Wiederaufnahmeförderung 2022
Frist: 15. Mai 2022
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste fördert mit Mitteln des Landes NRW aus dem Kulturstärkungsfonds zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise Wiederaufnahmevorhaben professioneller Theater-, Performance- und Tanzproduktionen.
Gefördert werden können in der sogennanten "kleinen Förderung" Projekte bis 15.000 Euro für Wiederaufnahmen ohne wesentliche Überarbeitung und in der "großen Förderung" bis 30.000 Euro Wiederaufnahmeprojekte mit einer wesentlichen Überarbeitung /einem neuen Aspekt. Eine Landesförderung bis zu 90 Prozent des Gesamtvorhabens ist möglich. Anträge können sowohl von Künstler*innen als auch von Spielorten gestellt werden.
Alle Informationen zum neuen Förderprogramm finden sich ausführlich in den FÖRDERGRUNDSÄTZEN
Antragsfrist ist der 15.05.2022 - ggf. erfolgt eine Restmittelvergabe mit Frist zum 01.08.2022.
Zur Antragsstellung muss das Antragsformular und die Vorlage zum Ausgaben- und Finanzierungsplan genutzt werden.
Am 22.04.2022 von 11 bis 13 Uhr ein Infotermin per Zoom statt. Anmeldungen bitte an Hannah Koester h.koester@nrw-lfdk.de
Bei Bedarf findet noch ein weiterer Infotermin statt und Hannah Koester steht nach Absprache auch für Einzelanfragen unter +49 231 47 42 92 09 zur Verfügung.