Ausschreibung
Wir fördern:
- alle Formen von Theater-, Tanz- und Performancearbeiten der Freien Darstellenden Künste – analog und digital
- Formate und Inhalte der urbanen Tanz- und Theaterkunst
- Projekte, die die angesprochenen Künstler*innen strukturell in neue oder auch schon bestehende künstlerische Arbeiten einbinden (z. B. Regie oder Co-Regie, Dramaturgie, darstellende Tätigkeit)
- Begegnungs- und Gesprächsformate, sofern sie künstlerische Themen und Vernetzung zwischen Kunstschaffenden vorweisen
- künstlerische Tanz- und Theater-Workshopformate mit und/oder von den angesprochenen professionellen Künstler*innen
- auch ergebnisoffene, prozesshafte Arbeiten
Fördervoraussetzungen:
Die Antragsteller*innen müssen ihren Geschäfts- / Wohnsitz oder angemeldeten Aufenthaltsort in Nordrhein-Westfalen haben.
Eine vorherige Beratung durch das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste wird dringend empfohlen.
Wer kann einen Antrag stellen:
Das Förderprogramm „Focus Ukrainian Artists II“ richtet sich
- an freischaffende Künstler*innen und Akteur*innen der professionellen Tanz- und Theaterszene.
- an Akteur*innen, Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, die professionell künstlerisch arbeiten.
- an Künstler*innen, die sich am Beginn ihrer Professionalisierung befinden.
Wir empfehlen besonders die Teilnahme an der Beratung vor Antragsstellung und den Infoveranstaltungen des Landesbüros, die das Förderprogramm begleiten.
Antragsberechtigt sind
- Künstler*innen, die aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine nach Deutschland gekommen sind.
- Akteur*innen, Künstler*innen, Theaterhäuser, Spielstätten, Produktionszentren u.a., die die oben genannten Künstler*innen in ihre künstlerischen Arbeiten einbinden. Wichtig ist hierbei eine strukturelle Einbindung, die eine wechselseitige Begegnung ermöglicht, und ggf. weitergehende Perspektiven eröffnet.
Durchführungszeitraum / Projektdauer:
Das Projekt darf mit Antragsstellung beginnen.* Das Projekt sollte im Regelfall bis zum 30.06.2024 abgeschlossen sein.
Ablauf:
- Nach Einreichung des Antrages erhalten die Antragstellenden eine Eingangsbestätigung.
- Nach formaler Prüfung wird der Antrag einer künstlerischen Fachjury vorgelegt.
- Die Jurysitzung ist für Mitte Oktober geplant.
- Nach der Jurysitzung erhalten die Antragsteller*innen eine Zu- oder Absage.
- Die von der Jury zur Förderung empfohlenen Projekte erhalten einen Fördervertrag.
Förderhöhe:
Die Projekte können mit maximal 8.000,- gefördert werden. Ein Eigenanteil von 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sollte nach Möglichkeit in das Projekt eingebracht werden. Es dürfen Gelder weiterer Förderer in die Projekte eingebracht werden. Eine Kombination mit weiteren Geldern des Landes NRW muss im Einzelfall abgesprochen werden.**
Antragsfrist:
Das Antragsformular, das Formular „Ausgaben- und Finanzierungsplan“ und mögliche Anlagen müssen in digitaler Form bis Freitag, 15.09.2023 (23:59 Uhr) per Mail an transkultur@nrw-lfdk.de und mit Originalunterschrift per Post an das Landesbüro gesendet werden:
NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V.
Focus Ukrainian Artists II
Deutsche Straße 10
44339 Dortmund
* Mit der Antragstellung (Eingangsdatum des Antrags beim LFDK) ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn zugelassen, sofern die Antragsstellenden ausdrücklich erklären, dass sie vor Antragstellung noch nicht begonnen haben und zusagen, auch für den Zeitraum zwischen Antragstellung und einer eventuellen späteren Bewilligung des Vorhabens die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projekte (AnBest-P) zu beachten.
** Der Eigenanteil kann entweder über Barmittel oder über bürgerschaftliches Engagement (fiktive Ausgaben für ehrenamtliche Tätigkeit mit bis zu 15 Euro/Stunde) eingebracht werden. Eine Kombination von beidem ist ebenfalls möglich. Die Gesamtsumme ehrenamtlichen Engagements darf jedoch 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (= eure gesamten Einnahmen abzüglich/minus die privaten Drittmittel wie z.B. Stiftungsgelder, Eintritt etc.) nicht überschreiten. Der Eigenanteil kann auch von Kooperationspartnern eingebracht werden. Geldwerte Sachleistungen (auch Sachspenden und Sachsponsoring) können nicht als Eigenanteil berücksichtigt werden, sollen aber dennoch außerhalb der Kalkulation angegeben werden. Zweckgebundene Geldspenden und Geldsponsoring müssen in die Projektkalkulation eingebracht werden, aber als Leistungen privater Dritter und nicht als Eigenmittel.