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Phasen mit geringem Einkommen sind Teil künstlerischer Arbeit

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Wir freuen uns sehr, dass eine wichtige Initiative zur besseren Absicherung von Künstler*innen, die bereits 2024 von NRW ausging, nun wieder bundesweit diskutiert wird. Der Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrates beschäftigt sich am 28. September 2026 erneut mit dem von NRW eingebrachten Entschließungsantrag zur Absicherung von Phasen ohne oder mit sehr geringem Einkommen.

Besonders interessant ist hierbei das Gutachten von Prof. Dr. Daniel Ulber (Universität Trier), das einen wichtigen Perspektivwechsel vornimmt: Vorübergehend ausbleibendes Einkommen wird nicht mit dem Status „arbeitslos“ gleich gesetzt, sondern als ein immanenter Teil des Künstler*innenberufs anerkannt. Wer recherchiert, probt, Konzepte schreibt oder Gastspiele akquiriert, übt weiterhin seine Profession aus – auch wenn sich dies nicht immer unmittelbar auf dem Konto auswirkt.          

Es gibt Handlungsbedarf – wir schließen uns deshalb dem Statement unseres Bundesverbandes vollumfänglich an:

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