Honoraruntergrenzen: Land NRW startet mit der verbindlichen Einführung
24.07.2024 Das Land NRW führt in zwei Schritten Honoraruntergrenzen ein: Ab August 2024 gelten Honoraruntergrenzen in zwei Programmen der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden. Die flächendeckende Einführung in allen Sparten soll ab Januar 2026 folgen. Dann sollen die Honoraruntergrenzen gelten, sobald das Land mit einem Cent an der Förderung beteiligt ist.
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