Auf einen Blick
Diese Informationen stellen nur eine Kurzübersicht dar, bitte lest vor einer Antragstellung in jedem Fall die vollständigen Fördergrundsätze.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Residenzen an Spiel- und Arbeitsorten in ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens mit einer Dauer von ein bis zwei Arbeitswochen. Eine Residenz kann bei Bedarf auch in zwei Arbeitsblöcke aufgeteilt werden.
Wer kann Anträge stellen?
Das Programm richtet sich an Künstler*innen, Gruppen und Ensembles aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste (u.a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus, Urban Dance). Die Künstler*innen, Gruppen und Ensembles müssen ausdrücklich nicht selbst im ländlichen Raum ansässig sein.
Wann können Anträge eingereicht werden?
Anträge können ab dem 15.08.2022 eingereicht werden. Die ab diesem Zeitpunkt eingereichten Anträge werden anschließend in regelmäßigen Abständen einer Jury vorgelegt. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch zum 31.10.2022 (der Poststempel zählt).
Wie viel kann beantragt werden?
Die Förderhöhe beträgt 3.000 bis 10.000 Euro.
Was sind mögliche Residenzorte?
Mögliche Residenzorte sind Spiel- und Arbeitsräume in ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens. Das Landesbüro stellt unterstützend eine Liste mit interessierten Orten zur Kontaktaufnahme zur Verfügung. Die gelisteten Orte wurden vorab vom Landesbüro kontaktiert und haben (unter individuellen Konditionen) generelles Interesse an künstlerischen Residenzen. Unabhängig von der Vorschlagsliste ist auch die eigenständige Kontaktaufnahme mit anderen Orten möglich.
> Vorschläge für Residenzorte (PDF)
Was bedeutet „ländliche Räume“?
Als ländlicher Raum im Sinne des Förderprogramms gilt die – weit gefasste – Gebietskulisse des NRW-Programms "Ländlicher Raum 2014-2020". Sie wurde in Vergangenheit auch für andere Förderprogramme des Landes angewendet.
> Gebietskulisse Ländlicher Raum (PDF)