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CAMPING PARAISO / ANALOGTHEATER / Foto © Nathan Ishar
commonnorm / TachoTinta / Foto © Michael Zerban

Coronavirus: Land NRW beschließt Soforthilfen für freie Künstler*innen

UPDATE 09.04.2020: +++ Soforthilfe-Programm des MKW gestoppt +++ Mittel sind erschöpft

20.03.2020 Die Landesregierung Nordhrein-Westfalens hat am 20. März verschiedene Maßnahmen beschlossen, um freien Künstler*innen zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Die Maßnahmen in Kurzform:

  • Soforthilfe von bis zu 2.000 Euro: In Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt das Ministererium für Wissenschaft und Kultur des Landes NRW freischaffende, professionelle Künstler*innen, die in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Soforthilfe kann bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Anpassungen im regulären Förderverfahren: Bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen.
  • Zusätzliche Ausnahmeregelungen für Veranstalter und Einrichtungen: Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, können als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei geltenden Zwei-Monats-Fristen gelockert werden.

Pressemitteilung der Landesregierung

Durch die flächendeckende Schließung von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie die Absage sämtlicher Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie zunächst bis zum Ende der Osterferien, geraten derzeit zahlreiche Initiativen, Einrichtungen und Freiberufler in der Kultur, aber auch im Bereich der Weiterbildung in große, teilweise sogar existenzbedrohende Finanzprobleme. Um den Betroffenen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung eine konkrete Soforthilfe für Kultur und Weiterbildung beschlossen.

„Kleinere private Einrichtungen, aber gerade auch Freiberufler sind am schnellsten von den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Deshalb haben wir mit Hochdruck erste Sofortmaßnahmen erarbeitet, um den Betroffenen schnell, unbürokratisch und wirksam zu helfen, durch diese schwere Zeit zu kommen. Wir wollen verhindern, dass die Corona-Pandemie zur Krise der Kultur und der Weiterbildungslandschaft wird“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Bereits gestern hat die Landesregierung einen umfassenden Rettungsschirm für die direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen in Höhe von 25 Milliarden Euro aufgelegt, auch die Bundesregierung arbeitet an breit angelegten Unterstützungsprogrammen. Ergänzend sieht das Ministerium für Kultur und Wissenschaft kurzfristige, auf die akuten Bedürfnisse der Akteure zugeschnittene Soforthilfen und weitere Maßnahmen vor:

Maßnahmen für den Kulturbereich

Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.

„Freischaffende Künstlerinnen und Künstler verfügen meist nur über geringe Rücklagen. Wenn Aufführungen, Gigs und Veranstaltungen massenweise wegfallen, geraten sie daher schnell in dramatische Geldnot. Die Soforthilfe verschafft ihnen schnell und unbürokratisch einen finanziellen Puffer, um die Zeit bis zum Anlaufen der großen Rettungsschirme in Land und Bund bestmöglich zu überbrücken“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Daneben schaffen zusätzliche Anpassungen im regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und -akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen.

Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden Zwei-Monats-Fristen gelockert werden.

Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalens