Hilfsprogramme: Auf NRW-Soforthilfe folgt Überbrückungshilfe
26.06.2020 Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020).
Das Überbrückungshilfeprogramm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung (in NRW die NRW-Soforthilfe) an und richtet sich an nach wie vor von erheblichen Umsatzeinbrüchen betroffenen kleinen und mittleren Betrieben. Es handelt sich um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von Juni bis August 2020. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen.
Da der Bund wie schon bei der Soforthilfe keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist, ergänzt das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes um eine Pauschale für Lebenshaltungskosten von 1.000 Euro pro Monat für drei Monate für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften.
Das Volumen des Programms ist auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Das entspricht den Kosten, die bis einschließlich August 2020 für das Programm geschätzt werden.
Bitte beachtet, dass es sich hier um vorläufige Informationen handelt. Die Bundesregierung hat derzeit noch keine rechtsverbindlichen Richtlinien zum Programm erlassen. Eine Antragstellung ist noch nicht möglich.
> Eckpunkte zur Überbrückungshilfe beim NRW-Wirtschaftsministerium