NRW-Projektförderung
Die beiden Programme Allgemeine Projektförderung und Transkulturelle Impulse werden ab sofort in dem Förderprogramm NRW-Projektförderung zusammengefasst. Dies geschieht im Zuge einer allgemeinen Bündelung von Förderprogrammen durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Ziel ist es, dadurch die Verwaltung zu vereinfachen und die Antragstellung zeitlich aufeinander abzustimmen.
Neu bei beiden Fördermodulen:
- ab 01.01.2026 ist die Einführung der Honoraruntergrenzen verpflichtend. Lest hierzu unser Merkblatt
- bitte beachtet die neuen Fördergrundsätze. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Landes ist ausgeschlossen.
- Eine parallele Antragstellung in beiden Fördermodulen ist nicht möglich.
In der Übergangsphase erfolgt die Antragstellung für das Modul Allgemeine Projektförderung wie gehabt über das kultur.web und für das Modul Transkulturelle Impulse per E-Mail und zusätzlich per Post.
Antragsfrist für beide Module: 15.11.2025.
Alle Informationen zur Antragstellung finden sich unter folgenden Links und sind hier in Kürze zusammegefasst:
Modul Allgemeine Projektförderung
- Fördersumme: 5.000 Euro - max. 20.000 Euro
- weitere Kofinanzierung erforderlich (mind. 50%, davon 10% Eigenanteil)
- Premiere plus max. 4 weitere Aufführungen in NRW
- Antragstellung über das kultur.web
- Fördersumme: 3.000 Euro - max. 8.000 Euro
- mind. 10% Eigenanteil, ansonsten keine weitere Kofinanzierung erforderlich
- Antragsteller*innen, die sich am Beginn ihrer Etablierung in NRW befinden
- Gesamtbudget: max. 35.000 Euro
- Diversitäts-Guide
- Premiere / Aufführungen in NRW
- Antragstellung per Post
