Die wichtigsten Informationen zur Allgemeinen Projektförderung auf einen Blick.
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Was wird gefördert?
Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.
Wie viel kann beantragt werden?
Ein Projekt kann pro Haushaltsjahr mit minimal 5.000 Euro und maximal 25.000 Euro gefördert werden. Die maximale Antragssumme für ein zweijähriges Projekt kann somit bei maximal 50.000 Euro liegen. Die Förderung durch das LFDK sollte in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtprojektkosten ausmachen.
Wann können Anträge eingereicht werden?
Für Vorhaben ab dem Haushaltsjahr 2027 gibt es zwei Einreichfristen:
- 15. November 2026
- 15. Mai 2027
Hinweis
Diese Informationen stellen nur eine Kurzübersicht dar, bitte lest vor einer Antragstellung in jedem Fall die vollständigen Fördergrundsätze.
Vor der Antragstellung
Dieser Abschnitt unterstützt euch bei der Vorbereitung auf die Antragstellung und bündelt zentrale Orientierung, aktuelle Hinweise sowie Beratungsangebote.
Leitfaden
Der Leitfaden beantwortet viele Fragen zur Allgemeinen Projektförderung und gibt Orientierung von der Antragsplanung bis zur Einreichung.
Stand: April 2026
Fördergrundsätze
Die Fördergrundsätze schlüsseln im Detail auf, wer antragsberechtigt ist, was gefördert werden kann und wie die Entscheidung über die Vergabe erfolgt.
Neuerungen zur Frist 15. Mai 2026:
Maximal zu beantragende Fördersumme ab sofort erhöht: 5.000 € – 25.000 € für unterjährige Anträge, 10.000 € – 50.000 € für mehrjährige Anträge.
Die Honoraruntergrenzen orientieren sich ab 2026 an der Honorarmatrix vom Land NRW. Für Projekte ist diese ab 01.01.2026 verpflichtend. Lest hierzu bitte unser Merkblatt. Das Merkblatt gibt es auf deutsch und auf englisch. Das Kulturbüro der Stadt Dortmund hat außerdem einen HUG-Rechner entwickelt.
Eine ausführliche Projektbeschreibung als Anlage ist dringend empfohlen. Sie darf maximal 5 Seiten lang sein. Längere Dokumente werden automatisch gekürzt. Weitere Hinweise dazu im Leitfaden (Seite 9)
Beratungsangebote für Antragsteller*innen:
Zur Vorbereitung auf die Antragstellung stehen euch verschiedene Beratungs- und Qualifizierungsangebote zur Verfügung.
Hier findet ihr Termine für aktuell buchbare Online-Seminare und offene Sprechstunden. Darüber hinaus ist auch eine individuelle Beratung möglich.
Keine Termine gefunden.
Antragstellung
Ihr habt die obenstehenden Hinweise beachtet? Hier erhaltet ihr alle Informationen und Unterlagen, um euren Antrag einzureichen.
Antrag einreichen
Grundsätzlich werden Anträge online über das kultur.web gestellt, zudem ist es nötig, den Antrag nach der Online-Einreichung auszudrucken und unterschrieben an das NRW Landesbüro zu senden.
Während der Antragsphase ist die Antragsmaske direkt über das kultur.web zu finden als „LFDK: Allgemeine Projektförderung“).
Anlagen
Verpflichtender Bestandteil des Antrags ist der Ausgaben- und Finanzierungsplan. Er wird im kultur.web als gesondertes Dokument hochgeladen.
Vorlage Ausgaben- und Finanzierungsplan (einjährig)
Ergänzend steht eine Ausfüllhilfe zur Verfügung, die Beispieleintragungen im Ausgaben- und Finanzierungsplan erläutert.
Nach der Entscheidung
Wenn ihr eine Förderzusage erhaltet, ergeben sich daraus weitere Schritte. Im Falle einer Absage bieten wir euch nachträglich ein Feedback-Gespräch an.
Nach einer Förderzusage:
Nach der Förderentscheidung erhaltet ihr eine schriftliche Benachrichtigung (Absichtserklärung).
Der Zuwendungsvertrag wird erstellt, sobald alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Wir begleiten euch auf diesem Weg.
Downloads für Geförderte
In diesem Bereich befinden sich Downloads, die relevant sind für geförderte Projektträger*innen und zum Teil als Anlage des Zuwendungsvertrags verpflichtend zu nutzen sind.
Beratungsangebote für Geförderte
Für geförderte Projektträger*innen stehen begleitende Beratungsangebote zur Verfügung. Dazu gehören Infoseminare sowie Sprechstunden zur Durchführung, Mittelverwendung und Verwendungsnachweis.
In den Infoseminaren erläutern wir den Ablauf und Besonderheiten im Förderverfahren durch das Landesbüro. Die Teilnahme an einem Infoseminar ist für Erstgeförderte verpflichtend.
Die folgenden Termine zeigen bereits angekündigte Angebote; darüber hinaus können individuelle Fragen auch direkt geklärt werden.
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13. Juli 2026
Mittelverwendung und Verwendungsnachweis
Für Geförderte der Allg. Projektförderung 2026 / 2. Frist
Mit: Julia Knies, Ronja Lintermann, Nele Marx
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14. Juli 2026
Dortmund
Mittelverwendung und Verwendungsnachweis
Für Geförderte der Allg. Projektförderung 2026 / 2. Frist
Mit: Julia Knies, Ronja Lintermann, Nele Marx
Nach einer Förderabsage:
Nach einer Absage stehen viele Fragen im Raum. Woran lag es? Was sollte bei einer neuen Beantragung bedacht werden? Wo passt mein Projekt vielleicht besser und wo kann ich alternativ Gelder beantragen?
Sicher können nicht alle Fragen beantwortet werden, aber alle Hinweise, die im Rahmen der formellen Prüfung der Anträge und im Juryprozess gesammelt werden konnten, geben wir in einem Feedback-Gespräch gern weiter.
JURY
Wer entscheidet über die Anträge?
Die Jury für die 2. Förderrunde 2026 der Allgemeinen Projektförderung (Stichtag 15. Mai 2026) setzt sich aus nachfolgenden Personen zusammen:
- Jan Rohwedder (Performance Artist, Düsseldorf)
- Ayşe Kalmaz (Regisseurin und Autorin, Dortmund)
- Indira Heidemann (Theaterlabor, Bielefeld)
- Alban Renz (Cactus Junges Theater, Münster)
- Marie Deuflhard (africologneFESTIVAL, Köln)
In beratender Funktion: Eine / ein Vertreter*in für das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW und Vertreter*innen der Bezirksregierungen.
Die Jurysitzung fand Ende Juni 2026 statt.
Die Jury für die 2. Förderrunde 2026 der Allgemeinen Projektförderung (Die künstlerische Gesamtfachjury für die 1. Förderrunde 2026 (Stichtag 15. November 2025) der NRW-Projektförderung mit den Modulen Allgemeine Projektförderung und Transkulturelle Impulse setzte sich aus nachfolgenden Personen zusammen:
- Prof. Dr. Maren Butte (Theater- und Tanzwissenschaftlerin, Düsseldorf)
- Barbara Fuchs (Choreografin, Regisseurin, tanzfuchs PRODUKTION, Köln)
- Milan Pešl (Bruchwerk Theater, Siegen)
- Rebecca Egeling (Leiterin Programmabteilung Kulturamt Bielefeld, ehem. Intendantin, Dramaturgin, Regisseurin, Bielefeld)
- Marianne Cornil (TheatreFragile, Detmold)
- Ayşe Kalmaz (Regisseurin und Autorin, Dortmund)
- Zsolt Káldy (Leitung Referat für kulturelle Teilhabe der Stadt Köln, Kurator und Produktionsleiter, Köln)
- Kama Frankl-Groß (Choreografin, Regisseurin, Künstlerische Leitung Urban Arts/ Theater Oberhausen, Ruhrgebiet)
- Thomas Richhardt (Dramaturg und Autor, Theaterhaus Stuttgart, lebt in Telgte/Münsterland)
In beratender Funktion: Eine / ein Vertreter*in für das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW und Vertreter*innen der Bezirksregierungen.
Die Jurysitzung fand Ende Januar 2026 statt.
GEFÖRDERTE PROJEKTE
Hier findet ihr einen Überblick über in Vergangenheit geförderte Projekte.
Hilfe & Beratung
Wir helfen Euch gerne weiter:
E-Mail: projektfoerderung [at] www.nrw-lfdk.de
Telefon: +49 231 47 42 92 09
Telefonisch erreichbar:
Mo/Mi/Fr von 10-12 Uhr
Di/Do 13-15 Uhr
und nach persönlicher Absprache.

Julia Knies

Nele Marx

