Die wichtigsten Informationen zum Programm Tiny Connections auf einen Blick.
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Gesamtprogramm ÖkoKult NRW Arbeitsaufenthalte in ländlichen Räumen NRWs.
Ziel des Programms ist es, künstlerische Arbeit im Dialog mit Partner*innen in ländlichen Räumen zu stärken – unabhängig davon, ob es sich um die Umarbeitung einer bestehenden Produktion oder die Entwicklung einer neuen, ortsbezogenen Arbeit handelt. Im Zentrum steht der Beziehungsaufbau vor Ort: Künstlerische Prozesse sollen lokale Kontexte einbeziehen, neue Netzwerke anstoßen und nachhaltige Kooperationen ermöglichen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Umarbeitungen bestehender Produktionen, sowie die Umsetzung neuer Vorhaben mit öffentlichem Aufführungsmoment. Im Fokus steht der Beziehungsaufbau mit den lokalen Spielorten und neuen Publika in ländlichen Räumen.
Mögliche Formate können sein:
- Ortsbezogene künstlerische Residenzen mit öffentlichem Aufführungsmoment
- Entwicklung und Aufführung neuer künstlerischer Arbeiten/Produktionen, die neue Netzwerke anstoßen, nachhaltige Kooperationen ermöglichen und lokale Kontexte einbeziehen
- Adaptionen, Umarbeitungen oder Re-Kontextualisierungen bestehender Produktionen, um sie für andere, insbesondere kleinere Spielorte in ländlichen Räumen (auch im öffentlichen Raum möglich) gastspielfähig zu machen, mit mindestens einer Aufführung innerhalb des Förderzeitraums
- Entwicklung/Erprobung von Vermittlungsformaten für neue Zielgruppen vor Ort, in Kooperation mit lokalen Akteur*innen, ökologischen Initiativen oder lokalen Institutionen (z.B. Schulen, Bibliotheken), sofern sie an mindestens eine öffentliche Aufführung gekoppelt sind
Was bedeutet „ländliche Räume“?
Als ländlicher Raum im Sinne des Förderprogramms gilt die – weit gefasste – Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalen. Sie wurde in Vergangenheit auch für andere Förderprogramme des Landes angewendet und kürzlich aktualisiert.
Was sind mögliche Arbeits- und Spielorte?
Möglich sind Spiel- und Arbeitsräume in ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens. Das Landesbüro stellt unterstützend eine Liste mit interessierten Orten zur Kontaktaufnahme zur Verfügung. Die gelisteten Orte wurden vorab vom Landesbüro kontaktiert und haben (unter individuellen Konditionen) generelles Interesse an einer Zusammenarbeit. Unabhängig von der Vorschlagsliste ist auch die eigenständige Kontaktaufnahme mit anderen Orten möglich.
Was ist mit „besonderer Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit“ gemeint?
Die geförderten Vorhaben müssen nachweislich einen besonderen Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit legen, der über allgemein übliche oder gesetzlich vorgeschriebene Standards hinausgeht.
Im Falle einer Förderung unterstützt eine Nachhaltigkeitsexpertin in einem rund einstündigen Einzelcoaching dabei, die individuelle Zielsetzung für den Bereich Nachhaltigkeit zu schärfen. Eine Orientierung über mögliche Ziele liefert vorab die Checkliste Nachhaltig produzieren in den Freien Darstellenden Künsten.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts- / Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Das Programm richtet sich an Künstler*innen, Gruppen und Ensembles aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste (u.a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus, Urban Dance). Die Künstler*innen, Gruppen und Ensembles müssen ausdrücklich nicht selbst im ländlichen Raum ansässig sein.
Wie viel kann beantragt werden?
Die Förderhöhe beträgt zwischen mindestens 5.000 bis maximal 15.000 Euro.
Wann können Anträge eingereicht werden?
Anträge können bis zum 14.06.2026 um 23:59 Uhr eingereicht werden (der digitale Eingang zählt). Das Antragsformular ist zusätzlich im Original postalisch einzureichen.
Hinweis
Blindtext: Diese Informationen stellen nur eine Kurzübersicht dar, bitte lest vor einer Antragstellung in jedem Fall die vollständigen Fördergrundsätze.
Vor der Antragsstellung
Dieser Abschnitt unterstützt euch bei der Vorbereitung auf die Antragstellung und bündelt zentrale Orientierung, aktuelle Hinweise sowie Beratungsangebote.
Fördergrundsätze
Die Fördergrundsätze schlüsseln im Detail auf, wer antragsberechtigt ist, was gefördert werden kann und wie die Entscheidung über die Vergabe erfolgt.
Gebietskulisse Ländlicher Raum
Projekte müsssen an Orten stattfinden, die in der Gebietskulisse Ländlicher Raum NRW gelistet sind.
Liste mit Spiel- und Arbeitsorten
Möglich sind Spiel- und Arbeitsräume in ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens. Das Landesbüro stellt unterstützend eine Liste mit interessierten Orten zur Kontaktaufnahme zur Verfügung. Die gelisteten Orte wurden vorab vom Landesbüro kontaktiert und haben (unter individuellen Konditionen) generelles Interesse an einer Zusammenarbeit. Unabhängig von der Vorschlagsliste ist auch die eigenständige Kontaktaufnahme mit anderen Orten möglich.
Checkliste Nachhaltig Produzieren
Die geförderten Vorhaben müssen nachweislich einen besonderen Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit legen, der über allgemein übliche oder gesetzlich vorgeschriebene Standards hinausgeht.
Eine Orientierung über mögliche Ziele liefert vorab die Checkliste Nachhaltig produzieren in den Freien Darstellenden Künsten.
Neuerungen zur Frist am 14. Juni 2026:
Die Honoraruntergrenzen orientieren sich ab 2026 an der Honorarmatrix vom Land NRW. Für Projekte ist diese ab 01.01.2026 verpflichtend. Lest hierzu bitte unser Merkblatt. Das Merkblatt gibt es auf deutsch und auf englisch. Das Kulturbüro der Stadt Dortmund hat außerdem einen HUG-Rechner entwickelt.
Beratungsangebote für Antragsteller*innen:
Zur Vorbereitung auf die Antragstellung stehen euch verschiedene Beratungs- und Qualifizierungsangebote zur Verfügung.
Hier findet ihr Termine für aktuell buchbare Online-Seminare und offene Sprechstunden. Darüber hinaus ist auch eine individuelle Beratung möglich.
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Antragsstellung
Ihr habt die obenstehenden Hinweise beachtet? Hier erhaltet ihr alle Informationen und Unterlagen, um euren Antrag einzureichen.
Antrag einreichen
Das Antragsformular, das Formular Ausgaben- und Finanzierungsplan und mögliche Anlagen müssen in digitaler Form bis Sonntag, den 14. Juni 2026 (23:59 Uhr) per Mail an rausinsland@www.nrw-lfdk.de und mit Originalunterschrift (keine digitale oder gescannte Unterschrift) per Post an das Landesbüro gesendet werden:
NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V.
Tiny Connections 2026
Deutsche Straße 10
44339 Dortmund
Dokumente zur Antragstellung
Ergänzend steht für den Ausgaben- und Finanzierungsplan eine Ausfüllhilfe zur Verfügung, die Beispieleintragungen erläutert.
Nach der Entscheidung
Wenn ihr eine Förderzusage erhaltet, ergeben sich daraus weitere Schritte. Im Falle einer Absage bieten wir euch nachträglich ein Feedback-Gespräch an.
Nach einer Förderzusage:
Nach der Förderentscheidung erhaltet ihr eine schriftliche Benachrichtigung (Absichtserklärung).
Der Zuwendungsvertrag wird erstellt, sobald alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Wir begleiten euch auf diesem Weg.
Downloads für Geförderte
In diesem Bereich befinden sich Downloads, die relevant sind für geförderte Projektträger*innen und zum Teil und zum Teil verpflichtend zu nutzen sind.
Beratungsangebote für Geförderte
Für geförderte Projektträger*innen stehen begleitende Beratungsangebote zur Verfügung. Dazu gehören Infoseminare sowie Sprechstunden zur Durchführung, Mittelverwendung und Verwendungsnachweis.
In den Infoseminaren erläutern wir den Ablauf und Besonderheiten im Förderverfahren durch das Landesbüro. Die Teilnahme an einem Infoseminar ist für Erstgeförderte verpflichtend.
Die folgenden Termine zeigen aktuell bereits angekündigte Angebote; darüber hinaus können individuelle Fragen auch direkt geklärt werden.
Keine Termine gefunden.
Nach einer Förderabsage:
Nach einer Absage stehen viele Fragen im Raum. Woran lag es? Was sollte bei einer neuen Beantragung bedacht werden? Wo passt mein Projekt vielleicht besser und wo kann ich alternativ Gelder beantragen?
Sicher können nicht alle Fragen beantwortet werden, aber alle Hinweise, die im Rahmen der formellen Prüfung der Anträge und im Juryprozess gesammelt werden konnten, geben wir in einem Feedback-Gespräch gern weiter.
JURY
Wer entscheidet über die Anträge?
Die Jury für die Förderrunde 2026 wird zeitnah an dieser Stelle bekanntgegeben.
Die Jurysitzung findet im Juli 2026 statt.
GEFÖRDERTE PROJEKTE
Die Tiny Connections waren 2026 zum ersten Mal ausgeschrieben. Eine Übersicht über geförderte Projekte im Vorgängerprogramm Tiny Adaptions findet ihr hier.
Hilfe & Beratung
Wir helfen Euch gerne weiter:

Carina Graf

Michael Zier
Tel.: 0231 47 42 92 09
Mail: rausinsland [at] www.nrw-lfdk.de
Telefonisch erreichbar:
Mo / Mi 10-15 Uhr
Di 12-15 Uhr
und nach persönlicher Absprache
