Honoraruntergrenzen: Aufwuchs für die NRW-Projektförderung
02.04.2026 Gute Nachrichten für die Kultur in NRW: Das Land stellt zusätzliche Mittel bereit, um die Mehrkosten, die durch die seit 2026 verpflichtende Honorarmatrix entstehen, abzufedern. Vergangene Woche hatte das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bekannt gegeben, dass dafür jeweils rund 3 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 zur Verfügung stehen.
Diese erfreuliche Nachricht hat bereits Auswirkungen auf die kommende Frist der NRW-Projektförderung: Wir freuen uns, dass dem Programm ab 2026 gut 260.000 Euro mehr pro Jahr zur Verfügung stehen. Die maximale Antragssumme pro Jahr wird deshalbvon 20.000 Euro auf 25.000 Euro erhöht.
Dadurch kann auch bei gestiegenen Honorarsätzen eine ähnliche Anzahl an Projekten gefördert werden. Die notwendigen technischen Anpassungen werden nun schnell umgesetzt und das Antragsportal im kultur.web wird in der kommenden Woche freigeschaltet. Informationen dazu, welche weiteren Bereiche der Freien Darstellenden Künste einen Ausgleich für die Zahlung von Mindesthonoraren erhalten, erfolgen in Kürze
