Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm auf einen Blick.
Der NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. (LFDK) fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Gesamtprogramm ÖkoKult NRW Zuschüsse für Veranstaltungsorte in ländlichen Räumen in NRW, um das Zeigen weiterer Aufführungen zu unterstützen und die Reichweiten von im Rahmen von Tiny Adaptions und Tiny Connections entstandener Projekte zu erhöhen.
Ziel ist es, das Einladen qualitativ hochwertiger Produktionen für kleinere Spielorte oder Spielorte mit wenig Infrastruktur in ländlichen Regionen, die häufig ehrenamtlich organisiert sind, zu erleichtern. Ziel ist es außerdem, die bereits entstandenen tourfähigen Projekte einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und so eine Langlebigkeit der Produktionen und einen schonenden Umgang mit materiellen wie künstlerischen Ressourcen zu gewährleisten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Gastspiele der im Rahmen der „Tiny Adaptions“- und „Tiny Connections“-Förderung 2024 bis 2026 entstandenen Neuproduktionen, Adaptionen, Umarbeitungen oder Re-Kontextualisierungen bestehender Produktionen, an (kleineren) Spielorten in ländlichen Räumen (auch im öffentlichen Raum möglich).
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts- / Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.
Anträge können sowohl von den am Gastspiel beteiligten Akteuren wie auch von den Veranstaltungsorten gestellt werden. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft. Ebenfalls nicht förderfähig sind Gastspiele, die bereits auskömmlich durch den Veranstalter finanziert werden.
Wo finde ich als Veranstaltungsort den Überblick über die Produktionen, die ich buchen kann?
Das NRW Landesbüro stellt einen Online-Katalog zur Verfügung, in dem alle möglichen Produktionen gelistet sind. Veranstaltungsorte wählen Produktionen aus diesem Online-Katalog aus, die sie einladen möchten. Anschließend stellt die jeweilige Gruppe oder der Veranstalter einen Antrag auf Zuschussförderung beim NRW Landesbüro.
Es können in diesem Programm ausschließlich Gastspiele für Produktionen beantragt werden, die im Online-Katalog gelistet sind.
Was bedeutet „ländliche Räume“?
Mit dem Programm sind Veranstaltungsorte im ländlichen Raum NRWs angesprochen. Als ländlicher Raum im Sinne des Förderprogramms gilt die – weit gefasste – Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalen. Sie wurde in Vergangenheit auch für andere Förderprogramme des Landes angewendet und kürzlich aktualisiert.
Wie viel kann beantragt werden?
Die Förderhöhe beträgt bis zu 80 Prozent der Aufführungskosten ggf. inkl. Durchlaufproben. Der Förderzuschuss liegt bei insgesamt max. 3.000 Euro.
Wann können Anträge eingereicht werden?
Anträge können vom 18.05.2026, 00:00 Uhr, bis zum 30.09.2026 eingereicht werden, soweit zu diesem Zeitpunkt noch Mittel vorhanden sind. Sind alle formalen Kriterien erfüllt und die Mittel noch nicht ausgeschöpft, erfolgt die Förderzusage nach dem Prinzip First Come – First Served.
Hinweis
Blindtext: Diese Informationen stellen nur eine Kurzübersicht dar, bitte lest vor einer Antragstellung in jedem Fall die vollständigen Fördergrundsätze.
Vor der Antragsstellung
Vor der Antragstellung solltet ihr die Fördergrundsätze genau durchlesen. Sie schlüsseln im Detail auf, wer antragsberechtigt ist, was gefördert werden kann und wie die Entscheidung über die Vergabe erfolgt.
Antragsstellung
Ihr habt die Fördergrundsätze gelesen? Hier erhaltet ihr alle Informationen und Unterlagen, um euren Antrag einzureichen.
Antrag einreichen
Das Antragsformular, das Formular Ausgaben- und Finanzierungsplan und mögliche Anlagen können ab
dem 18.05.2026 und bis spätestens zum 30.09.2026 per Mail an rausinsland@www.nrw-lfdk.de gesendet werden.
Das Antragsformular muss zusätzlich postalisch in originaler Fassung in 1-facher Ausführung beim NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste eingereicht werden:
NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V.
Tiny Touring
Deutsche Straße 10
44339 Dortmund
Sind alle formalen Kriterien erfüllt und die Mittel noch nicht ausgeschöpft, erfolgt die Förderzusage nach dem Prinzip First Come – First Served (es zählt der digitale Antragseingang).
Dokumente zur Antragstellung
Ergänzend steht für den Ausgaben- und Finanzierungsplan eine Ausfüllhilfe zur Verfügung, die Beispieleintragungen erläutert.
Nach der Entscheidung
Wenn ihr eine Förderzusage erhaltet, ergeben sich daraus weitere Schritte. Wir kontaktieren euch in dem Fall mit weiteren Informationen.
Downloads für Geförderte
In diesem Bereich befinden sich Downloads, die relevant sind für geförderte Projektträger*innen und zum Teil verpflichtend zu nutzen sind.
Hilfe & Beratung
Wir helfen Euch gerne weiter:

Carina Graf

Michael Zier
Tel.: 0231 47 42 92 09
Mail: rausinsland [at] www.nrw-lfdk.de
Telefonisch erreichbar:
Mo / Mi 10-15 Uhr
Di 12-15 Uhr
und nach persönlicher Absprache
