Auf einen Blick
Diese Informationen stellen nur eine Kurzübersicht dar, bitte lest vor einer Antragstellung in jedem Fall die vollständigen Fördergrundsätze.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Residenzen an Spiel- und Arbeitsorten in ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens mit einer Dauer von ein bis drei Arbeitswochen. Eine Residenz kann bei Bedarf auch in mehrere Arbeitsblöcke aufgeteilt werden.
Ein Fokus auf Nachhaltigkeit in mindestens einem Bereich des Vorhabens (z.B. Umgang mit Ressourcen, Mobilität/Reiseverhalten, Arbeitsstrukturen, künstlerisches Thema der Residenz, nachhaltiger Strukturaufbau vor Ort u.a.) muss gegeben sein.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts- / Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Das Programm richtet sich an Künstler*innen, Gruppen und Ensembles aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste (u.a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus, Urban Dance) . Die Künstler*innen, Gruppen und Ensembles müssen ausdrücklich nicht selbst im ländlichen Raum ansässig sein.
Wann können Anträge eingereicht werden?
Anträge können bis zum 30.9.2023 eingereicht werden (der Poststempel zählt).
Wie viel kann beantragt werden?
Die Förderhöhe beträgt 3.000 bis 12.000 Euro.
Was sind mögliche Residenzorte?
Mögliche Residenzorte sind Spiel- und Arbeitsräume in ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens. Das Landesbüro stellt unterstützend eine Liste mit interessierten Orten zur Kontaktaufnahme zur Verfügung. Die gelisteten Orte wurden vorab vom Landesbüro kontaktiert und haben (unter individuellen Konditionen) generelles Interesse an künstlerischen Residenzen. Unabhängig von der Vorschlagsliste ist auch die eigenständige Kontaktaufnahme mit anderen Orten möglich.
> Vorschläge für Residenzorte (PDF)
Was bedeutet „ländliche Räume“?
Als ländlicher Raum im Sinne des Förderprogramms gilt die – weit gefasste – Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalen. Sie wurde in Vergangenheit auch für andere Förderprogramme des Landes angewendet und kürzlich aktualisiert.
> Gebietskulisse Ländlicher Raum (PDF)
Bis wann müssen die Projekte abgeschlossen sein?
Alle Projekte müssen spätestens zum 30.04.2024 beendet sein.