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K.I.T.C.H.E.N. / Marlin de Haan / Foto © Bozica Babic
commonnorm / TachoTinta / Foto © Michael Zerban

NRW-Kulturpolitik: Landesregierung legt bundesweit erstes Kulturgesetzbuch vor

12.05.2021 Die Landesregierung bündelt sämtliche die Kultur betreffenden rechtlichen Regelungen und Gesetze in einem eigenen Kulturgesetzbuch (KulturGB NW). Damit nimmt Nordrhein-Westfalen bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Ziel des Vorhabens ist es, die Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens durch verbindliche Rahmensetzungen zu stärken und zugleich die Bedeutung der Kultur als zentrales politisches Schlüsselthema hervorzuheben. Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat den Regierungsentwurf des Kulturgesetzbuches in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 beschlossen.

Reaktion vom Kulturrat NRW

Zum Entwurf eines Kulturgesetzbuches für NRW erklärt Gerhart Baum, der Vorsitzende des Kulturrats NRW, dem auch das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste angehört:

Der Landeskulturrat begrüßt das Gesetz, das nach einem verbesserungswürdigen Vorentwurf nun den von ihm eingebrachten Vorstellungen weitgehend entspricht. Einige noch bestehende Kritikpunkte wird der Kulturrat NRW in die Parlamentsberatungen einbringen. Positiv ist zu bewerten, dass die Landesregierung, an ihrer Spitze die Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen, in einem fruchtbaren Austausch der Argumente auf zahlreiche Kritikpunkte des Kulturrates zu dem ersten Entwurf eingegangen ist. Erfreulich war auch die Abstimmung mit den für die Kultur zuständigen Abgeordneten des Landtages. Der Kulturrat würde es begrüßen, wenn es angesichts der Bedeutung des Gesetzes zu einer parteiübergreifenden Zustimmung kommen würde.

Das Gesetz zeigt die Perspektiven für die Landeskulturpolitik der nächsten Jahre auf. Konsequent angewandt wird es die Kulturpolitik im Lande stärken.

Das Leben und die Förderung von Kunst und Kultur wird sich nach Corona in vieler Hinsicht neu entwickeln und die Kulturpolitik herausfordern. Die Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen kommt damit zum richtigen Zeitpunkt. Das Land bekräftigt, dass Kulturpolitik nach unserer grundgesetzlichen Ordnung vor allem Aufgabe der Bundesländer ist. Das Gesetz kann Vorbildcharakter für andere Bundesländer haben.

Für die Kulturszene des Landes ist wichtig, dass die Landesregierung zahlreiche Verpflichtungen eingeht, die auch finanzielle Auswirkungen haben. Auch der Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse wird entgegengewirkt. Die Landesförderung wird von angemessener Vergütung abhängig gemacht. Die aktuellen Entwicklungen auf den Feldern Digitalität, Integration und Diversität werden zum Thema gemacht. Ein besonderer Schwerpunkt soll künftig auf der Förderung der Kultur im ländlichen Raum liegen. Bibliotheken und Musikschulen werden in Sonderregelungen einbezogen, ebenso die Nachhaltigkeit der geförderten Einrichtungen und Projekte. Damit nimmt das Gesetz den gesellschaftlichen Wandel auf. Die freie Kulturszene wird in ihrer Bedeutung anerkannt.

Zu den einzelnen Kunstsparten werden spezifische Regelungen getroffen. Auf diesem Feld zeigt sich aber auch eine Schwäche des Gesetzes: Einige Kunstsparten wie der Tanz und die Bildende Kunst werden nicht angemessen berücksichtigt. Ungeregelt ist bisher auch ein deutlicher Abbau der bürokratischen Verfahren und die Ermöglichung von Planungssicherheit. Eine Kulturförderrichtlinie soll das Gesetz begleiten und könnte dies angehen. Der Bürokratieabbau muss endlich in Angriff genommen werden.

Zum Regierungsentwurf des Kulturgesetzbuches

Mehr Informationen: Pressemitteilung der NRW-Landesregierung