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NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V.

Deutsche Straße 10
44339 Dortmund
Anfahrt
Tel.work 0231 47 42 92 10
Faxfax 0231 47 42 92 11
LET’S SING ANOTHER SONG! / POLARPUBLIK / Foto © POLARPUBLIK
Silke Z. / die metabolisten / Foto © Lucas Aal
K.I.T.C.H.E.N. / Marlin de Haan / Foto © Bozica Babic
Störfall / disdance-project / Foto © Klaus Wohlmann
Grandmothers of the Future / Waltraud900 / Foto © Melanie Zanin
commonnorm / TachoTinta / Foto © Michael Zerban
UPSIDE DOWN / Theater Titanick / Foto © Metaorange Andreas Matthes
Praktisch Galaktisch / Daniel Ernesto Mueller / Foto © Heike Kandalowski
BLACK EURYDICE / kainkollektiv / Foto © Daniela del Pomar
Boyband / notsopretty / Foto © Anna Spindelndreier
back to the roots / Pottporus e.V. Renegade / Foto © Pottporus e.V.
DWDW - Die Sache mit den Bäumen / Armada Theater / Foto © Armada Theater
CAMPING PARAISO / ANALOGTHEATER / Foto © Nathan Ishar
Wetland / Katharina Senzenberger / Foto © Nathan Ishar
These are a few of my favorite things / äöü / Foto © äöü
The Soul of the Zeit / PARADEISER / Foto © Hans Diernberger
Sonic Highway / MFK Bochum / Foto © Szenische Forschung
SUITS / Kwarme Osei / Foto © Andreas Roehrig
DREAM MACHINE / Anke Retzlaff / Foto © Lev Gonopolski
The BIG Picture / Fetter Fisch / Foto © Thomas Mohn
Steinzeit Hautnah / Theater Titanick / Foto © Leon Hirsch
HELLO TO EMPTINESS / MOUVOIR Stephanie Thiersch / Foto © Martin Rottenkolber
Recircling / Yana Novotorova / Foto © Heike Kandalowski

ÖkoKult NRW: Tiny Residencies

Frist: 30. September 2023

Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Sonderförderprogramm Residenzen an Spiel- und Arbeitsorten in ländlichen Regionen.

Ziel ist es, die Entwicklung der künstlerischen Arbeit zu unterstützen, neue Kooperationen im ländlichen Raum anzustoßen und nachhaltige Arbeitsansätze zu erproben. Es soll die Erschließung neuer Orte außerhalb der Großstädte befördert werden, um auch abseits der Großstädte vorhandene Arbeitsmöglichkeiten und Ressourcen zu nutzen und regionale Kulturangebote zu stärken.

Auf einen BlickAntragsformulare & DownloadsDie JuryHilfe & BeratungGeförderte Projekte & Dokumentation

Geförderte Projekte & Dokumentation

Geförderte Projekte 2022

Eine Liste der Projekte der vergangenen Förderrunde 2022 findet sich hier.

Dokumentation & Auswertung der Förderrunde 2022

Tiny Residencies - Förderbedarfe für künstlerische Arbeit in ländlichen Räumen - von Helena Walther

Wie können Kooperationen von Künstler*innen mit Orten in ländlichen Räumen gelingen? Die Publikation "Tiny Residencies" stellt eine ausführliche Auswertung des gleichnamigen Förderprogramms des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste dar.

Das im Jahr 2022 erstmals aufgelegte Programm "Tiny Residencies" hat kurze Residenzen an Spiel- und Arbeitsorten in ländlichen Regionen ermöglicht. Ziel war es, neue Kooperationen im Bereich der Freien Darstellenden Künste anzustoßen und so eine nachhaltige Erschließung neuer Orte außerhalb der Großstädte zu befördern. Die Kulturwissenschaftlerin Helena Walther hat Gespräche mit allen geförderten Akteur*innen geführt und mehrere Vorhaben während der Durchführung besucht. Sie stellt alle 17 Projekte vor und wertet die Erfahrungen der Geförderten aus.

> Zur Publikation (PDF)

Die Jury

Die Jury für die Förderrunde 2023 setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • Sabine Kuhfuss (Detmold, Künstlerische Leitung KulturTeam Detmold, Mitglied im Vorstand des Bundesverbandes Theater im öffentlichen Raum e. V.)
  • Thomas Plischke (Schwelm, Choreograf)
  • Saliha Shagasi (Köln, Performerin, Theatervermittlerin und Regisseurin)
  • Ralph Zinnikus (für das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW)

Hilfe & Beratung

Online-Infotermin via Zoom:

Mittwoch, 23.8.2023, 11.00 – 12.30 Uhr & Donnerstag, 7.9.2023, 15.00-16.30 Uhr

Inhalte: Darstellung des Förderprogrammes hinsichtlich formaler und inhaltlicher Antragskriterien
Anmeldung: rausinsland [at] nrw-lfdk.de

Persönliche Beratung:

Im individuellen Beratungsgespräch (telefonisch, persönlich oder per Videokonferenz) informieren wir über die Förderschwerpunkte, das Vergabeprozedere und die Mittelverwendung. Wir bieten zudem Unterstützung bei der Erstellung des Ausgaben- und Finanzierungsplans und geben Feedback zum Projektinhalt.

Eure Ansprechpartnerinnen:

Angelika von Ammon & Hannah Koester

Tel.: 0231 47 42 92 09
Mail: rausinsland [at] nrw-lfdk.de

Telefonisch erreichbar Di 12-16 und Mi-Do von 10-16 Uhr
und nach persönlicher Absprache.

Antragsformulare & Downloads

Relevante Dokumente zur Antragstellung:

Fördergrundsätze

Antragsformular

Vorlage Ausgaben- und Finanzierungsplan

Hilfe und zusätzliche Unterlagen:

Gebietskulisse Ländlicher Raum

Liste mit Vorschlägen für Residenzorte

EcoRider des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste

Leitfaden für die Allgemeine Projektförderung (Deutsch)

Leitfaden für die Allgemeine Projektförderung (Englisch)

Achtung: Der Leitfaden ist zugeschnitten auf die Allgemeine Projektförderung des Landesbüros, bietet jedoch viele generelle hilfreiche Hinweise.

Weitere Dokumente

Allgemeine Kulturförderrichtlinie des Landes NRW

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) - Gültig seit 10.06.2020

Richtlinie Bürgerschaftliches Engagement

Erstattungssätze Reisekosten (gültig ab 1.1.2022)

Informationen zur Honoraruntergrenze

Achtung: Der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) hat in seiner Delegiertenversammlung am 12. Oktober 2022 eine neue Honoraruntergrenze (HUG) für freischaffende Akteur*innen in den darstellenden Künsten beschlossen.

Für die aktuelle Antragsphase gelten übergangsweise die alten Sätze, da noch nicht klar ist, wann Mittelerhöhungen durch das Land erfolgen. Aber: Auch die alten Sätze bedeuten die Empfehlung einer Untergrenze - es ist dementsprechend nicht verboten, sich bereits jetzt höher zu orientieren.

Logos und Öffentlichkeitsarbeit

Anlage Muster Öffentlichkeitsarbeit und Logos (ZiP-Datei)

Vorlagen

Vorlage Reisekostenerstattung

Vorlage Auslagenerstattung

Vorlage Übernachtungspauschale

Vorlage Stundennachweis (Bürgerschaftliches Engagement)

Vorlage Buchungsliste

Vorlage Inventarliste

Merkblatt Verwendungsnachweis

Vorlage Verwendungsnachweis

Kernfragen Sachbericht

Vorlage Soll-Ist-Ausgaben- und Finanzierungsplan für Verwendungsnachweis

Auf einen Blick

Diese Informationen stellen nur eine Kurzübersicht dar, bitte lest vor einer Antragstellung in jedem Fall die vollständigen Fördergrundsätze.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Residenzen an Spiel- und Arbeitsorten in ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens mit einer Dauer von ein bis drei Arbeitswochen. Eine Residenz kann bei Bedarf auch in mehrere Arbeitsblöcke aufgeteilt werden.

Ein Fokus auf Nachhaltigkeit in mindestens einem Bereich des Vorhabens (z.B. Umgang mit Ressourcen, Mobilität/Reiseverhalten, Arbeitsstrukturen, künstlerisches Thema der Residenz, nachhaltiger Strukturaufbau vor Ort u.a.) muss gegeben sein.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts- / Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

Das Programm richtet sich an Künstler*innen, Gruppen und Ensembles aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste (u.a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus, Urban Dance) . Die Künstler*innen, Gruppen und Ensembles müssen ausdrücklich nicht selbst im ländlichen Raum ansässig sein.

Wann können Anträge eingereicht werden?

Anträge können bis zum 30.9.2023 eingereicht werden (der Poststempel zählt).

Wie viel kann beantragt werden?

Die Förderhöhe beträgt 3.000 bis 12.000 Euro.

Was sind mögliche Residenzorte?

Mögliche Residenzorte sind Spiel- und Arbeitsräume in ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens. Das Landesbüro stellt unterstützend eine Liste mit interessierten Orten zur Kontaktaufnahme zur Verfügung. Die gelisteten Orte wurden vorab vom Landesbüro kontaktiert und haben (unter individuellen Konditionen) generelles Interesse an künstlerischen Residenzen. Unabhängig von der Vorschlagsliste ist auch die eigenständige Kontaktaufnahme mit anderen Orten möglich.

> Vorschläge für Residenzorte (PDF)

Was bedeutet „ländliche Räume“?

Als ländlicher Raum im Sinne des Förderprogramms gilt die – weit gefasste – Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalen. Sie wurde in Vergangenheit auch für andere Förderprogramme des Landes angewendet und kürzlich aktualisiert.

> Gebietskulisse Ländlicher Raum (PDF)

Bis wann müssen die Projekte abgeschlossen sein?

Alle Projekte müssen spätestens zum 30.04.2024 beendet sein.

Eure Ansprechpartnerinnen:

Angelika von Ammon & Hannah Koester

Tel.: 0231 47 42 92 09
Mail: rausinsland [at] nrw-lfdk.de

Telefonisch erreichbar Di 12-16 und Mi-Do von 10-16 Uhr
und nach persönlicher Absprache.