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Auf einen Blick

Diese Informationen stellen nur eine Kurzübersicht dar, bitte lest vor einer Antragstellung in jedem Fall die vollständigen Fördergrundsätze.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gastspiele der im Rahmen der „Tiny Adaptions“- und „Tiny Connections“-Förderung 2024 bis 2026 entstandenen Neuproduktionen, Adaptionen, Umarbeitungen oder Re-Kontextualisierungen bestehender Produktionen, an (kleineren) Spielorten in ländlichen Räumen (auch im öffentlichen Raum möglich).

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts- / Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.

Anträge können sowohl von den am Gastspiel beteiligten Akteuren wie auch von den Veranstaltungsorten gestellt werden. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft. Ebenfalls nicht förderfähig sind Gastspiele, die bereits auskömmlich durch den Veranstalter finanziert werden.

Wo finde ich als Veranstaltungsort den Überblick über die Produktionen, die ich buchen kann?

Das NRW Landesbüro stellt einen Online-Katalog zur Verfügung, in dem alle möglichen Produktionen gelistet sind. Veranstaltungsorte wählen Produktionen aus diesem Online-Katalog aus, die sie einladen möchten. Anschließend stellt die jeweilige Gruppe oder der Veranstalter einen Antrag auf Zuschussförderung beim NRW Landesbüro.

Es können in diesem Programm ausschließlich Gastspiele für Produktionen beantragt werden, die im Online-Katalog gelistet sind.

> Hier geht's zum Katalog

Was bedeutet „ländliche Räume“?

Mit dem Programm sind Veranstaltungsorte im ländlichen Raum NRWs angesprochen. Als ländlicher Raum im Sinne des Förderprogramms gilt die – weit gefasste – Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalen. Sie wurde in Vergangenheit auch für andere Förderprogramme des Landes angewendet und kürzlich aktualisiert.

> Gebietskulisse Ländlicher Raum (PDF)

Wann können Anträge eingereicht werden?

Anträge können vom 18.05.2026, 00:00 Uhr, bis zum 30.09.2026 eingereicht werden, soweit zu diesem Zeitpunkt noch Mittel vorhanden sind. Sind alle formalen Kriterien erfüllt und die Mittel noch nicht ausgeschöpft, erfolgt die Förderzusage nach dem Prinzip First Come – First Served.

Wie viel kann beantragt werden?

Die Förderhöhe beträgt bis zu 80 Prozent der Aufführungskosten ggf. inkl. Durchlaufproben.
Der Förderzuschuss liegt bei insgesamt max. 3.000 Euro.

Bis wann müssen die Projekte abgeschlossen sein?

Alle Projekte müssen spätestens zum 31.12.2026 beendet sein.