Auf einen Blick
Diese Informationen stellen nur eine Kurzübersicht dar, bitte lest vor einer Antragstellung in jedem Fall die vollständigen Fördergrundsätze.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Adaptionen, Umarbeitungen oder Re-Kontextualisierungen bestehender Produktionen, um sie für unterschiedliche, insbesondere kleinere Spielorte in ländlichen Räumen (auch im öffentlichen Raum möglich) gastspielfähig zu machen, mit mindestens einer Aufführung innerhalb des Förderzeitraums.
Auch Anpassungen bestehender Projekte für neue Zielgruppen vor Ort, in Kooperation mit lokalen Akteur*innen, ökologischen Initiativen oder lokalen Institutionen (z.B. Schulen, Bibliotheken) und eine ergänzende Entwicklung/Erprobung von Vermittlungsformaten unter Einbeziehung lokaler Zielgruppen sind förderfähig.
Was ist mit "besonderer Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit" gemeint?
Die geförderten Vorhaben müssen nachweislich einen besonderen Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit legen, der über allgemein übliche oder gesetzlich vorgeschriebene Standards hinausgeht.
Unter dem Punkt "Beratung: Nachhaltigkeit" finden sich verschiedene Beratungsangebote, die dabei unterstützen, einen Nachhaltigkeitsfokus für das eigene Projekt zu entwickeln.
Was sind mögliche Arbeits- und Spielorte?
Möglich sind Spiel- und Arbeitsräume in ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens. Das Landesbüro stellt unterstützend eine Liste mit interessierten Orten zur Kontaktaufnahme zur Verfügung. Die gelisteten Orte wurden vorab vom Landesbüro kontaktiert und haben (unter individuellen Konditionen) generelles Interesse an einer Zusammenarbeit. Unabhängig von der Vorschlagsliste ist auch die eigenständige Kontaktaufnahme mit anderen Orten möglich.
> Vorschläge für Arbeits- und Spielorte (PDF)
Was bedeutet „ländliche Räume“?
Als ländlicher Raum im Sinne des Förderprogramms gilt die – weit gefasste – Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalen. Sie wurde in Vergangenheit auch für andere Förderprogramme des Landes angewendet und kürzlich aktualisiert.
> Gebietskulisse Ländlicher Raum (PDF)
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts- / Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Das Programm richtet sich an Künstler*innen, Gruppen und Ensembles aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste (u.a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus, Urban Dance). Die Künstler*innen, Gruppen und Ensembles müssen ausdrücklich nicht selbst im ländlichen Raum ansässig sein.
Wann können Anträge eingereicht werden?
Anträge können bis zum 7.5.2024 eingereicht werden (der Poststempel zählt).
Wie viel kann beantragt werden?
Die Förderhöhe beträgt zwischen mindestens 5.000 bis maximal 15.000 Euro.
Bis wann müssen die Projekte abgeschlossen sein?
Alle Projekte müssen spätestens zum 31.12.2024 beendet sein.