Wiederaufnahmeförderung 2022
Einreichfrist für das Programm war der 15. Mai. Anträge können nicht mehr eingereicht werden. Die untenstehenden Informationen beziehen sich auf die vergangene Ausschreibung. Es sind alle Mittel bereits vergeben und es wird keine Restmittelfrist geben.
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste fördert mit Mitteln des Landes NRW aus dem Kulturstärkungsfonds zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise Wiederaufnahmevorhaben professioneller Theater-, Performance- und Tanzproduktionen.
Gefördert werden können in der sogennanten "kleinen Förderung" Projekte bis 15.000 Euro für Wiederaufnahmen ohne wesentliche Überarbeitung und in der "großen Förderung" bis 30.000 Euro Wiederaufnahmeprojekte mit einer wesentlichen Überarbeitung /einem neuen Aspekt. Eine Landesförderung bis zu 90 Prozent des Gesamtvorhabens ist möglich. Anträge können sowohl von Künstler*innen als auch von Spielorten gestellt werden.
Die Jury:
Die Jury setzt sich aus nachfolgenden Personen zusammen:
- Kostas Papakostopoulos (Deutsch Griechisches Theater, Köln)
- Maren Becker (STERNA | PAU, Bochum)
- Sabina Stücker (Maschinenhaus Essen, Essen)
- Ludger Schnieder (Pumpenhaus, Münster)
- Ein*e Vertreter*in des Ministeriums für Kutur und Wissenschaft