Ausschreibung
Grundsätzliche Informationen:
Aktuell ausgeschrieben ist die Spitzenförderung für die Bereiche Theater und Kinder- und Jugendtheater.
- Im Rahmen der Spitzenförderung Theater erhalten vier Ensembles aus dem Bereich der Freien Darstellenden Künste (exklusive des Tanzes) eine Förderung von 80.000 Euro im Jahr.
- Im Rahmen der Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater erhalten vier Ensembles eine Förderung von 60.000 Euro im Jahr. Gruppen in den Bereichen Schauspiel, Performance, Tanz, Figurentheater und anderen Formen der Freien Darstellenden Künste können sich bewerben.
Die Spitzenförderung wird durch eine künstlerische Fachjury in Abstimmung mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW vergeben.
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste übernimmt die organisatorische Durchführung des Bewerbungs- und Juryverfahrens der Spitzenförderungen Theater sowie der Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater und steht bei Beratungsbedarf gern zur Verfügung. Die haushaltsrechtliche Betreuung der geförderten Ensembles hinsichtlich Antrag, Bewilligung, Auszahlung und Überprüfung der Fördermittel des Landes wird von der jeweiligen Bezirksregierung übernommen. Die Bezirksregierungen stehen in allen haushaltsrelevanten Fragen beratend zur Seite.
Wer ist bewerbungsberechtigt:
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Bewerbungsberechtigt sind juristische Personen (z.B. Vereine), Personenzusammenschlüsse (z.B. GbR) und Einzelpersonen, sofern diese eine kontinuierlich zusammenarbeitende Gruppe vertreten.
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Bewerber*innen, die sich bereits in einer institutionellen Förderung des Landes befinden, können keine Bewerbung einreichen. Ausnahmen hiervon werden nur in besonderen Einzelfällen geprüft.
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Berechtigt sind ausschließlich Bewerber*innen, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Der künstlerische Schwerpunkt ihres Schaffens muss mindestens in den vergangenen drei Jahren in Nordrhein-Westfalen gelegen haben.
Zeitraum und Fördersumme:
Die neuen Förderungen werden zum 1. Januar 2026 für die Dauer von 3 Jahren bewilligt werden. Die Fördersumme wird je Gruppe im Bereich Theater insgesamt 240.000 Euro und im Bereich Kinder- und Jugendtheater 180.000 Euro über den gesamten Förderzeitraum betragen. Die Jahressummen von 80.000 Euro bzw. 60.000 Euro sind haushaltsjahresscharf zu kalkulieren.
Grundlegende Voraussetzungen:
- Es müssen mindestens zwei neue Produktionen im Förderzeitraum umgesetzt werden.
- Die geplanten künstlerischen Produktionen müssen in der Förderperiode produziert und zur Aufführung gebracht werden.
- Weitere Förderungen durch die jeweilige Sitzkommune und durch weitere öffentliche und private Förderer oder andere Geldgeber bzw. Partner (z.B. Koproduzent*innen) müssen angegeben und nachgewiesen werden.
- Es dürfen keine weiteren Mittel aus der Allgemeinen Projektförderung für die Freien Darstellenden Künste des Landes NRW in die Spitzenförderung eingeplant werden.
- Der Eigenanteil sollte i.d.R. 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen und kann aus Barmitteln (diese auch durch Kooperationspartner*innen) und durch bürgerschaftliches Engagement eingebracht werden.
- Faire Bezahlung: Die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen vom 11. Dezember 2024 (inkl. der zugehörigen Honorarmatrix) ist zu beachten. Für Bereiche, die nicht von der Richtlinie abgedeckt werden, wird die Beachtung der Honoraruntergrenzenempfehlung des BFDK empfohlen.
Einreichung der Bewerbung & Entscheidungsverfahren:
- Bewerbungen gehen an das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste, an folgende Adresse:
- Bewerbungsfrist: 31. Juli 2025
- Eine Bewerbung ist nur gültig, wenn sie folgende Unterlagen enthält:
- Die Auswahlentscheidung für die Spitzenförderung Theater und die Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater trifft eine je eigene Fachjury.
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Die Jurysitzungen für beide Spitzenförderungen werden voraussichtlich im September 2025 stattfinden. Die Ergebnisse der Sitzung werden im Anschluss zeitnah veröffentlicht.
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Bei einer positiven Entscheidung ist anschließend ein Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Die Bewilligung steht unter Haushaltsvorbehalt.
Entscheidungskriterien:
- Landesweit herausragende künstlerische und fachliche Qualität
- Erkennbares Wirkungspotential der Gruppe
- Aussicht auf künstlerische Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung der neuen Produktionen durch die Spitzenförderung
- Innovative Ausrichtung in Thema und Ausdrucksform
- Professionelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und professionelles Marketing
- Professionelle personelle Strukturen im Ensemble und allen Arbeitsbereichen (künstlerisch, organisatorisch, technisch, finanziell etc.)
- Lokale Verankerung und Vernetzung mit Partner*innen in NRW
- Überregionale, bundesweite und ggf. internationale Ausstrahlung der Gruppe
- Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Hierbei ist selbstverständlich, dass im Bereich der Kinder- und Jugendtheater entweder die Produktionen entsprechend kleiner ausfallen oder z.B. das Vermittlungsprogramm.
Für Beratung und Rückfragen zum Verfahren stehen das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste oder das Referat Theater und Tanz des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft gern zur Verfügung.