Bewerbungsformular & Downloads
Hier finden sich relevante Unterlagen für die Bewerbung. Die Unterlagen gelten sowohl für die Spitzenförderung Theater als auch für die Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater:
Die Einreichfrist für eine Förderung in den Jahren 2022-2025 war der 31. Januar 2022. Anträge können zurzeit nicht mehr eingereicht werden.
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste organisiert in Kooperation mit dem Ministerium die Bewerbungsverfahren für die NRW-Spitzenförderungen Theater und Kinder- und Jugendtheater. Das Bewerbungsverfahren für die Spitzenförderung Tanz wird durch das nrw landesbuero tanz verwaltet.
Mit der NRW-Spitzenförderung erhalten qualitativ herausragende Ensembles der Freien Darstellenden Künste aus Nordrhein-Westfalen zusätzliche Planungssicherheit und Unterstützung für ihre weitere künstlerische Profilierung.
Die Förderung ist auf drei Jahre angelegt in Höhe von jeweils 80.000 Euro jährlich. Sie richtet sich an Ensembles mit bundesweiter bis internationaler Ausstrahlung, die sich mit künstlerischen Spitzenleistungen über Jahre bewährt haben und über professionelle Netzwerk- und Partnerstrukturen verfügen, die ihre Arbeit stützen.
Ensembles, die drei Mal die Spitzenförderung erhalten haben, steigen nach erneuter Juryberatung in eine mit 100.000 Euro dotierte Exzellenzförderung auf.
Die Jury (auch für die Spitzenförderung Theater):
Die Jurybegründungen zur Auswahl spitzen- und exzellenzgeförderten Gruppen im Bereich Theater finden sich > hier.
Die Jury:
Die Jurybegründungen zur Auswahl spitzengeförderten Gruppen im Bereich Kinder- und Jugendtheater finden sich > hier.
Die Jury (auch für die Spitzenförderung Tanz):
Das Bewerbungsverfahren für die Spitzenförderung Tanz wird durch das nrw landesbuero tanz verwaltet.
Hier finden sich relevante Unterlagen für die Bewerbung. Die Unterlagen gelten sowohl für die Spitzenförderung Theater als auch für die Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater:
Aktuell ausgeschrieben ist die Spitzenförderung für die Bereiche Theater und Kinder- und Jugendtheater.
Die Spitzenförderung wird durch eine künstlerische Fachjury in Abstimmung mit dem Referat Theater und Tanz im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW vergeben.
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste übernimmt die organisatorische Durchführung des Bewerbungs- und Juryverfahrens der Spitzenförderungen Theater sowie der Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater und steht bei Beratungsbedarf gern zur Verfügung. Die haushaltsrechtliche Betreuung der geförderten Ensembles hinsichtlich Antrag, Bewilligung, Auszahlung und Überprüfung der Fördermittel des Landes wird von der jeweiligen Bezirksregierung übernommen. Die Bezirksregierungen stehen in allen haushaltsrelevanten Fragen beratend zur Seite.
Die neuen Förderungen werden zum 1. Juli 2022 für die Dauer von 3 Jahren bewilligt werden. Die Fördersumme wird je Gruppe insgesamt 240.000 Euro über den gesamten Förderzeitraum betragen:
Bewerbungen gehen an das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste, an folgende Adresse:
Bewerbungsfrist:
Eine Bewerbung ist nur gültig, wenn sie folgende Unterlagen enthält
Die Auswahlentscheidung für die Spitzenförderung Theater und die Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater trifft eine je eigene Fachjury.
Die Jurysitzungen für beide Spitzenförderungen werden voraussichtlich im März 2022 stattfinden. Die Ergebnisse der Sitzung werden im Anschluss zeitnah veröffentlicht.
Bei einer positiven Entscheidung ist anschließend ein Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Die Bewilligung steht unter Haushaltsvorbehalt.
Für Beratung und Rückfragen zum Verfahren steht das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste gern zur Verfügung.
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste steht bei Beratungsbedarf zum Bewerbungs- und Entscheidungsverfahren auch für individuelle Fragen gern zur Verfügung.
Ansprechpartner*innen:
Julian Pfahl & Ulrike Seybold:
Mail: spitzenfoerderung [at] nrw-lfdk.de
Telefon: 0231 47 42 92 10
Die haushaltsrechtliche Betreuung der geförderten Ensembles hinsichtlich Antrag, Bewilligung, Auszahlung und Überprüfung der Fördermittel des Landes wird von der jeweiligen Bezirksregierung übernommen. Die Bezirksregierungen stehen in allen haushaltsrelevanten Fragen beratend zur Seite.
Die Jury:
Die Jury:
(Das Bewerbungsverfahren für die Spitzenförderung Tanz wird durch das nrw landesbuero tanz verwaltet).
Die Jury:
Die Jury für die NRW-Spitzenförderung Theater besteht aus folgenden Personen:
Die Jury für die NRW-Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater besteht aus folgenden Personen: