Landesreisekostengesetz NRW: Neue Vereinfachungen seit Anfang Januar
09.02.2022 Seit dem 1. Januar 2022 gilt eine Neuregelung des Landesreisekostengesetz NRW. Dazu zählen u.a. Vereinfachungen bei der Wegstreckenentschädigung (Wegfall der kleinen WE) und eine Anpassung der Erstattungssätze. Der Aspekt der Nachhaltigkeit wird ab jetzt stärker berücksichtigt: Bahnfahrten sind ab jetzt immer möglich, auch wenn es günstigere Beförderungsmöglichkeiten gibt. Die Nutzung eines privaten Fahrrads kann mit 20 Cent/km (statt vorher 06 Cent/km) abgerechnet werden etc.