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back to the roots / Pottporus e.V. Renegade / Foto © Pottporus e.V.
These are a few of my favorite things / äöü / Foto © äöü
Sonic Highway / MFK Bochum / Foto © Szenische Forschung
Störfall / disdance-project / Foto © Klaus Wohlmann
Silke Z. / die metabolisten / Foto © Lucas Aal
The Soul of the Zeit / PARADEISER / Foto © Hans Diernberger
Grandmothers of the Future / Waltraud900 / Foto © Melanie Zanin
BLACK EURYDICE / kainkollektiv / Foto © Daniela del Pomar
The BIG Picture / Fetter Fisch / Foto © Thomas Mohn
Recircling / Yana Novotorova / Foto © Heike Kandalowski
Wetland / Katharina Senzenberger / Foto © Nathan Ishar
K.I.T.C.H.E.N. / Marlin de Haan / Foto © Bozica Babic
UPSIDE DOWN / Theater Titanick / Foto © Metaorange Andreas Matthes
HELLO TO EMPTINESS / MOUVOIR Stephanie Thiersch / Foto © Martin Rottenkolber
DWDW - Die Sache mit den Bäumen / Armada Theater / Foto © Armada Theater
commonnorm / TachoTinta / Foto © Michael Zerban
LET’S SING ANOTHER SONG! / POLARPUBLIK / Foto © POLARPUBLIK
DREAM MACHINE / Anke Retzlaff / Foto © Lev Gonopolski
SUITS / Kwarme Osei / Foto © Andreas Roehrig
CAMPING PARAISO / ANALOGTHEATER / Foto © Nathan Ishar
Praktisch Galaktisch / Daniel Ernesto Mueller / Foto © Heike Kandalowski
Steinzeit Hautnah / Theater Titanick / Foto © Leon Hirsch
Boyband / notsopretty / Foto © Anna Spindelndreier

ÖkoKult NRW: Tiny Touring

Antragszeitraum: 30. April - 30. September 2025

Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Gesamtprogramm ÖkoKult NRW Zuschüsse für Veranstaltungsorte in ländlichen Räumen in NRW, um das Zeigen weiterer Aufführungen der im Rahmen des Programms "Tiny Adaptions" entstandenen Produktionen zu unterstützen.

Ziel ist es, das Einladen qualitativ hochwertiger Produktionen für kleinere Spielorte oder Spielorte mit wenig Infrastruktur in ländlichen Regionen zu erleichtern. Ziel ist es außerdem, die bereits entstandenen Tour-fähigen Projekte einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und so eine Langlebigkeit der Produktionen und einen schonenden Umgang mit materiellen wie künstlerischen Ressourcen zu gewährleisten.

Auf einen BlickAntragsformulare & DownloadsHilfe & BeratungDer Katalog

Online-Katalog: Tiny Touring

Ihr habt einen Veranstaltungsort im ländlichen Raum NRWs und seid auf der Suche nach spannenden Tanz- und Theaterproduktionen, die ihr bei euch zeigen wollt? Ihr seid aber auf finanzielle Unterstützung angewiesen, wenn es um die angemessene Bezahlung des künstlerischen Angebots geht?

Dann seid ihr beim „Tiny Touring“-Programm genau richtig! In diesem Online-Katalog präsentieren sich verschiedenste
Produktionen, die darauf warten, von euch eingeladen zu werden. Alle gelisteten Produktionen wurden vom NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste dabei unterstützt, gastspielfähig für kleinere Spielorte zu sein.

> Hier geht's zum Katalog

Hilfe & Beratung

Persönliche Beratung:

Im individuellen Beratungsgespräch (telefonisch, persönlich oder per Videokonferenz) informieren wir über die Förderschwerpunkte, das Vergabeprozedere und die Mittelverwendung. Wir bieten zudem Unterstützung bei der Erstellung des Ausgaben- und Finanzierungsplans und geben Feedback zum Projektinhalt.

Eure Ansprechpartner*innen:

Ronja Lintermann & Michael Zier

Tel.: 0231 47 42 92 09
Mail: rausinsland [at] nrw-lfdk.de

Telefonisch erreichbar Di 12-16 und Mi-Do von 10-16 Uhr
und nach persönlicher Absprache.

Infoseminar für Antragsteller*innen

Im Infoseminar für interessierte Gastspielorte informieren wir über inhaltliche und formale Kriterien zur Antragstellung und klären individuelle Fragen zum Projektantrag.

Termin:
24. April 2025 von 14:00 - 15:00 Uhr (online via Zoom)
Anmeldung:
Anmeldung bitte per Mail an rausinsland@nrw-lfdk.de

Auf einen Blick

Diese Informationen stellen nur eine Kurzübersicht dar, bitte lest vor einer Antragstellung in jedem Fall die vollständigen Fördergrundsätze.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gastspiele in ländlichen Räumen Nordrhein-Westfalens. Die dafür buchbaren Produktionen wurden im Rahmen „Tiny Adaptions“-Förderung so umgearbeitet, dass sie auch an kleinen Veranstaltungsorten mit wenig Infrastruktur gezeigt werden können.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts- / Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.

Anträge können sowohl von den am Gastspiel beteiligten Akteuren wie auch von den Veranstaltungsorten gestellt werden. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft. Ebenfalls nicht förderfähig sind Gastspiele, die bereits auskömmlich durch den Veranstalter finanziert werden.

Wo finde ich als Veranstaltungsort den Überblick über die Produktionen, die ich buchen kann?

Das NRW Landesbüro stellt einen Online-Katalog zur Verfügung, in dem alle möglichen Produktionen gelistet sind. Veranstaltungsorte wählen Produktionen aus diesem Online-Katalog aus, die sie einladen möchten. Anschließend stellt die jeweilige Gruppe oder der Veranstalter einen Antrag auf Zuschussförderung beim NRW Landesbüro.

Es können in diesem Programm ausschließlich Gastspiele für Produktionen beantragt werden, die im Online-Katalog gelistet sind.

> Hier geht's zum Katalog.

Was bedeutet „ländliche Räume“?

Mit dem Programm sind Veranstaltungsorte im ländlichen Raum NRWs angesprochen. Als ländlicher Raum im Sinne des Förderprogramms gilt die – weit gefasste – Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalen. Sie wurde in Vergangenheit auch für andere Förderprogramme des Landes angewendet und kürzlich aktualisiert.

> Gebietskulisse Ländlicher Raum (PDF)

Wann können Anträge eingereicht werden?

Anträge können vom 30.04.2025 bis zum 30.09.2025 eingereicht werden, soweit zu diesem Zeitpunkt noch Mittel vorhanden sind. Sind alle formalen Kriterien erfüllt und die Mittel noch nicht ausgeschöpft, erfolgt die Förderzusage nach dem Prinzip First Come – First Served.

Wie viel kann beantragt werden?

Die Förderhöhe beträgt bis zu 70 Prozent der Aufführungskosten ggf. inkl. Durchlaufproben.
Der Förderzuschuss liegt bei insgesamt max. 2.500 Euro.

Bis wann müssen die Projekte abgeschlossen sein?

Alle Projekte müssen spätestens zum 31.12.2025 beendet sein.

Eure Ansprechpartner*innen:

Michael Zier & Ronja Lintermann

Tel.: 0231 47 42 92 09
Mail: rausinsland [at] nrw-lfdk.de

Telefonisch erreichbar Di 12-16 und Mi-Do von 10-16 Uhr
und nach persönlicher Absprache.