturrat NRW, in dem auch das NRW Landesbüro vertreten ist, begrüßt die Ankündigung von Ministerpräsident Laschet, 185 Millionen Euro zusätzlich für die Kultur in der Corona-Krise auszugeben.

Der Kulturrat NRW stellt fest, dass das beharrliche Drängen auf ein Ergänzungsprogramm zu den Maßnahmen des Bundes erfolgreich gewesen ist. Es wird jetzt sehr darauf ankommen, wofür die Mittel im Einzelnen ausgegeben werden. Der Kulturrat NRW begrüßt auch, dass in Kürze der von ihm seit langem geforderte Kulturgipfel stattfinden soll.

Änderungen bei der Soforthilfe

Auch zum weiteren Verfahren bei der NRW-Soforthilfe hat die Landesregierung Informationen veröffentlicht: Soforthilfe-Empfänger*innen müssen nun in einem rein digitalen Verfahren überprüfen, wie groß ihre Finanzierungslücke in den vergangenen drei Monaten tatsächlich war. Dazu werden alle Empfänger*innen von Montag an per Mail angeschrieben und gebeten, die Differenz zwischen der Soforthilfe und dem ermittelten Liquiditätsengpass bis zum 31. Dezember 2020 an das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung zu überweisen. Fragen zum Verfahren werden unter der Hotline 0211-7956 4995 beantwortet.

Ergänzt wird die Soforthilfe für die nach wie vor von erheblichen Umsatzeinbrüchen betroffenen kleinen und mittleren Betrieben durch die Überbrückungshilfe des Bundes. Es handelt sich um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von Juni bis August 2020. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen.

Da der Bund wie schon bei der Soforthilfe keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist, ergänzt das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes um eine Pauschale für Lebenshaltungskosten von 1.000 Euro pro Monat für drei Monate für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften.

> Zur Pressemitteilung des Landes NRW zum NRW-Programm
> Zur Pressemitteilung des Landes NRW zur Soforthilfe