Anrufen E-Mail schreiben

#Gastspiel: Kurzfristiges Sonderprogramm für Tanz-, Theater-, Kinder- und Jugendproduktionen

03.10.2020 Professionelle freischaffende Künstler*innen in Nordrhein-Westfalen können ab sofort (1.10.2020) beim nrw landesbuero tanz Anträge für das Sonderprogramm #Gastspiel von Tanz-, Theater-, Kinder- und Jugendproduktionen stellen, das in Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste angeboten wird. Es können auch digitale oder andere Vorstellungsformate beantragt werden.

Antragszeiten
Für Vorstellungen und Gastspiele (keine Premieren) im Zeitraum von 15. Oktober - 31. Dezember 2020.

Ausschreibungszeitraum: 1.-11. Oktober 2020

Zielgruppe/Förderkriterien
Die Zielgruppe der Förderung sind Künstler*innen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Produktionen innerhalb und außerhalb ihres Heimatortes in Nordrhein-Westfalen aufführen möchten.

Gefördert werden ausschließlich Produktionen, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden (Kommune/Land). (Premieren werden nicht durch das Sonderprogramm #Gastspiel gefördert)

Förderverfahren
Antragsteller*innen sind Künstler*innen oder Kompanien.
Nicht landesgeförderte Spielstätten haben bei der Vergabe Vorrang.
Bei mehr als zwei beantragten Gastspielen/Vorstellungen wird die dritte beantragte Vorstellung zurückgestellt, bis alle Anträge anderer Antragsteller*innen beschieden sind. Entschieden wir nach dem Prinzip " first come - first serve".

Antragsunterlagen
Das Antragsformular und die entsprechenden Anlagen müssen in digitaler Form bis zum 11.10.2020 per Mail gesendet werden.

> Weitere Infos & alle Unterlagen