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Gastspielförderung

Für Gastspiele von Tanz- und Theaterproduktionen in NRW – in Kooperation mit dem nrw landesbuero tanz

Auf einen Blick

Fortlaufende Einreichfrist

Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm auf einen Blick.

Professionelle freischaffende Künstler*innen, Ensembles, Kollektive im Bereich Tanz und Theater, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes präsentieren wollen können beim nrw landesbuero tanz einen Antrag auf NRW-Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen.

Die Gastspielförderung ist eine Kooperation zwischen dem nrw landesbuero tanz und dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.

Was wird gefördert?

Blindtext: Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.

Antragsberechtigt sind selbstständige professionelle Künstler*innen und Ensembles im Bereich Tanz und Theater, die in NRW leben und arbeiten.

Für jede am Gastspiel auf Seiten des Zuwendungsempfängers beteiligte Person wird pro Aufführung eine Honorarpauschale von 350 Euro gewährt. Die förderfähige Anzahl wird auf maximal 10 Personen pro Gastspiel begrenzt.

Wann können Anträge eingereicht werden?

Es gibt drei Förderfristen pro Jahr:

  • Gastspielzeitraum Januar bis April
    1. bis 30. November des Vorjahres
  • Gastspielzeitraum Mai bis August
    Antragszeitraum: 1. bis 31. März
  • Gastspielzeitraum September bis Dezember
    Antragszeitraum: 1. bis 30. Juni

Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden nach dem Prinzip First come – first serve. (Es gilt das Eingangsdatum und die Uhrzeit der Email)

Vor der Antragsstellung

Dieser Abschnitt gibt euch Orientierung, was ihr für die Antragstellung beachten solltet.

Antragsteller*in ist die/der Künstler*in bzw. die Kompanie.
Einreichung auschließlich per E-Mail.

Fördervoraussetzungen

  • Die Gastspielproduktion muss professionellen Maßstäben genügen und bereits öffentlich gefördert worden sein (von Kommune, Land oder Bund) und damit ein Juryverfahren durchlaufen haben.
  • Das Gastspiel muss in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes des/der Antragsteller:in stattfindenDas Gastspielhonorar des einladenden Veranstalters muss mindestens 20 Prozent der beantragten Gastspielfördersumme betragen.
  • Die gleichzeitige Förderung von Vorstellungen durch Förderprogramme des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste (Projektförderung) und durch das nrw landesbuero tanz schließen sich aus.

Antragsstellung

Ihr habt die obenstehenden Hinweise beachtet? Hier erhaltet ihr alle Informationen und Unterlagen, um euren Antrag einzureichen.

Antrag einreichen

Die Gastspielförderung wird vom nrw landesbüro tanz verwaltet. Dort reicht ihr auch euren Antrag ein.

Die aktuellen Antragsunterlagen erhaltet ihr direkt beim nrw landesbuero tanz. Die Kolleg*innen beraten euch bei allen Fragen rund um die Antragstellung.