Auf einen Blick
Diese Informationen stellen nur eine Kurzübersicht dar, bitte lest vor einer Antragstellung in jedem Fall die vollständigen Fördergrundsätze.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Gastspiele in ländlichen Räumen Nordrhein-Westfalens. Die dafür buchbaren Produktionen wurden im Rahmen „Tiny Adaptions“-Förderung so umgearbeitet, dass sie auch an kleinen Veranstaltungsorten mit wenig Infrastruktur gezeigt werden können.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts- / Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.
Anträge können sowohl von den am Gastspiel beteiligten Akteuren wie auch von den Veranstaltungsorten gestellt werden. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft. Ebenfalls nicht förderfähig sind Gastspiele, die bereits auskömmlich durch den Veranstalter finanziert werden.
Wo finde ich als Veranstaltungsort den Überblick über die Produktionen, die ich buchen kann?
Das NRW Landesbüro stellt einen Online-Katalog zur Verfügung, in dem alle möglichen Produktionen gelistet sind. Veranstaltungsorte wählen Produktionen aus diesem Online-Katalog aus, die sie einladen möchten. Anschließend stellt die jeweilige Gruppe oder der Veranstalter einen Antrag auf Zuschussförderung beim NRW Landesbüro.
Es können in diesem Programm ausschließlich Gastspiele für Produktionen beantragt werden, die im Online-Katalog gelistet sind.
> Hier geht's zum Katalog.
Was bedeutet „ländliche Räume“?
Mit dem Programm sind Veranstaltungsorte im ländlichen Raum NRWs angesprochen. Als ländlicher Raum im Sinne des Förderprogramms gilt die – weit gefasste – Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalen. Sie wurde in Vergangenheit auch für andere Förderprogramme des Landes angewendet und kürzlich aktualisiert.
> Gebietskulisse Ländlicher Raum (PDF)
Wann können Anträge eingereicht werden?
Anträge können vom 30.04.2025 bis zum 30.09.2025 eingereicht werden, soweit zu diesem Zeitpunkt noch Mittel vorhanden sind. Sind alle formalen Kriterien erfüllt und die Mittel noch nicht ausgeschöpft, erfolgt die Förderzusage nach dem Prinzip First Come – First Served.
Wie viel kann beantragt werden?
Die Förderhöhe beträgt bis zu 70 Prozent der Aufführungskosten ggf. inkl. Durchlaufproben.
Der Förderzuschuss liegt bei insgesamt max. 2.500 Euro.
Bis wann müssen die Projekte abgeschlossen sein?
Alle Projekte müssen spätestens zum 31.12.2025 beendet sein.