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Praktisch Galaktisch / Daniel Ernesto Mueller / Foto © Heike Kandalowski
DWDW - Die Sache mit den Bäumen / Armada Theater / Foto © Armada Theater
Sonic Highway / MFK Bochum / Foto © Szenische Forschung
Grandmothers of the Future / Waltraud900 / Foto © Melanie Zanin
K.I.T.C.H.E.N. / Marlin de Haan / Foto © Bozica Babic
Recircling / Yana Novotorova / Foto © Heike Kandalowski
Boyband / notsopretty / Foto © Anna Spindelndreier
BLACK EURYDICE / kainkollektiv / Foto © Daniela del Pomar
back to the roots / Pottporus e.V. Renegade / Foto © Pottporus e.V.
SUITS / Kwarme Osei / Foto © Andreas Roehrig
Wetland / Katharina Senzenberger / Foto © Nathan Ishar
UPSIDE DOWN / Theater Titanick / Foto © Metaorange Andreas Matthes
The BIG Picture / Fetter Fisch / Foto © Thomas Mohn
HELLO TO EMPTINESS / MOUVOIR Stephanie Thiersch / Foto © Martin Rottenkolber
These are a few of my favorite things / äöü / Foto © äöü
CAMPING PARAISO / ANALOGTHEATER / Foto © Nathan Ishar
DREAM MACHINE / Anke Retzlaff / Foto © Lev Gonopolski
Silke Z. / die metabolisten / Foto © Lucas Aal
LET’S SING ANOTHER SONG! / POLARPUBLIK / Foto © POLARPUBLIK
Störfall / disdance-project / Foto © Klaus Wohlmann
commonnorm / TachoTinta / Foto © Michael Zerban
The Soul of the Zeit / PARADEISER / Foto © Hans Diernberger
Steinzeit Hautnah / Theater Titanick / Foto © Leon Hirsch

NRW-Spitzenförderung Theater und Kinder- und Jugendtheater

Die Einreichfrist für eine Förderung war der 31. Juli 2025. Anträge können zurzeit nicht mehr eingereicht werden.

Mit der NRW-Spitzenförderung erhalten qualitativ herausragende Ensembles der Freien Darstellenden Künste aus Nordrhein-Westfalen zusätzliche Planungssicherheit und Unterstützung für ihre weitere künstlerische Profilierung.

Die Förderung ist auf drei Jahre angelegt. Sie richtet sich an Ensembles mit bundesweiter bis internationaler Ausstrahlung, die sich mit künstlerischen Spitzenleistungen über Jahre bewährt haben und über professionelle Netzwerk- und Partnerstrukturen verfügen, die ihre Arbeit stützen.

AusschreibungBewerbungsformular & DownloadsDie JurysBeratungGeförderte Ensembles

Bewerbungsformular & Downloads

Hier finden sich relevante Unterlagen für die Bewerbung. Die Unterlagen gelten sowohl für die Spitzenförderung Theater als auch für die Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater:

Bewerbungsformular

Vorlage zum Ausgaben- und Finanzierungsplan (Theater)

Vorlage zum Ausgaben- und Finanzierungsplan (Kinder- und Jugendtheater)

Ausschreibung als PDF-Datei

Ausschreibung

Grundsätzliche Informationen:

Aktuell ausgeschrieben ist die Spitzenförderung für die Bereiche Theater und Kinder- und Jugendtheater.

  • Im Rahmen der Spitzenförderung Theater erhalten vier Ensembles aus dem Bereich der Freien Darstellenden Künste (exklusive des Tanzes) eine Förderung von 80.000 Euro im Jahr.
  • Im Rahmen der Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater erhalten vier Ensembles eine Förderung von 60.000 Euro im Jahr. Gruppen in den Bereichen Schauspiel, Performance, Tanz, Figurentheater und anderen Formen der Freien Darstellenden Künste können sich bewerben.

Die Spitzenförderung wird durch eine künstlerische Fachjury in Abstimmung mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW vergeben.

Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste übernimmt die organisatorische Durchführung des Bewerbungs- und Juryverfahrens der Spitzenförderungen Theater sowie der Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater und steht bei Beratungsbedarf gern zur Verfügung. Die haushaltsrechtliche Betreuung der geförderten Ensembles hinsichtlich Antrag, Bewilligung, Auszahlung und Überprüfung der Fördermittel des Landes wird von der jeweiligen Bezirksregierung übernommen. Die Bezirksregierungen stehen in allen haushaltsrelevanten Fragen beratend zur Seite.

Wer ist bewerbungsberechtigt:

  • Bewerbungsberechtigt sind juristische Personen (z.B. Vereine), Personenzusammenschlüsse (z.B. GbR) und Einzelpersonen, sofern diese eine kontinuierlich zusammenarbeitende Gruppe vertreten.
  • Bewerber*innen, die sich bereits in einer institutionellen Förderung des Landes befinden, können keine Bewerbung einreichen. Ausnahmen hiervon werden nur in besonderen Einzelfällen geprüft.
  • Berechtigt sind ausschließlich Bewerber*innen, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Der künstlerische Schwerpunkt ihres Schaffens muss mindestens in den vergangenen drei Jahren in Nordrhein-Westfalen gelegen haben.

Zeitraum und Fördersumme:

Die neuen Förderungen werden zum 1. Januar 2026 für die Dauer von 3 Jahren bewilligt werden. Die Fördersumme wird je Gruppe im Bereich Theater insgesamt 240.000 Euro und im Bereich Kinder- und Jugendtheater 180.000 Euro über den gesamten Förderzeitraum betragen. Die Jahressummen von 80.000 Euro bzw. 60.000 Euro sind haushaltsjahresscharf zu kalkulieren.

Grundlegende Voraussetzungen:

  • Es müssen mindestens zwei neue Produktionen im Förderzeitraum umgesetzt werden.
  • Die geplanten künstlerischen Produktionen müssen in der Förderperiode produziert und zur Aufführung gebracht werden.
  • Weitere Förderungen durch die jeweilige Sitzkommune und durch weitere öffentliche und private Förderer oder andere Geldgeber bzw. Partner (z.B. Koproduzent*innen) müssen angegeben und nachgewiesen werden.
  • Es dürfen keine weiteren Mittel aus der Allgemeinen Projektförderung für die Freien Darstellenden Künste des Landes NRW in die Spitzenförderung eingeplant werden.
  • Der Eigenanteil sollte i.d.R. 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen und kann aus Barmitteln (diese auch durch Kooperationspartner*innen) und durch bürgerschaftliches Engagement eingebracht werden.
  • Faire Bezahlung: Die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen vom 11. Dezember 2024 (inkl. der zugehörigen Honorarmatrix) ist zu beachten. Für Bereiche, die nicht von der Richtlinie abgedeckt werden, wird die Beachtung der Honoraruntergrenzenempfehlung des BFDK empfohlen.

Einreichung der Bewerbung & Entscheidungsverfahren:

  • Bewerbungen gehen an das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste, an folgende Adresse:
  • Bewerbungsfrist: 31. Juli 2025
  • Eine Bewerbung ist nur gültig, wenn sie folgende Unterlagen enthält:
  • Die Auswahlentscheidung für die Spitzenförderung Theater und die Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater trifft eine je eigene Fachjury.
  • Die Jurysitzungen für beide Spitzenförderungen werden voraussichtlich im September 2025 stattfinden. Die Ergebnisse der Sitzung werden im Anschluss zeitnah veröffentlicht.
  • Bei einer positiven Entscheidung ist anschließend ein Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Die Bewilligung steht unter Haushaltsvorbehalt.

Entscheidungskriterien:

  • Landesweit herausragende künstlerische und fachliche Qualität
  • Erkennbares Wirkungspotential der Gruppe
  • Aussicht auf künstlerische Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung der neuen Produktionen durch die Spitzenförderung
  • Innovative Ausrichtung in Thema und Ausdrucksform
  • Professionelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und professionelles Marketing
  • Professionelle personelle Strukturen im Ensemble und allen Arbeitsbereichen (künstlerisch, organisatorisch, technisch, finanziell etc.)
  • Lokale Verankerung und Vernetzung mit Partner*innen in NRW
  • Überregionale, bundesweite und ggf. internationale Ausstrahlung der Gruppe
  • Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Hierbei ist selbstverständlich, dass im Bereich der Kinder- und Jugendtheater entweder die Produktionen entsprechend kleiner ausfallen oder z.B. das Vermittlungsprogramm.

Für Beratung und Rückfragen zum Verfahren stehen das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste oder das Referat Theater und Tanz des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft gern zur Verfügung.

Beratung

Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste oder das Referat Theater und Tanz des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft stehen gern zur Verfügung.

Ansprechpartner*innen:
Julian Pfahl & Ulrike Seybold:
Mail: spitzenfoerderung [at] nrw-lfdk.de
Telefon: 0231 47 42 92 10

Die haushaltsrechtliche Betreuung der geförderten Ensembles hinsichtlich Antrag, Bewilligung, Auszahlung und Überprüfung der Fördermittel des Landes wird von der jeweiligen Bezirksregierung übernommen. Die Bezirksregierungen stehen in allen haushaltsrelevanten Fragen beratend zur Seite.

Geförderte Ensembles

Exzellenzförderung Theater 2026-2028

Spitzenförderung Theater 2026-2028

Die Jurybegründungen zur Auswahl der spitzen- und exzellenzgeförderten Gruppen im Bereich Theater finden sich > hier.

Die Fachjury der Spitzen- und Exzellenzförderung Theater hat außerdem einen einordnenden Kommentar verfasst. Dieser findet sich > hier.

Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater 2026-2028

Die Jurybegründungen zur Auswahl der spitzengeförderten Gruppen im Bereich Kinder- und Jugendheater finden sich > hier.

Die Fachjury der Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater hat außerdem einen einordnenden Kommentar verfasst. Dieser findet sich > hier.

Spitzenförderung Tanz 2024-2026

Exzellenzförderung Tanz 2024-2026

Das Bewerbungsverfahren für die Spitzenförderung Tanz wird durch das nrw landesbuero tanz verwaltet.

Die Jurys

Spitzen- und Exzellenzförderung Theater

Die Jury für die Spitzen- und Exzellenzförderung Theater 2026-2028 setzte sich aus folgenden Personen zusammen:

  • Sivan Ben Yishai (Theaterautorin und Regisseurin, Berlin)
  • Sarah Heppekausen (Theater- und Tanzjournalistin, Bochum)
  • Katrin Hylla (Künstlerische Co-Leitung und Co-Geschäftsleitung Schwankhalle, Bremen)
  • Anne Schneider (Regisseurin, Konzepterin, Moderatorin, Berlin)
  • Ein*e Vertreter*in des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW

In beratender Funktion: Vertreter*innen aller Bezirksregierungen.

Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater

Die Jury für die Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater 2026-2028 setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • Kirstin Hess (Dramaturgin und stellvertretende Künstlerische Leitung, Junges Schauspiel Düsseldorf)
  • Angela Merl (Leiterin Junges Theater und Kunst & Vermittlung, Theater Münster)
  • Melanie Suchy (freie Kulturjournalistin, Düsseldorf/Frankfurt a.M.)
  • Sascha Westphal (freier Film- und Theaterkritiker, Dortmund)
  • Ein*e Vertreter*in des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW

In beratender Funktion: Vertreter*innen aller Bezirksregierungen.