Neue NRW-Coronaschutzverordnung: Wiederaufnahme des Spielbetriebs in drei Stufen
28.05.2021 Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat zu Freitag, 28. Mai 2021, die Coronaschutzverordnung aktualisiert. Die neuen Regelungen richten sich nach drei Inzidenzwerten: Bei Inzidenzwerten in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt von stabil unter 100 bis 50,1 (Stufe 3) gelten verschiedene Öffnungsschritte. Weitere Öffnungsschritte werden bei Inzidenzwerten von 50 bis 35,1 (Stufe 2) und Inzidenzwerten von 35 oder weniger (Stufe 1) ermöglicht. Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse.
Für den Bereich Kultur gibt die neue Coronoschutzverordnung unter anderem folgende Regelungen vor:
- Inzidenz 100-50,1 (Stufe 3): Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; Konzerte innen; Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrument
- Inzidenz 50-35,1 (Stufe 2): Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten; Museen usw. ohne Termin
- Inzidenz unter 35 (Stufe 1): Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten; ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
Bei den obigen Informationen handelt es sich um eine vereinfachte Übersicht. Alle genannten Öffnungsmöglichkeiten sind an diverse Vorgaben geknüpft. Bitte lest euch unbedingt die gesamte Coronoschutzverordnung durch, wenn ihr eigene Aktivitäten plant.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 24. Juni außer Kraft.